BAG: Notwendiger Inhalt der Zeugnisse von Tageszeitungsredakteuren
Erstellt von RA-Felsmann am 13. August 2008
Das Bundesarbeitsgericht - 9 AZR 632/07 - hat entschieden, dass ein Redakteur einer Tageszeitung einen Anspruch darauf haben kann, dass seine Bewährung in Belastenden Situationen in einem qualifizierten Arbeitszeugnis mit aufgeführt wird. Dies wäre insbesondere dann so, wenn das Fehlen einer solchen Formulierung ein Geheimzeichen der Zeugnisschreiber ist.
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