<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Rechtsanwalt in Kiel &#187; &#8211; Tarifrecht</title>
	<atom:link href="http://www.anwalt-kiel.com/category/arbeitsrecht/tarifrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.anwalt-kiel.com</link>
	<description>Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel - Arbeitsrecht - Sozialrecht - Strafrecht</description>
	<lastBuildDate>Sat, 28 Jan 2012 08:03:55 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Keine Verg&#252;tung von zwangsl&#228;ufig an Bord eines Schiffes verbrachter Freizeit</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/keine-verguetung-von-zwangslaeufig-an-bord-eines-schiffes-verbrachter-freizeit/</link>
		<comments>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/keine-verguetung-von-zwangslaeufig-an-bord-eines-schiffes-verbrachter-freizeit/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 28 May 2009 14:06:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Tarifrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bereitschaftszeit]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-kiel.com/?p=1034</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundesarbeitsgericht &#8211; 6 AZR 141/08 &#8211; hat entschieden, dass Besatzungsmitglieder eines Schiffes, auf deren Arbeitsverh&#228;ltnisse der TV&#246;D Anwendung findet, f&#252;r die nach dem Ende der Dienste bestehende Anwesenheit an Bord des Schiffes nur dann einen tarifvertraglichen Anspruch auf Verg&#252;tung haben, wenn die Anwesenheit angeordnet worden ist. Eine konkludente Anordnung der Anwesenheit an Bord folgt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht &#8211; 6 AZR 141/08 &#8211; hat entschieden, dass Besatzungsmitglieder eines Schiffes, auf deren Arbeitsverh&#228;ltnisse der TV&#246;D Anwendung findet, f&#252;r die nach dem Ende der Dienste bestehende Anwesenheit an Bord des Schiffes nur dann einen tarifvertraglichen Anspruch auf Verg&#252;tung haben, wenn die Anwesenheit angeordnet worden ist. Eine konkludente Anordnung der Anwesenheit an Bord folgt f&#252;r die Besatzung nicht schon aus dem faktischen Zwang, w&#228;hrend des Aufenthalts auf See auch au&#223;erhalb der regelm&#228;&#223;igen <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/arbeitszeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitszeit">Arbeitszeit</a> an Bord zu bleiben.</p>
<p>Das Bundesarbeitsgericht hat einen Unterschied zwischen dem Verbleiben an Bord und der <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/bereitschaftszeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bereitschaftszeit">Bereitschaftszeit</a> eines Arztes gesehen.</p>
<p><span id="more-1034"></span></p>
<p>Der Kl&#228;ger ist als leitender Ingenieur auf einem Mehrzweckschiff besch&#228;ftigt. Das Schiff ist durchgehend sieben Tage in der Woche 24 Stunden im Einsatz. Nach einem Einsatztag f&#228;hrt das Schiff in der Regel nicht zu seinem Heimathafen zur&#252;ck, sondern verbleibt auf See und geht dort vor Anker. Nur gelegentlich werden auch H&#228;fen angefahren. Die Besatzung arbeitet im Wochenwechselschichtdienst. Die Schicht an Bord dauert sieben Tage. Die operativen Dienstposten, wozu der des Kl&#228;gers geh&#246;rt, haben dabei einen Tagesdienst von durchschnittlich 12 Stunden. An die Schicht an Bord schlie&#223;t sich eine Freiwoche sowie eine Arbeitswoche an Land an.</p>
<p>Mit seiner Klage hat der Kl&#228;ger die Verg&#252;tung von Zeiten verlangt, die er nach Dienstende zwangsl&#228;ufig an Bord des Schiffes verbracht hat. Er hat geltend gemacht, die Zeiten au&#223;erhalb der eigentlichen Arbeitszeit seien als Bereitschaftsdienst zu werten, weil er sich f&#252;r nicht vorhersehbare Sondereins&#228;tze bereithalten m&#252;sse.</p>
<p>Die Klage war in allen Instanzen ohne Erfolg. Die Anwesenheit an Bord war in den streitgegenst&#228;ndlichen Zeiten weder ausdr&#252;cklich noch konkludent iSv. § 47 Nr. 3 TV&#246;D-BT-V (Bund) angeordnet.<br />
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Mai 2009 &#8211; 6 AZR 141/08 -<br />
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29. Januar 2008 &#8211; 5 Sa 43/07 -</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 55/09</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/keine-verguetung-von-zwangslaeufig-an-bord-eines-schiffes-verbrachter-freizeit/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rauchfreier Arbeitsplatz auch im Casino</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/rauchfreier-arbeitsplatz-auch-im-casino/</link>
		<comments>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/rauchfreier-arbeitsplatz-auch-im-casino/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 25 May 2009 13:27:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Tarifrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerschutz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-kiel.com/?p=1028</guid>
		<description><![CDATA[Der Arbeitgeber hat nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Arbeitsst&#228;ttenverordnung (ArbSt&#228;ttV), soweit erforderlich, ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsst&#228;tte beschr&#228;nktes Rauchverbot zu erlassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht &#8211; 9 AZR 241/08 -entschieden.Nach § 618 Abs. 1 BGB hat der Dienstberechtigte R&#228;ume, Vorrichtungen oder Ger&#228;tschaften so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Arbeitgeber hat nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Arbeitsst&#228;ttenverordnung (ArbSt&#228;ttV), soweit erforderlich, ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsst&#228;tte beschr&#228;nktes Rauchverbot zu erlassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht &#8211; 9 AZR 241/08 -entschieden.Nach § 618 Abs. 1 BGB hat der Dienstberechtigte R&#228;ume, Vorrichtungen oder Ger&#228;tschaften so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr f&#252;r Leben und Gesundheit so weit gesch&#252;tzt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet. § 2 Abs. 1 Nr. 8 des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes vom 16. November 2007 (NRSG) verbietet das Tabakrauchen in Gastst&#228;tten.</p>
<p><span id="more-1028"></span></p>
<p>Der Kl&#228;ger ist als Tisch-Chef am Roulettetisch eines Spielsaals der Beklagten in Berlin t&#228;tig. In dem Spielsaal besteht ein r&#228;umlich nicht abgetrennter Barbereich, der von einem anderen Unternehmen betrieben wird. Im ganzen Spielsaal wird geraucht.</p>
<p>Der Neunte Senat hat der auf Zuweisung eines tabakrauchfreien Arbeitsplatzes gerichteten Klage im Unterschied zu den Vorinstanzen stattgegeben. Der Anspruch des Kl&#228;gers beruht auf § 618 Abs. 1 BGB iVm. § 5 ArbSt&#228;ttV. In dem Spielsaal, in dem der Kl&#228;ger t&#228;tig ist, wird eine Gastst&#228;tte iSv. § 1 Abs. 1 des Gastst&#228;ttengesetzes betrieben. Dort ist es deshalb nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 NRSG verboten zu rauchen. Dieses Rauchverbot beschr&#228;nkt die ua. von § 5 Abs. 2 ArbSt&#228;ttV gesch&#252;tzte unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Beklagten. Das Rauchverbot ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008 hinsichtlich der Betreiber sog. Einraumgastst&#228;tten unvereinbar mit Art. 12 Abs. 1 GG und damit verfassungswidrig, jedoch nicht nichtig (- 1 BvR 3262/07, 402/08 und 906/08 &#8211; NJW 2008, 2409). Der Landesgesetzgeber hat bis 31. Dezember 2009 eine Neuregelung zu treffen. § 2 Abs. 1 Nr. 8 NRSG bleibt bis zu einer verfassungsgem&#228;&#223;en Neuregelung wegen der hohen Bedeutung des Schutzes der Bev&#246;lkerung vor den Gefahren des Passivrauchens anwendbar. Das Rauchen in Gastst&#228;tten ist in Berlin weiterhin untersagt.</p>
<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Mai 2009 &#8211; 9 AZR 241/08 -<br />
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. M&#228;rz 2008 &#8211; 11 Sa 1910/06 -</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung Nr. 47/09 des Bundesarbeitsgerichts</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/rauchfreier-arbeitsplatz-auch-im-casino/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften f&#252;r Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nicht tariff&#228;hig</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/tarifgemeinschaft-christlicher-gewerkschaften-fuer-zeitarbeit-und-personalserviceagenturen-nicht-tariffaehig/</link>
		<comments>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/tarifgemeinschaft-christlicher-gewerkschaften-fuer-zeitarbeit-und-personalserviceagenturen-nicht-tariffaehig/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 08 Apr 2009 08:01:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Tarifrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Equal-Pay-Gebot]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialmächtigkeit]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-kiel.com/?p=1015</guid>
		<description><![CDATA[Das Arbeitsgericht Berlin &#8211; 35 BV 17008/08 &#8211; hat entschieden, dass dieTarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften f&#252;r Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) wegen fehlender M&#228;chtigkeit nicht tariff&#228;hig ist. Antragsteller waren zum einen die Senatsverwaltung f&#252;r Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin und die Gewerkschaft ver.di. Es ging dabei um die Frage, ob die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften f&#252;r [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Arbeitsgericht Berlin &#8211; 35 BV 17008/08 &#8211; hat entschieden, dass dieTarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften f&#252;r Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) wegen fehlender M&#228;chtigkeit nicht tariff&#228;hig ist.<span id="more-1015"></span></p>
<p>Antragsteller waren zum einen die Senatsverwaltung f&#252;r Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin und die Gewerkschaft ver.di. Es ging dabei um die Frage, ob die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften f&#252;r Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) „tariff&#228;hig&#8221; in dem Sinne ist, dass sie wirksam Tarifvertr&#228;ge abschlie&#223;en kann.</p>
<p>Hintergrund ist die Konstellation, dass zahlreiche Arbeitgeber und Arbeitgeberverb&#228;nde mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften f&#252;r Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) Tarifvertr&#228;ge abgeschlossen haben, deren Verg&#252;tungsniveau unterhalb des Verg&#252;tungsniveaus der Stammkr&#228;fte in den jeweiligen Entleiherbetrieben liegt und bei deren Geltung das „<a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/equal-pay-gebot/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Equal-Pay-Gebot">Equal-Pay-Gebot</a>&#8221; f&#252;r die Leiharbeitnehmer in Frage steht.</p>
<p>Zur Begr&#252;ndung hat das Arbeitsgericht Berlin im Wesentlichen ausgef&#252;hrt, es fehle der CGZP an der erforderlichen „Sozialm&#228;chtigkeit&#8221; im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Das Bundesarbeitsgericht setze f&#252;r die Funktionsf&#228;higkeit der Tarifautonomie voraus, dass die jeweiligen sozialen Gegenspieler &#252;ber eine Durchsetzungskraft gegen&#252;ber der tariflichen Gegenseite verf&#252;gen. Das Arbeitsgericht vermochte eine solche Durchsetzungsf&#228;higkeit der CGZP nicht festzustellen. Dass die CGZP eine Reihe von Tarifvertr&#228;gen abgeschlossen habe, f&#252;hre, im Gegensatz zum Regelfall, nicht zu einer Indizwirkung f&#252;r eine Sozialm&#228;chtigkeit. Denn in der vorliegenden Konstellation der Zeitarbeit m&#252;sse die Arbeitgeberseite nicht zum Abschluss eines Tarifvertrages „gedr&#228;ngt&#8221; werden, vielmehr habe sie ihrerseits ein massives eigenes Interesse daran, &#252;berhaupt einen Tarifvertrag abzuschlie&#223;en, weil nur so dem „Equal-Pay-Gebot&#8221; in § 9 Nr. 3 A&#220;G entgegengewirkt werden k&#246;nne. Sonstige Merkmale wie beispielsweise die Mitgliederzahl in den Organisationen, h&#228;tten ebenfalls nicht f&#252;r das Vorliegen einer „Sozialm&#228;chtigkeit&#8221; gesprochen.</p>
<p>Hieraus ergebe sich, dass von einer Tariff&#228;higkeit der CGZP nicht auszugehen sei.</p>
<p>Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde zum Landesarbeitsgericht m&#246;glich.</p>
<p>Az.: 35 BV 17008/08</p>
<p>Quellen: Pressemitteilungen des Arbeitsgerichts Berlin</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/tarifgemeinschaft-christlicher-gewerkschaften-fuer-zeitarbeit-und-personalserviceagenturen-nicht-tariffaehig/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Keine Diskriminierung bei tariflicher Funktionszulage in der Teilzeitarbeit</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/keine-diskriminierung-bei-tariflicher-funktionszulage-in-der-teilzeitarbeit/</link>
		<comments>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/keine-diskriminierung-bei-tariflicher-funktionszulage-in-der-teilzeitarbeit/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2009 14:22:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Tarifrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Funktionszulage]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-kiel.com/?p=973</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundesarbeitsgericht &#8211; 10 AZR 338/08 &#8211; hat entschieden, dass nach § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes &#252;ber Teilzeit und befristete Arbeitsvertr&#228;ge (TzBfG) einem teilzeitbesch&#228;ftigten Arbeitnehmer Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gew&#228;hren ist, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbesch&#228;ftigten Arbeitnehmers entspricht. Auch die Tarifvertragsparteien m&#252;ssen bei der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht &#8211; 10 AZR 338/08 &#8211; hat entschieden, dass nach § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes &#252;ber Teilzeit und befristete Arbeitsvertr&#228;ge (TzBfG) einem teilzeitbesch&#228;ftigten Arbeitnehmer Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gew&#228;hren ist, der dem Anteil seiner <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/arbeitszeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitszeit">Arbeitszeit</a> an der <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/arbeitszeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitszeit">Arbeitszeit</a> eines vergleichbaren vollzeitbesch&#228;ftigten Arbeitnehmers entspricht. Auch die Tarifvertragsparteien m&#252;ssen bei der Regelung der Verg&#252;tung dieses gesetzliche Verbot der <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/diskriminierung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Diskriminierung">Diskriminierung</a> teilzeitbesch&#228;ftigter Arbeitnehmer beachten.</p>
<p><span id="more-973"></span>Im Manteltarifvertrag f&#252;r die Besch&#228;ftigten im Einzelhandel im Bundesland Sachsen-Anhalt ist geregelt, dass SB-Kassierer und SB-Kassiererinnen in den Monaten, in denen sie auf Anweisung der Gesch&#228;ftsleitung im Wochendurchschnitt mehr als 24 Stunden an Ausgangskassen (check-out) t&#228;tig sind, eine <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/funktionszulage/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Funktionszulage">Funktionszulage</a> von 4 % ihres Tarifgehalts erhalten. Die regelm&#228;&#223;ige tarifliche w&#246;chentliche Arbeitszeit betr&#228;gt 38 Stunden.</p>
<p>Auf die Zahlung der tariflichen Funktionszulage geklagt hatte eine in dem beklagten Einzelhandelsunternehmen mit einer monatlichen Arbeitszeit von 110 Stunden t&#228;tige Teilzeitbesch&#228;ftigte. Die Beklagte hatte ihr die Funktionszulage f&#252;r Monate, in denen sie im Wochendurchschnitt nicht mehr als 24 Stunden an einer Ausgangskasse eingesetzt war, nicht gezahlt. Die Kl&#228;gerin hat gemeint, die Bindung des Anspruchs auf die Funktionszulage an das Ma&#223; von 24 Stunden diskriminiere Teilzeitbesch&#228;ftigte. Diesen stehe die Funktionszulage jedenfalls dann zu, wenn der Anteil ihrer T&#228;tigkeit an Ausgangskassen dem bei Vollzeit besch&#228;ftigten erforderlichen Anteil entspreche. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.</p>
<p>Die Revision der Kl&#228;gerin hatte vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Der Kl&#228;gerin steht die tarifliche Funktionszulage f&#252;r die Monate zu, in denen sie auf Anweisung der Gesch&#228;ftsleitung zu mehr als 24/38 ihrer Arbeitszeit an einer Ausgangskasse t&#228;tig war. Bei der von der Kl&#228;gerin beanspruchten Zulage handelt es sich nicht um eine tarifliche Erschwerniszulage. Die Tarifvertragsparteien haben die Zulage ausdr&#252;cklich als Funktionszulage bezeichnet. Diese stellt auch nicht auf eine durch &#228;u&#223;ere Umst&#228;nde begr&#252;ndete Erschwernis ab, sondern ist eine zus&#228;tzliche Verg&#252;tung f&#252;r die T&#228;tigkeit an einer Ausgangskasse. Wird der erforderliche Anteil der T&#228;tigkeit an einer Ausgangskasse erreicht, h&#228;ngt die H&#246;he der Funktionszulage vom jeweiligen Tarifgehalt ab.<br />
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. M&#228;rz 2009 &#8211; 10 AZR 338/08 -<br />
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Januar 2008 &#8211; 5 Sa 185/07 -</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 28/09</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/keine-diskriminierung-bei-tariflicher-funktionszulage-in-der-teilzeitarbeit/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Nicht immer Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserkl&#228;rung</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/nicht-immer-mitbestimmung-bei-verschwiegenheitserklaerung/</link>
		<comments>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/nicht-immer-mitbestimmung-bei-verschwiegenheitserklaerung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Mar 2009 11:50:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Tarifrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Mitbestimmung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-kiel.com/?p=962</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundesarbeitsgericht &#8211; 1 ABR 87/07 &#8211; hat entscheiden, dass das Verlangen des Arbeitgebers nach der Abgabe inhaltlich standardisierter Erkl&#228;rungen, in denen sich Arbeitnehmer zum Stillschweigen &#252;ber bestimmte betriebliche Vorg&#228;nge verpflichten, nicht in jedem Fall der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt. Ein Fall der Mitbestimmung kommt in Betracht, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht &#8211; 1 ABR 87/07 &#8211; hat entscheiden, dass das Verlangen des Arbeitgebers nach der Abgabe inhaltlich standardisierter Erkl&#228;rungen, in denen sich Arbeitnehmer zum Stillschweigen &#252;ber bestimmte betriebliche Vorg&#228;nge verpflichten, nicht in jedem Fall der <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/mitbestimmung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Mitbestimmung">Mitbestimmung</a> des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt.</p>
<p>Ein Fall der Mitbestimmung kommt in Betracht, wenn sich die Verschwiegenheitspflicht auf das sog. Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer bezieht und nicht schon gesetzlich geregelt ist. Ein sog. Globalantrag des Betriebsrats, mit dem dieser die Mitbestimmungspflichtigkeit jeglichen Verlangens nach der Abgabe inhaltlich gleichlautender Schweigeverpflichtungen festgestellt wissen will, kann keinen Erfolg haben. Er erfasst auch F&#228;lle, in denen sich die Schweigeverpflichtung auf das Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer bezieht oder bereits gesetzliche Schweigepflichten &#8211; etwa nach § 17 UWG &#8211; bestehen.</p>
<p>Der Erste Senat des Bundesarbeitsgericht hat deshalb, wie schon die Vorinstanzen, den Antrag eines Betriebsrats abgewiesen, mit dem dieser die Feststellung begehrte, dass er in s&#228;mtlichen F&#228;llen mitzubestimmen habe, in denen der Arbeitgeber von Arbeitnehmern den Abschluss formularm&#228;&#223;iger, standardisierter Verschwiegenheitsvereinbarungen verlangt.<br />
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10. M&#228;rz 2009 &#8211; 1 ABR 87/07 -<br />
Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 5. Juli 2007 &#8211; 5 TaBV 223/06 -</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 25/09</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/nicht-immer-mitbestimmung-bei-verschwiegenheitserklaerung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>H&#246;heres Insolvenzgeld trotz Lohnverzichts</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/hoeheres-insolvenzgeld-trotz-lohnverzichts/</link>
		<comments>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/hoeheres-insolvenzgeld-trotz-lohnverzichts/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 07 Mar 2009 09:11:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Tarifrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-kiel.com/?p=959</guid>
		<description><![CDATA[Eine tarifliche Lohnverzichtsvereinbarung kann bei drohender Insolvenz des Arbeitgebers mit der Wirkung gek&#252;ndigt werden, dass die bis dahin durch den Verzicht aufgelaufenen Lohnbestand­teile f&#252;r die Berechnung des Insolvenzgeldes von Bedeutung sein k&#246;nnen. Das gilt aber nur insoweit, als die Lohnbestandteile im Insolvenzgeld-Zeitraum erarbeitet sind und deshalb Arbeitsentgelt &#8220;f&#252;r&#8221; die der Insolvenz vorausgehenden drei Monate des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine tarifliche Lohnverzichtsvereinbarung kann bei drohender Insolvenz des Arbeitgebers mit der Wirkung gek&#252;ndigt werden, dass die bis dahin durch den Verzicht aufgelaufenen Lohnbestand­teile f&#252;r die Berechnung des Insolvenzgeldes von Bedeutung sein k&#246;nnen. Das gilt aber nur insoweit, als die Lohnbestandteile im <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/insolvenzgeld/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Insolvenzgeld">Insolvenzgeld</a>-Zeitraum erarbeitet sind und deshalb Arbeitsentgelt &#8220;f&#252;r&#8221; die der Insolvenz vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverh&#228;ltnisses darstellen.<span id="more-959"></span></p>
<p>Dies hat der 11. Senat des Bundessozialgerichts am 4. M&#228;rz 2009 im Falle des Arbeitnehmers eines insolventen K&#252;chen­m&#246;belherstellers entschieden, der h&#246;heres Insolvenzgeld f&#252;r die Zeit von August bis Oktober 2003 unter Ber&#252;cksichtigung aller Tariflohnerh&#246;hungen einschlie&#223;lich Weihnachts- und Urlaubsgeld geltend gemacht hatte. Hierauf hatte die Belegschaft bis September 2003 w&#228;hrend der knapp einj&#228;hrigen Laufzeit eines Restrukturierungstarifvertrags verzichtet. Wegen der drohenden Insolvenz hatte die Gewerkschaft diesen Tarifvertrag im September 2003 gek&#252;ndigt.</p>
<p>Az.:  B 11 AL 8/08 R</p>
<p>Quelle: Medieninformation Nr. 12/09</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/hoeheres-insolvenzgeld-trotz-lohnverzichts/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

