Urlaubsgeld bei dauernder Arbeitsunfähigkeit


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Die Ansprüche auf Gewährung und Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs erlöschen nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums sowie darüber hinaus arbeitsunfähig erkrankt ist, § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG. Ist ein tarifliches Urlaubsgeld mit der Urlaubsvergütung verknüpft (akzessorisch), ist es erst dann zu zahlen, wenn auch ein Anspruch auf Urlaubsvergütung fällig ist. Daraus kann, wenn der Arbeitnehmer nach langer Krankheit aus dem Betrieb ausscheiden sollte eine hohe Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers resultieren.

Der Kläger ist seit 1999 bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für die Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie in Rheinland-Pfalz vom 17. März 1992 Anwendung. Danach beträgt das zusätzliche Urlaubsgeld 60 % des für den Erholungsurlaub geschuldeten Urlaubsentgelts. Der Kläger ist seit Februar 2005 zumindest bis 31. März 2006 arbeitsunfähig erkrankt. Er verlangt von der Beklagten die Zahlung des tariflichen Urlaubsgeldes für das Jahr 2005.

Der Neunte Senat hat die klageabweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Der Anspruch auf Urlaubsgeld ist auch für den trotz Arbeitsunfähigkeit des Klägers fortbestehenden gesetzlichen Urlaubsanspruch aus dem Jahre 2005 derzeit nicht begründet. Die Beklagte schuldet keine Urlaubsvergütung, da dem Kläger bisher kein Urlaub gewährt wurde. Ebenso besteht kein Urlaubsabgeltungsanspruch des Klägers, weil das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht beendet ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Mai 2009 – 9 AZR 477/07 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Januar 2007 – 6 Sa 830/06 –

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 46/09

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2 Gedanken zu “Urlaubsgeld bei dauernder Arbeitsunfähigkeit”

  1. Hallo, Danke vorab schonmal für die Infos zum Thema Urlaubsgeld, ab wann spricht man denn von langer Krankheit ?
    Alles was x > 4 Wochen ist ? Oder zählt es erst ab der Arbeitsunfähigkeit ?

    liebe Grüße -David-

  2. @ David:
    Das muss schon länger sein. Man kann ja sonst den Urlaub (meistens) noch bis zum März des Folgejahres nehmen.

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