LSG Berlin-Brandenburg: Keine Sanktion wegen Verstoß gegen eine Eingliederungsvereinbarung
Erstellt von RA-Felsmann am 2. August 2008
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER - hat entschieden, dass eine Sanktion wegen des Weigerung eine Maßnahme weiter zu besuchen dann nicht rechtmäßig ist, wenn die betreffende Maßnahme für den Betreffenden nicht zumutbar ist.
Tags: Arbeitslosengeld, ARGE, Eingliederungsvereinbarung, Sanktion, SozialrechtAbgelegt unter Sozialrecht | Keine Kommentare »



