Siemensmitarbeiter durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt


Das Landesarbeitgericht Düsseldorf hat die Berufungen von Siemens gegen 5 ehemalige BenQ – Mitarbeiter zurückgewiesen. Von den sechs heute verhandelten Berufungsverfahren gegen die Siemens AG haben die Kläger und Klägerinnen in fünf Fällen Recht bekommen. In dem sechsten Rechtsstreit sollen noch außergerichtliche Vergleichsverhandlungen unternommen werden. Für den Fall des Scheiterns ist in diesem Verfahren (6 Sa 157/08) für den 10.06.2008 um 10.00 Uhr ein Verkündungstermin für eine Entscheidung anberaumt worden.Wie bereits in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Wesel hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf das Informationsschreiben über den Betriebsübergang von der Siemens AG auf die BenQ Mobile als inhaltlich nicht ausreichend erachtet, so dass für die Klägerinnen und Kläger noch keine Frist für einen Widerspruch gegen den Übergang des jeweiligen Arbeitsverhältnisses zu BenQ begonnen hatte.

Insbesondere war nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts die Identität des Firmenübernehmers nicht eindeutig genug dargestellt, da unter der neuen Adresse noch die Personalabteilung von der Siemens AG erreichbar war. Außerdem hätte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch mitgeteilt werden müssen, dass es sich der übernehmenden Firma nicht um die Muttergesellschaft BenQ aus Taiwan handelte, sondern um eine für die Übernahme extra neu gegründete deutsche Tochtergesellschaft namens BenQ GmbH & Co oHG, die lediglich mit einem Haftungskapital von 50.000,00 Euro ausgestattet war.

Die Revision ist zugelassen.

Nach Pressemitteilung des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 29.04.2008 zu den Verfahren

6 Sa 1809/07
6 Sa 2199/07
6 Sa 148/08
6 Sa 2252/07
6 Sa 157/08
6 Sa 2256/07

Print Friendly, PDF & Email

Stress mit dem Arbeitgeber oder Ärger mit dem Jobcenter?
Ich höre Ihnen gut zu, berate und setze mich rasch und engagiert für Ihre Rechte ein.
Ihr Rechtsanwalt Stephan Felsmann aus Kiel
Tel: 0431-78029790

Ihre Meinung zu...

Name und E-Mail Adresse sind nötig. Die E-Mail Adresse wird niemals veröffentlicht.


2024 © Rechtsanwalt in Kiel Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht

Impressum || Datenschutz || AGB