LAG Hannover: Zur außerordentlichen Kündigung wegen Unterschlagung und dem Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers
Erstellt von RA-Felsmann am 6. August 2008
Das Landesarbeitsgericht Hannover - 16 SA 1254/07 - hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem eine Arbeitnehmerin wegen Veruntreuung von Geldern im eigenen Betrieb strafrechtlich verurteilt worden war. Der Arbeitgeber hatte Ihr daraufhin außerordentlich gekündigt und Schadensersatz verlangt. Das LAG hat die außerordentliche Kündigung für wirksam erklärt, den Schadensersatzanspruch jedoch in soweit verneint, als der Arbeitgeber den “Griff in die Kasse” nicht nachweisen konnte.
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