Asylbewerberleistungsbescheide alle falsch?

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist auch Menschen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen das Existenzminimum zu garantieren. Die Sätze sind aber seit dem Jahr 2016 nicht mehr angepasst worden. Das kann nicht sein, da die Lebenshaltungskosten gestiegen sind.


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