Mietobergrenze der Stadt Kiel seit Dezember 2010
Erstellt von RA-Felsmann am 11. April 2012
Der Rat der Stadt Kiel hat nach langem Zögern vor einigen Monaten die Mietobergrenzen für die Stadt Kiel nach dem Mietspiegel 2010 angepasst.
Aus der folgenden Tabelle ergeben sich die vom Rat beschlossenen Änderungen:
Personen im Haushalt Anzuerkennende
Wohnungsgröße (in m²)Mietobergrenze 2008 Mietobergrenze 2010 Veränderung
in %
1-Personenhaushalt = 50 301,50 € 308,50 € 2,32
2-Personenhaushalt > 50 - = 60 361,80 € 370,20 € 2,32
3-Personenhaushalt > 60 - = 75 453,00 € 451,50 € - 0,33
4-Personenhaushalt > 75 - = 85 508,30 € 504,90 € - 0,67
5-Personenhaushalt > 85 - = 95 568,10 € 564,30 € - 0,67
6-Personenhaushalt > 95 - = 105 627,90 € 623,70 € - 0,67
7-Personenhaushalt > 105 - = 115 687,70 € 683,10 € - 0,67
Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied 10 59,80 € 59,40 € - 0,67
Der zu berücksichtigende Betriebskostenanteil beträgt unter Zugrundlegung der Berechnung des Landessozialgerichts Schleswig auf Grundlage des Kieler Mietspiegels 2010 nur 1,24 € pro m². Dies ist aber nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht richtig.
Es müssten 1,66 € pro m² zu Grunde gelegt werden.
Dann sähe die Tabelle so aus:
Personen im Haushalt Anzuerkennende
Wohnungsgröße (in m²)Mietobergrenze 2010
Stadt KielMietobergrenze 2010
nach BSG
1-Personenhaushalt = 50 308,50 € 329,50 €
2-Personenhaushalt > 50 - = 60 370,20 € 395,40 €
3-Personenhaushalt > 60 - = 75 451,50 € 474,70 €
4-Personenhaushalt > 75 - = 85 504,90 € 540,60 €
5-Personenhaushalt > 85 - = 95 564,30 € 604,20 €
6-Personenhaushalt > 95 - = 105 623,70 € 667,80 €
7-Personenhaushalt > 105 - = 115 683,10 € 731,40 €
Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied 10 59,40 € 63,60 €
Das macht schon einen ganz schönen Unterschied aus.
Es gibt die ersten Entscheidungen vom Sozialgericht Kiel, die sich der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts anschließen. Es gibt keine Garantie für einen Gewinn – ich denke aber, dass es sich lohnt, Widerspruch einzulegen, wenn nicht die vollen Kosten der Unterkunft übernommen werden.
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