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Besuch vom Anwalt

Wenn Sie mich aus gesundheitlichen oder dringenden persönlichen Gründen nicht in meiner Kanzlei aufsuchen können, komme ich auch zu Ihnen nach Hause.

Die Abrechnung von Besuchen erfolgt auf Stundensatzbasis nach Vereinbarung.

Anfahrtskosten werden nur bei einer Anfahrt von mehr als 5 km (einfache Strecke) erhoben. Ab dem 6. km berechne ich 0,30 Euro (dreißig Cent) zzgl. Umsatzsteuer je gefahrenen Kilometer.

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