BAG – Mobbing Schmerzensgeld Arbeitgeber
Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt – Urteil vom 25. Oktober 2007 – 8 AZR 593/06 -, dass ein Arbeitgeber haftbar für Schmerzensgeldansprüche wegen Mobbings einer seiner Angestellten seien kann.
Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht
Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt – Urteil vom 25. Oktober 2007 – 8 AZR 593/06 -, dass ein Arbeitgeber haftbar für Schmerzensgeldansprüche wegen Mobbings einer seiner Angestellten seien kann.
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