ArbG Cottbus: Personenbedingte Kündigung nach nicht bestandener innerbetrieblicher Qualifizierung
Erstellt von RA-Felsmann am 14. August 2008
Arbeitsgericht Cottbus - 7 Ca 1594/06 - hat entschieden, dass selbst wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Kündigung eine innerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahme und der Arbeitnehmer die Qualifizierung nicht erfolgreich beendet das keinen Grund für eine personenbedingte Kündigung darstellt. Der Arbeitnehmer kann in so einem Fall lediglich betriebsbedingt gekündigt werden.
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