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Archiv für August 3rd, 2008

Hartz IV: Schulkosten jetzt bei den ARGEn beantragen.

Erstellt von RA-Felsmann am 3. August 2008

Die Situation von Kindern und Jugendlichen die sich in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz IV -Bezug befinden hat sich seit Einführung des Arbeitslosengeldes verschlechtert. Im davor geltenden BSHG war vorgesehen, dass der Bedarf der durch den Besuch der Schule entstand als zusätzliche Einmalhilfe beantragt werden konnte. Viele Jobcenter lehnen dies doch derzeit noch ab.

Trotzdem sollte man jetzt schon einen Antrag auf Übernahme der Kosten für das kommende Schuljahr stellen .

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Tags: ARGE, Hartz IV, Jobcenter, Schulkosten, Sozialrecht

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