ArbG Wuppertal: Sittenwidrige Vergütung eines KfZ-Mechatronikers
Erstellt von RA-Felsmann am 1. August 2008
Das Arbeitsgericht Wuppertal - 7 Ca 1177/08 - hat eine Entscheidung zum Thema Lohnwucher getroffen. Nachdem in der Vergangenheit schon einige Urteile im Bereich des Einzelhandels und im Pflegeberich gegeben hat ist nun ein Betrieb aus der KFZ-Branche betroffen. Auch das Arbeitsgericht Wuppertal hat als Grundlage der Entscheidung den örtlich geltenden Tariflohn als Maßstab genommen.
Tags: Arbeitsrecht, Lohnwucher, Sittenwidirgkeit, Tariflohn, VergütungAbgelegt unter Arbeitsrecht | Keine Kommentare »



