Wie bestimmt muss eine Kündigungsfrist sein?
Achtung das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass die Kündigungsfrist nicht konkret benannt werden muss. Es reiche aus, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer konkret berechenbar sei.
Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht
Achtung das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass die Kündigungsfrist nicht konkret benannt werden muss. Es reiche aus, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer konkret berechenbar sei.
Nein, nur weil man sich bei einem anderen Unternehmen bewirbt darf man nicht gekündigt werden.
Das Sozialgericht Heilbronn – S 7 AL 4100/08 – hat entschieden, dass wenn sich ein mündlich eingestellter Arbeitnehmer weigert, einen abweichenden schriftlichen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, hierauf keine Sperrzeit gestützt werden kann. Es gäbe keine Pflicht des Arbeitnehmers, einen schlechteren Arbeitsvertrag[...]
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 17. März 2010 – 7 AZR 843/08 entschieden, das ein großer Teil der Befristungen in Arbeitsverträgen von ARGE Mitarbeitern unwirksam sind. Die Bundesagentur durfte die Befristung lediglich auf den Hauhaltsplan sein nicht zulässig.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil vom 21.10.2009 – Aktenzeichen 3 Sa 224/09 – entschieden, dass wer seine Kollegen bedroht und beleidigt, den Betriebsfrieden stört und eine fristlose Kündigung riskiert. Das gilt umso mehr, wenn ein solches Verhalten vorher bereits[...]
Das Bundesarbeitsgericht hat am 20. Januar 2010 – 7 ABR 79/08 – beschlossen, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen kann, wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die[...]
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