Kündigungsschutzklage von Eva Herman gegen den NDR geht weiter


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Das Landesarbeitsgericht Hamburg verhandelt in der Sache von Eva Herman gegen den NDR weiter. Es ist ein Termin zur Fortsetzung der Verhandlung auf den 23. Januar 2009 festgesetzt worden. Es stehen unter anderem die Vernehmung von Jens Riewa und Jo Brauner an.

Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des LAG Hamburg vom 26.11.2008:

Frau Herman greift zwei Kündigungen des NDR vom 18. (fristlos) und 25. September 2007 (zum 31. Dezember 2007) an und begehrt die Feststellung, dass das behauptete Arbeitsverhältnis auch nicht durch eine Befristungsabrede am 31.Dezember 2007 geendet habe. Im Streit ist zunächst, ob zwischen den Parteien überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestanden hat und weiterbesteht oder ob es sich um ein freies Mitarbeiterverhältnis handelt. Hierbei geht es u.a. um den Umfang der Weisungsgebundenheit und Einbindung in eine betriebliche Organisation. Zur Klärung dieser Frage hat das Landesarbeitsgericht heute eine Beweisaufnahme angeordnet. Es werden Zeugen gehört

über die Behauptung der Klägerin, der Chefsprecher der Tagesschau habe die Einsatzplanung stets nach den betrieblichen Erfordernissen erstellt und den Sprecherinnen und Sprechern ihre Dienste ohne vorherige konkrete Absprache zugewiesen,

und über die Behauptung der Beklagten, alle Einsätze der Klägerin als Nachrichtensprecherin seien von den Parteien im Vorwege einvernehmlich festgelegt und die Dienstpläne seien erst nach diesen Absprachen erstellt worden.

Termin zur Beweisaufnahme und zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung wurde anberaumt auf Freitag, den 23. Januar 2009, 9:30 Uhr, Saal 419, Osterbekstr. 96.

(Az. 3 Sa 58/08)

Der Spiegel berichtet in seiner Onlineausgabe unter anderem:

Im Berufungsverfahren scheinen die Dinge besser für Herman zu laufen: Nach einem früheren Termin hatte der Vorsitzende Richter erklärt, er können eine Verherrlichung des Nationalsozialismus aus Hermans Aussagen nicht entnehmen. Der Richter machte auch deutlich, dass Herman durchaus Aussicht auf Erfolg habe.

Das Gericht könne anders als die erste Instanz durchaus zu der Entscheidung kommen, dass ein Arbeitnehmerverhältnis zwischen Herman und dem NDR bestanden habe. Der Prozess wird am 23. Januar fortgesetzt.

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