Das Sozialgericht Schleswig hat entscheiden, dass der SGB II Leistungsträger die Kosten der Unterkunft für eine Familie die aufgrund einer Zuweisung einer Gemeinde in einer relativ teuren Wohnung wohnt diese nicht einfach auf das "angemessene" Maß absenken darf.
Das Jobcenter Kiel hat neue Mietobergrenzen veröffentlicht. Diese sollen erst ab dem 01.01.2018 gelten obwohl seit dem 01.12.2016 kein schlüssiges Konzept mehr existiert. Der Kampf um die richtigen Mietobergrenzen geht also weiter.
Das Sozialgericht Dresden hat mit Urteil 30. November 2017 – S 52 AS 4265/17 – die Entscheidungsfreiheit junger Erwachsener im „Hartz IV“-Bezug gestärkt. Wenn junge Erwachsene einmal von zu Hause ausgezogen sind, ist die Kontrolle des Jobcenters bei weiteren Umzügen[...]
Das Bundesverfassungsgericht hat entscheiden, dass die Sozialgerichte in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht einfach die Leistungen für Unterkunft und Heizung davon abhängig machen dürfen, dass bereits eine Räumungsklage vorliegt. Es hat weiterhin die Anforderungen an eine Versagung der Kosten der Unterkunft im Eilverfahren denen der Leistungen für den Lebensunterhalt gleich gestellt.
Für Empfänger von Grundsicherungsleistungen ändert sich ab dem 01.01.2016 einiges im Bezug auf die Kosten der Unterkunft. Es wurde eine Änderung der Wohngeldtabelle beschlossen, die eine deutliche Steigerung gegenüber den vorherigen Werten bringt.
Das Sozialgericht Kiel hat entscheiden, dass Menschen die aus einem europäischen Land kommen und sich in Deutschland aufhalten Leistungen nach dem SGB II bekommen können wenn sie eine geringfügige aber unbefristete Beschäftigung ausüben.