Das Arbeitsrecht ist sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gleichermaßen relevant. Ich begleite sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses – dem Arbeitsvertrag – bis zu dessen Beendigung. Ich lege dabei besonderen Wert auf die außergerichtliche Streitbeilegung. Sollte sich eine einvernehmliche Einigung nicht herbeiführen lassen, vertrete ich Sie auch vor Gericht und mache dort Ihre Rechte geltend.
Ich werde insbesondere in folgenden Bereichen für Sie tätig:
Gestaltung von Arbeitsverträgen
Aufhebungsverträge
Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht
Arbeitszeugnisse
Überstunden – Zulässigkeit – Bezahlung
Zudem berate ich Sie gern in den angrenzenden Gebieten des Arbeitslosengeldes und der Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen.
Das Arbeitsverhältnis beginnt mit dem Arbeitsvertrag und endet mit der Kündigung.
Hier stelle ich ausgewählte Punkte rund um das Arbeitsverhältnis dar:
- Ausschreibung eines Arbeitsplatzes
- Bewerbung
- Vorstellungsgespräch
- Arbeitsvertrag
- Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer