Strafrecht
Sie sind unschuldig! Davon geht das Strafrecht aus. Ohne Verfahren kein Urteil gegen Sie. Das ist der Grundsatz und Ihr gutes Recht.
Um dieses Recht zu behalten, müssen Sie sich allerdings verteidigen.
Mit einem Strafverteidiger an Ihrer Seite sind Sie mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden auf Augenhöhe.
Der Strafverteidiger sichert Ihre Chancengleichheit( z.B. hat nur er für Sie das Recht auf Einsicht in Ihre Akten). Am besten von Anfang an, -vor Ihrer ersten Anhörung bzw. bevor Sie eine Aussage machen!
Als Strafverteidiger stehe ich an Ihrer Seite und vertrete Sie als Angeklagten oder Beschuldigten in allen Verfahren.
Beginnend mit dem Ermittlungsverfahren über das Strafverfahren vor dem Amtsgericht oder Landgericht bis hin zum Berufungs- bzw. Revisionsverfahren.
Natürlich nehme ich auch die Interessen von Angeklagten und Beschuldigten in Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldverfahren wahr.
Dies gilt auch für Jugendliche und Heranwachsende deren Verfahren sich nach den Grundsätzen des Jugendstrafrechts richten.
Tags: Allgemein


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