Schwerpunkt meiner Arbeit als
Fachanwalt für Sozialrecht ist die Rechts-Vertretung von Leistungsempfängern nach dem SGB II – umgangssprachlich Hartz 4 Empfängern.
Die Bescheide sind wegen folgender Fehler häufig erfolgreich anfechtbar:
falsche Anrechnung von Einkommen (z.B. auch Kindergeld)
Kosten der Unterkunft und Heizung (zu niedrige Mietobergrenze)
ungerechtfertigte Sanktionen (z.B. bei abgesagten Meldeterminen)
keine oder zu späte Auszahlung von Leistungen
Mit kompetenter Hilfe lohnt häufig Widerspruch und Klage.
Stress mit dem Arbeitgeber oder Ärger mit dem Jobcenter?
Ich höre Ihnen gut zu, berate und setze mich rasch und engagiert für Ihre Rechte ein.
Ihr Rechtsanwalt Stephan Felsmann aus Kiel
Tel: 0431-78029790