VG Mainz: Kein generelles Ess- und Trinkverbot am Arbeitsplatz ohne Personalrat
Erstellt von RA-Felsmann am 16. August 2008
Will ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten das Essen und Trinken am Arbeitsplatz verbieten, muss er den Personalrat einschalten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz - 5 K 819/03.MZ - hervor. Ohne vorherige Beteiligung des Personalrats hatte der Vorstand einer rheinland-pfälzischen Sparkasse seinen Mitarbeitern im Kundenbereich verboten, am Arbeitsplatz Getränke oder Speisen zu sich zu nehmen. Der Personalrat wandte sich daraufhin an das Verwaltungsgericht, um durch dieses feststellen zu lassen, dass das Verbot seiner Mitbestimmung unterliegt.
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