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Archiv für August 2nd, 2008

LSG Berlin-Brandenburg: Keine Sanktion wegen Verstoß gegen eine Eingliederungsvereinbarung

Erstellt von RA-Felsmann am 2. August 2008

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER - hat entschieden, dass eine Sanktion wegen des Weigerung eine Maßnahme weiter zu besuchen dann nicht rechtmäßig ist, wenn die betreffende Maßnahme für den Betreffenden nicht zumutbar ist.

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Tags: Arbeitslosengeld, ARGE, Eingliederungsvereinbarung, Sanktion, Sozialrecht

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