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	<title>Kommentare zu: BAG: Betriebsbedingte K&#252;ndigung und freie Unternehmerentscheidung</title>
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	<description>Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel - Arbeitsrecht - Sozialrecht - Strafrecht</description>
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		<title>Von: §§ Juristen-Blog.de §§</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/bag-betriebsbedingte-kuendigung-und-freie-unternehmerentscheidung/#comment-10</link>
		<dc:creator>§§ Juristen-Blog.de §§</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Mar 2008 10:08:18 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;strong&gt;BAG: Betriebsbedingte K&#252;ndigung ist als freie Unternehmerentscheidung wirksam wenn die bisherige T&#228;tigkeit entf&#228;llt...&lt;/strong&gt;

Das Bundesarbeitsgericht - 2 AZR 1037/06 - hat entscheiden, dass wenn ein Arbeitgeber seinen Betrieb reorganisiert und aufgrund dessen ein Arbeitsplatz weg f&#228;llt, er deshalb im Rahmen seiner freien Unternehmerentscheidung einem Arbeitnehmer wirksam be...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>BAG: Betriebsbedingte K&#252;ndigung ist als freie Unternehmerentscheidung wirksam wenn die bisherige T&#228;tigkeit entf&#228;llt&#8230;</strong></p>
<p>Das Bundesarbeitsgericht &#8211; 2 AZR 1037/06 &#8211; hat entscheiden, dass wenn ein Arbeitgeber seinen Betrieb reorganisiert und aufgrund dessen ein Arbeitsplatz weg f&#228;llt, er deshalb im Rahmen seiner freien Unternehmerentscheidung einem Arbeitnehmer wirksam be&#8230;</p>
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		<title>Von: Hegelfan</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/bag-betriebsbedingte-kuendigung-und-freie-unternehmerentscheidung/#comment-9</link>
		<dc:creator>Hegelfan</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Mar 2008 11:30:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/bag-betriebsbedingte-kuendigung-und-freie-unternehmerentscheidung/#comment-9</guid>
		<description>Der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 13. M&#228;rz 2008 (...) in der Sache 2 AZR 1037/06 eine Entscheidung gef&#228;llt, welche die Entlassung von Arbeitnehmern (hier eines Moskitoanschl&#228;gers) immer dann rechtfertigt, wenn die Firma die T&#228;tigkeiten von Arbeitnehmern an Subunternehmer lukrativer weiter vergeben kann (das ist eigentlich immer der Fall), womit die genannten Herren die bisherige Rechtssprechung des BAG auf den Kopf stellen.  

Waren die „Subunternehmer“ in der Ank&#252;ndigung zur vorliegenden Revisionsverhandlung noch in Anf&#252;hrungszeichen gesetzt worden, so fehlen die Anf&#252;hrungszeichen in der sofort nach Verk&#252;ndung des Urteils ver&#246;ffentlichten Pressemitteilung des BAG (Nr. 22/08).

Doch nicht nur die Anf&#252;hrungszeichen bei den neuen &quot;Subunternehmern&quot; des Monopolbetreibers der &#039;Moskitos&#039;  (das sind Wechselrahmen an Schaltschr&#228;nken zum Plakataushang) fehlen. Es fehlt - was bereits jetzt in der Pressemitteilung erkennbar ist - die logische Stringenz in diesem Urteil. So enth&#228;lt die obenstehende Pressemitteilung des BAG eine vom BAG selbst in seiner Vorank&#252;ndigung zum Prozess widerlegte Falschmeldung.

In der Pressemitteilung hei&#223;t es, dass &quot;in einem mit dem Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleich (..) festgelegt (war), dass den als „Moskito-Anschl&#228;gern“ besch&#228;ftigten Arbeitnehmern gek&#252;ndigt und eine Besch&#228;ftigung als selbst&#228;ndige Unternehmer angeboten werden sollte.&quot;

Dieser Satz ist nachweislich falsch, was schon aus der Ank&#252;ndigung des Bundesarbeitsgerichts zum Verfahren 2 AZR 1037/06 (s.v. &#039;Termine&#039;) hervorgeht, wo es hie&#223;: &quot;Nach Anh&#246;rung des (widersprechenden) Betriebsrats k&#252;ndigte die Beklagte das Arbeitsverh&#228;ltnis mit Schreiben vom 29. Juli 2004 zum 31. August 2004.&quot; 

Die aktenkundige Widerlegung der Behauptung, dass der &quot;mit dem Betriebsrat vereinbarte Interessenausgleich&quot; ein Angebot an den &quot;Moskito-Anschl&#228;ger&quot; zur &quot;Besch&#228;ftigung als selbst&#228;ndiger Unternehmer&quot; vorgesehen habe, liegt dann im Widerspruch des Betriebsrats selbst:

Dieser tr&#228;gt die &#220;berschrift &quot;Stellungnahme des Betriebsrats zur beabsichtigten K&#252;ndigung des Mitarbeiters Herrn G. S. - WIDERSPRUCH&quot; mit Datum vom 26. Juli 2004 und befindet sich in den Akten des BAG. 

Mit dieser Ungereimtheit wird sich auch der Berichterstatter in vorliegendem Fall (...) in seiner schriftlichen Urteilsbegr&#252;ndung noch auseinandersetzen m&#252;ssen.

Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en

Dr. des. Gerhard Straehle

 
P.S.: Der Unterzeichnende war Kl&#228;ger in vorliegendem Fall. (...)
</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 13. M&#228;rz 2008 (&#8230;) in der Sache 2 AZR 1037/06 eine Entscheidung gef&#228;llt, welche die Entlassung von Arbeitnehmern (hier eines Moskitoanschl&#228;gers) immer dann rechtfertigt, wenn die Firma die T&#228;tigkeiten von Arbeitnehmern an Subunternehmer lukrativer weiter vergeben kann (das ist eigentlich immer der Fall), womit die genannten Herren die bisherige Rechtssprechung des BAG auf den Kopf stellen.  </p>
<p>Waren die „Subunternehmer“ in der Ank&#252;ndigung zur vorliegenden Revisionsverhandlung noch in Anf&#252;hrungszeichen gesetzt worden, so fehlen die Anf&#252;hrungszeichen in der sofort nach Verk&#252;ndung des Urteils ver&#246;ffentlichten Pressemitteilung des BAG (Nr. 22/08).</p>
<p>Doch nicht nur die Anf&#252;hrungszeichen bei den neuen &#8220;Subunternehmern&#8221; des Monopolbetreibers der &#8216;Moskitos&#8217;  (das sind Wechselrahmen an Schaltschr&#228;nken zum Plakataushang) fehlen. Es fehlt &#8211; was bereits jetzt in der Pressemitteilung erkennbar ist &#8211; die logische Stringenz in diesem Urteil. So enth&#228;lt die obenstehende Pressemitteilung des BAG eine vom BAG selbst in seiner Vorank&#252;ndigung zum Prozess widerlegte Falschmeldung.</p>
<p>In der Pressemitteilung hei&#223;t es, dass &#8220;in einem mit dem Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleich (..) festgelegt (war), dass den als „Moskito-Anschl&#228;gern“ besch&#228;ftigten Arbeitnehmern gek&#252;ndigt und eine Besch&#228;ftigung als selbst&#228;ndige Unternehmer angeboten werden sollte.&#8221;</p>
<p>Dieser Satz ist nachweislich falsch, was schon aus der Ank&#252;ndigung des Bundesarbeitsgerichts zum Verfahren 2 AZR 1037/06 (s.v. &#8216;Termine&#8217;) hervorgeht, wo es hie&#223;: &#8220;Nach Anh&#246;rung des (widersprechenden) Betriebsrats k&#252;ndigte die Beklagte das Arbeitsverh&#228;ltnis mit Schreiben vom 29. Juli 2004 zum 31. August 2004.&#8221; </p>
<p>Die aktenkundige Widerlegung der Behauptung, dass der &#8220;mit dem Betriebsrat vereinbarte Interessenausgleich&#8221; ein Angebot an den &#8220;Moskito-Anschl&#228;ger&#8221; zur &#8220;Besch&#228;ftigung als selbst&#228;ndiger Unternehmer&#8221; vorgesehen habe, liegt dann im Widerspruch des Betriebsrats selbst:</p>
<p>Dieser tr&#228;gt die &#220;berschrift &#8220;Stellungnahme des Betriebsrats zur beabsichtigten K&#252;ndigung des Mitarbeiters Herrn G. S. &#8211; WIDERSPRUCH&#8221; mit Datum vom 26. Juli 2004 und befindet sich in den Akten des BAG. </p>
<p>Mit dieser Ungereimtheit wird sich auch der Berichterstatter in vorliegendem Fall (&#8230;) in seiner schriftlichen Urteilsbegr&#252;ndung noch auseinandersetzen m&#252;ssen.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</p>
<p>Dr. des. Gerhard Straehle</p>
<p>P.S.: Der Unterzeichnende war Kl&#228;ger in vorliegendem Fall. (&#8230;)</p>
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