Betriebskostenguthaben das auf Zahlungen aus dem Regelsatz bezahlt wurde darf nicht vom Jobcenter einbehalten werden


, , , , ,
Das Sozialgericht Chemnitz  hat mit Urteil vom 11.04.2013  S 14 AS 4157/13 entschieden, dass Betriebskostenguthaben nicht in allen Fällen an das Jobcenter zu erstatten sind. In den Fällen, in denen die Leistungsbezieher vorher nicht die vollen Kosten – und damit auch nicht alle Betriebskosten – vom Jobcenter bezahlt bekommen haben, steht ein Betriebskostenguthaben auch nicht dem Jobcenter zu.

Das Gericht hat seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass Leistungsempfänger von der Möglichkeit Gebrauch machen können, Leistungen anzusparen. Es verweist dabei auf die Begründung des Bundessozialgerichts zu Rückzahlungen von Guthaben aus Abschlagszahlungen für Strom.

Das Sozialgericht Kiel hat bereits Anfang 2012 eine ähnliche Entscheidung für den Bereich der Landeshauptstadt Kiel getroffen.

Update: Bitte beachten Sie meinen Kommentar vom 26.05.2015 zur aktuellen BSG Rechtsprechung.

Das Sozialgericht Chemnitz führt zur Begründung weiter aus (bearbeitet und gekürzt):

Grundsätzlich ist Betriebskostenguthaben Einkommen

Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind als Einkommen Einnahmen in Geld- oder Geldeswert abzüglich der nach § 11 b SGB II abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11 a SGB II genannten Einnahmen zu berücksichtigen. In stetiger Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht herausgearbeitet, dass Einkommen grundsätzlich all das ist, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält (vgl. Urteil des BSG vom 24.02.2011, Az.: B 14 AS 45/09 R, Rn. 19 m.w.N.). Davon ausgehend handelt es sich bei der Erstattung zuviel geleisteter Nebenkosten um Einkommen. Die Erstattungsforderung entsteht erst im Zeitpunkt der endgültigen Abrechnung nach Abschluss eines vertraglich festgelegten Zeitraums. Bis zu diesem Zeitpunkt handelt es sich bei den Vorauszahlungen hingegen um auf Grund des Mietvertrages geschuldete Leistungen, die durch die Zahlungen jeweils erfüllt wurden. Dementsprechend stellt das Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung im Zeitpunkt seines Zuflusses einen Wertzuwachs für den Leistungsempfänger dar.

Einordnung bei teilweise selbst gezahlter Miete

Einschränkend ist jedoch zu beachten, dass das Gesetz in § 11 a Abs. 1 Nr. 1 SGB II ausdrücklich vorsieht, dass Leistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen im Sinne des SGB II zu berücksichtigen sind. In erster Linie verhindert diese Vorschrift, dass es bei der Ermittlung der nach dem SGB II zustehenden Leistungen zu einem Zirkelschluss kommt. Denn wenn als Leistungen alles das anzurechnen ist, was jemand wertmäßig während des Leistungsbezuges dazu erhält, müssten an sich auch die Leistungen nach dem SGB II als Einkommen berücksichtigt werden. Darüber hinaus erfährt diese Vorschrift eine weitere Bedeutung im Zusammenspiel mit § 20 SGB II. Denn der Regelsatz wird im Bereich des SGB II als Pauschale gewährt. Dadurch wird der Leistungsempfänger in die Lage versetzt, die Regelleistung, die anhand eines Statistikmodells berechnet wurde, nach eigenem Bedarf und eigenen Prioritäten zu verwenden. Macht der Leistungsempfänger sodann von der damit eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, die ihm zustehenden Mittel, auf welcher Art auch immer, anzusparen bzw. so zu verwenden, dass sie ihm zeitversetzt erneut zur Verfügung stehen, ist aus § 11 a Abs. 1 Nr. 1 SGB II auch der Schluss zu ziehen, dass auch diese zurückgelegten Leistungen in dem Zeitpunkt, in dem sie dann wieder zur Verfügung stehen, nicht als Einkommen anzurechnen sind. Insoweit schließt sich die Kammer ausdrücklich den Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 23.08.2011, Az.: B 14 AS 185/10 R, Rn. 13 ff., zitiert nach Juris, an. Jede andere Entscheidung würde die Möglichkeit, einen Teil der Regelleistung anzusparen, aushebeln und letztlich zum o. g. Zirkelschluss, wenn auch zeitversetzt, führen.  Zur Überzeugung der Kammer ist auch in Fällen, in denen ein Guthaben durch Nebenkostenvorauszahlung erzielt worden ist, die aus der Regelleistung bestritten wurden, von einer Anrechnung als Einkommen abzusehen.

Zwar sieht § 22 Abs. 3 SGB II vor, dass Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift mindern. In der Folge wären vom Wortlaut sämtliche Rückzahlungen unabhängig von der Frage, durch wessen Leistungen sie verursacht wurden, erfasst. Allerdings ist diese Auswirkung nicht von Sinn und Zweck dieser Vorschrift gedeckt. Sie soll im Wesentlichen sicherstellen, dass Rückzahlungen aus Leistungen, die von den Kommunen erbracht wurden, entgegen § 19 Abs. 3 Satz 2 SGB II auch diesen zugute kommen. Deutlich wird dies insbesondere dadurch, dass gemäß § 22 Abs. 3 a. E. SGB II Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, von der Anrechnung ausdrücklich ausgenommen werden. Dies gilt mit Blick auf den uneingeschränkten Wortlaut auch dann, wenn solche Kosten zusammen mit den übrigen un-terkunftsbezogenen Kosten abgerechnet werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es sich bei den Kosten der Haushaltsenergie um Kosten handelt, die ohnehin aus der Regelleistung zu bestreiten sind. Vor diesem Hintergrund sind im Wege der teleologischen Auslegung des § 22 Abs. 3 SGB II auch Rückzahlungen, die sich auf die Kosten der Unterkunft und Heizung beziehen, aber durch Aufwendungen aus der Regelleistung während des Leistungsbezuges entstanden sind, ebenfalls von der Anrechnung auszuneh-men. § 22 Abs. 3 SGB II verdrängt insoweit nicht die o. g. Wertung, „angesparte“ Leistun-gen nach dem SGB II von der Anrechnung als Einkommen auszunehmen.

Übertragen auf den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die Klägerin im Abrechnungszeitraum Januar bis Dezember 2010 jedenfalls deutlich mehr Kosten der Unterkunft und Heizung aus ihrer Regelleistung gezahlt hat, als sie letztlich erstattet bekam. Dementsprechend ist das erzielte Guthaben insgesamt nicht anzurechnen. Eine wesentliche Änderung liegt damit nicht vor.

In der Folge können auch die erfolgte Erstattungsforderung sowie die erklärte Aufrechnung keinen Bestand haben. Der angefochtene Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides ist daher vollständig aufzuheben.

Print Friendly, PDF & Email

Stress mit dem Arbeitgeber oder Ärger mit dem Jobcenter?
Ich höre Ihnen gut zu, berate und setze mich rasch und engagiert für Ihre Rechte ein.
Ihr Rechtsanwalt Stephan Felsmann aus Kiel
Tel: 0431-78029790

432 Gedanken zu “Betriebskostenguthaben das auf Zahlungen aus dem Regelsatz bezahlt wurde darf nicht vom Jobcenter einbehalten werden”

  1. guten tag
    warum soll ich guthaben von nebenkostenabrechnung arge geben die monatlich einen betrag einbehalten.woltte wissen welcher betrag vom regelsatz einbehalten wird und ob ich das gutachten behalten darf.letztes jahr musste ich nachzahlung leisten aus eigner tasche

    • Wenn Sie nicht die volle Miete vom Jobcenter erhalten haben darf das Jobcenter auch nicht das volle Betriebskostenguthaben für sich beanspruchen.
      Da Sie im letzten Jahr die Nachzahlung selber geleistet haben gehe ich davon aus, dass Sie nicht die volle Miete bekommen haben.
      Oder liegt der Fall bei Ihnen anders?

      • meine kleine tochter regelbedarf (der ihr ja zusteht 229 euro), bekommt kindergeld 184,00 euro und unterhalt 273 euro… liegt somit fett über dem satz…. meine große tochter 13 bekommt nur kindergeld 184,00 (keinen unterhaltsvorschuss) … meine miete beträgt 571,11 euro meine kleine zahlt 190,37 euro von ihrem einkommen (KG plus UH) selber nur die mietanteile meine großen und meinen zahlt das amt…. nun ist es so, das ich seit 3 jahren in denen auch meine kleine ihren anteil selber zahlt und nicht in der bedarfsgemeinschaft aufgeführt ist , immer ca 300 euro betriebskostenguthaben habe…. das amt alles einbehält… obwohl meine kleine nicht zur bedarfsgemeinschaft gezählt wird weil sie ja zuviel „verdient“…. wie verhält es sich da? des weiteren wird mir mir noch die 30 euro pauschale aufgedrückt, obwohl ich kein einkommen habe, die haben einkommen von meiner tochter auf meine seite verteilt…. ist das alles rechtens?

        • @ Claudia:
          Nein ein Teil des Guthabens steht dann auch der Tochter zu, die sich nicht im SGB II Bezug befindet. Legen Sie Widerspruch – es lohnt sich auf jeden Fall. Wenn Sie wollen kann ich den Widerspruch auch einlegen.

          • lieber herr felsmann, da ist sehr lieb von ihnen, aber leider kann ich mir keinen anwalt leisten… desweiteren habe ich letzte woche erfahren, das meiner tochter auch kein geld für die einschulung bekommen wird und auch keine halbjährliche zahlung des geldes für den schulbedarf . mein kind ist also mehrfach bestaft, weil ihr vater unterhalt zahlt … sie aber im endeffekt keinen cent mehr hat wie ein hartz 4 kind ….

          • Na, das hört sich ja sehr merkwürdig an. Da würde ich doch empfehlen mal Beratungshilfe zu beantragen – dann ist der Anwalt „bezahlt“

      • Einen schönen guten abend habe eine Frage ich bin hartz4empfanger und bin am 01.06.2018 in meine neue Wohnung gezogen und habe unwissend seit dem ersten Tag Strom und Gas überwiesen bis zum heutigen Datum meine Frage bekomme ich das Geld vom Gas rückwirkend. Mfg Cagnazzo

  2. Hallo Herr Felsmann, hört sich alles gut und schlüssig an. Warum arbeiten die Jobcenter so unterschiedlich, hartherzig aber allemal..?
    Mein Frau zahlte Ende 2013 irrtümlich einen Monatsabschlag für Gas zuviel, promt erscheint diese Summe als Guthaben auf der Rechnung 2013 und das Jobcenter Bad Freienwalde rechnet diesen Fehler auf die Heizkosten Februar an, es kürzt diese also.
    Ich habe alles belegt und anhand der Rechnungen erklärt, alles umsonst. Ich lege natürlich Widerspruch ein und werde mich auf Ihren Beitrag hier und das Aktenzeichen berufen. Wenn Sie freundlicherweise ein paar Hinweise für mich haben, danke ich Ihnen herzlich frdl. Grüße Jürgen

    • Da sollte eigentlich der gesunde Menschenverstand reichen. Wenn es zur Klage kommen sollte und das Jobcenter nicht einlenkt melden Sie sich gerne ich vertrete Sie dann.

      • Hallo Herr Feldmann,
        Ich beziehe seit dem 1.9.13 Arge da ich Elterngeld bekomme dies aber nicht ausreicht um meine Miete zu Zahlen. Jetzt kam die Nebenkostenabrechnung von Heizung/Warmwasser vom Rechnungszeitraum 1.3.13-28.2.14.
        ich habe also 50% des Zeitraumes der Abrechnung selbst gezahlt. Trotzdem will das Jobcenter die komplette Rückzahlung einbehalten.

        Ist das korrekt?

        • Schönen guten Tag
          Ich habe am 9.09.2017 meine Betriebskostenabrechnung ( 01.01.2016-31.12.2016) bekommen. Diese würde am 10.08.2017 beim Jobcenter eingereicht. Seit dem 12.07.2016 beziehe ich sgb ll. Meine Miete würde in diesem Jahr ab 12.07.2016 voll übernommen,vorher habe ich die Miete durch einen Job selbst finanziert. In der Betriebskostenabrechnung ist ein Guthaben von ca 250€ drauf. Wie sieht die Rechtslage aus steht mir das Geld zu, wird es anteilmäßig berechnet oder geht das Geld ganz ans Amt.
          Danke für Ihre Hilfe.
          Lg

  3. Hallo, Herr felsmann
    Behält das jobcenter Guthaben heizungkosten, wenn Leistungen vom jobcenter getragen werden, jedoch ich einen Anteil über 124 € monatlich an heizkosten vom regelleistung zuzahle, wegen Denkmalschutz zu hohe kosten. Jedes jahr übernimmt das Amt die Nachzahlung, ich muss aber den Restbetrag des abschlagen selbst zahlen (vorletztes jahr 74€ monatlich). Danke im voraus.

    • Da verstehe ich leider den Sachverhalt nicht so ganz.
      Also wenn Sie einen Teil der Heizkosten selber tragen und eine Rückzahlung bekommen, dann steht Ihnen auch ein Teil der Rückzahlung zu. Beantwortet das die Frage?

      • Ich Andreas Ebert möchte gern fragen darf das Jobcenter weil der Vermieter die Betriebskosten Direct an das Arbeitsamt überwiesen hat nun sagt das Jobcenter das sie mir das Geld abziehen also würden mir dann imm November das Geld für die Mitte fehlen

          • Guten Tag Hr. RA Felsmann!

            Ich P.K. erhalte volle EM Rente, bin durch Depressionen und ganzkörper Parkinson nicht mehr im Arbeitsleben, somit habe ich 50% Schwerbehinderung. Zu meiner Rente erhalte ich vom Landratsamt Berchtesgadener Land Abt.: Soziales & Senioren eine Grundsicherung. Habe nun meine Nebenkostenendabrechnung ‚2019 bekommen, diese aber wurde mir volständig weggenommen und im Mai 2020 bekomme ich auch keine Grundsicherung. Meine Fixkosten für Mai’2020 kann ich dann nicht entrichten. Keine Miete, kein Strom, kein Telefon und nichts zum essen. Wenn dass Telefon dann gesperrt wird, funktioniert auch mein Hausnotruf mit Knopf nicht mehr. Was kann ich tun? Kann man mich einfach so ohne Geld einen ganzen Momat zurück lassen???
            Bin verzweifelt und würde mich auf Antwort freuen.

          • Wenn das Landratsamt Ihnen vorher die Miete vollständig angerechnet hat wird das problematisch. Haben Sie das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung denn ausgezahlt bekommen?

  4. Hallo Herr Feldmann! Ist dieses Urteil übertragbar auf ALLE Fälle, in denen Leistungsempfänger KDU-Anteile aus ihrem Regelsatz bezahlt haben oder gilt das nur für Betriebskosten oder nur dann, wenn der Leistungsempfänger wg. unangemessener Höhe selber dazuzahlte?

    Kurioser Fall: Ich bekomme seit März rückwirkend ab Sept. 2013 EM-Rente, was dem JC auch bekannt war. Dennoch zahlte es ab Februar (= Zahlung im Januar f. Febr.) nur noch 34,06 € Sozialgeld für meinen Freund & mich als KDU, wodurch wir ca. 507,- € zuwenig Geld hatten (bis heute nicht nachgezahlt). Um den Energieabschlag zahlen zu können musste ich ein Darlehen aufnehmen und es im April zurückzahlen (auch gemacht). D.h. das JC hat anstelle der anerkannten Heizkosten in Höhe von 89,- € nur 34,06 € als KDU, Gesamt-KDU, gezahlt.

    Im April kam ein Heizkostenguthaben über 66,38 €, was aber wg. Verrechnung mit Strom nicht komplett an uns ausgezahlt wurde, nur 32,54 €. Das JC fordert nun das KOMPLETTE Guthaben ein, obwohl es a) im Februar quasi nur einen Bruchteil des Heizkostenanteils gezahlt hatte und b) wir das Guthaben gar nicht komplett erhalten haben! Meine Meinung: Die Heizkosten betrugen immer ca. 16,57% der Gesamt-KDU, bezogen auf die 34,06 € wären das 5,64 € und nur die stehen dem JC für Februar zu, oder? Denn wir haben ja dem Energieversorger die kompletten 89,-€ gezahlt, quasi auch aus dem Regelsatz bzw. analog diesem, nämlich unserem zum Leben gedachten Geld.

    In Foren ist man der Meinung, allein schon die Tatsache, dass die Heizkosten voll anerkannt waren, berechtigten das JC dazu, ALLES zu fordern, unabhängig davon, was es tatsächlich gezahlt hat. Das wird begründet mit allerlei „hätte“ und „wenn“ etc., aber das kann doch egtl. nicht sein…? Es ist doch eine Erstattung zuviel gezahlter Kosten, aber das JC hat doch zu wenig gezahlt, so dass wir aus unserm Budget ‚draufzahlen mussten.Ich danke Ihnen herzlich für ihre Hilfe!

    • Das ist nicht so einfach .. Wenn die Heizkosten tatsächlich voll übernommen worden sind hat das Jobcenter auch Anspruch auf die Rückzahlung – soweit zugeflossen.
      Am besten Sie kommen mit einem Beratungshilfeschein und den Unterlagen mal vorbei und wir schauen uns das in Ruhe an.

  5. Hallo mein kleiner bekommt Kindergeld und unterhält und liegt somit über dem Satz dadurch bekomm ich nur meinen Anteil an miete bezahlt gesamt miete ist 395€ und bekomme nur 195€ bezahlt das heisst ich muss den Rest selber tragen ,letztes Jahr hat mir aber das Jobcenter meine Nebenkosten Guthaben komplett angerechnet.dürfen sie das ?

  6. Hallo, danke für die Antwort, ich trage 124 Euro heizkosten aus regelleistung jobcenter 200, leben vom amt, jedoch berechnet jobcenter dies nach Paragraph 22 Abs 3 sab 2 als Minderung der Leistung. Steht mir das Guthaben zu, obwohl das jobcenter letztes jahr wegen Denkmalschutz Nachzahlung machen musste und wir dann den Rest also 124 draufzahlen musste n monatlich aus regelleistung. Danke im voraus.

  7. Hallo Herr Felsmann,

    zum 13.09.2014 läuft mein ALG1 aus und ich muss deshalb zum 01.09.2014 leider Hartz Vier beantragen. Ich war auch schon beim Jobcenter, um diesen Antrag rechtzeitig zu stellen. Dort teilte man mir mit, dass ich die Betriebskostenabrechnung offenzulegen hätte. Wie passend für die ARGE, denn ich erhalte zum 15.08.2014 eine Rückzahlung in Höhe von 223 Euro, die mir für den September auch prompt angerechnet wird. Mein Einspruch war, wieso, ich habe die letzten dreieinhalb Jahre unsere Miete und Betriebskosten (bin alleinerziehend, 1 Tochter, 17, lebt bei mir = Bedarfsgemeinschaft) aus Arbeit, Krankengeld und zuletzt ALG1 selber geleistet, wieso wird das dann angerechnet? Die Antwort lautete, einen Monat vor Antragstellung wird alles Guthaben angerechnet.

    Meine Frage 1 an Sie lautet nun, ist das korrekt? Und Frage 2, wenn leider ja, gilt dann für uns für den Monat August auch ein Freibetrag für meine Tochter, bzw. für mich? Denn es kann doch nicht sein, dass mir alles Guthaben automatisch angerechnet wird, es dann aber parallel dazu keinen Freibetrag gibt. Und Frage 3, wenn ein Freibetrag gelten sollte, in welcher Höhe wäre dieser für uns.

    Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende

  8. Guten Tag Herr Felsmann,

    folgende Situation: Mein Bekannter lebt mit seiner Frau in einer Wohnung. Seine Frau Frau ist berufstätig und verdient ca. 1000€ Netto im Monat. Er bezieht ALG 2. Im September letzten Jahres haben sie die Betriebsnebenkostenabrechnung von ihrem Vermieter bekommen. Demzufolge hatten sie ein Guthaben in Höhe von 320€. Dieses Guthaben hat mein Bekannter sofort nach Erhalt beim Jobcenter abgegeben. Diesbezügöich kam keine Minderung, Änderung oder ähnliches vom Jobcenter. Dieses Jahr das selbe Spiel. Die Nebenkostenabrechnung kam im August und sie haben diese sofort eingereicht. Prompt kam ein Brief vom Jobcenter, dass sie die Nebenkostenabrechnung für 2012 (welche sie im September 2013 erhalten und bereits abgegeben haben) nachreichen sollen. Das haben sie getan. Letzte Woche kam ein Brief, dass mein Bekannter die Nebenkostenabrechnung dem Jobcenter vorenthalten hat und ghrob fahrlässig gehandelt hat bzw. falsche Anhgaben gemacht hat. Dem Brief kann man entnehmen, dass er im Oktober nur ca. 12€ hätte bekommen dürfen und nicht den normalen Regelsatz, sprich lt. dem Jobcenter hätte das Guthaben verrechnet werden müssen mit dem Regelsatz. Mein Bekannter soll nun eine Rechtfertigung schreiben und dann wird entscheiden, ob er die Differenz (ca. 320€) erstatten muss oder nicht.
    Im Prinzip handelt es sich ja um einen Fehler seitens des Jobcenters, da er die nebenkostenabrechnung für 2012 sofort eingereicht hat, genau so vorschriftsgemäß wie dieses Jahr. Seine Frau kann dies bezeugen.
    Meine Frage ist, wer die Beweislast trägt? Das Jobcenter kann ja sagen, dass er die Nebenkostenabrechnung nie abgegeben hat.
    Dieses Jahr haben sie übrigens wieder ein Guthaben in Höhe von ca. 420€, welches lt. dem aktuellen Bescheid mit dem ALG2 im Oktober und November verrechnet wird.
    Nächste Frage: Wenn das Jobcenter die Miete nur anteilig bezahlt (da ja seine Frau berufstätig ist), können sie die vollen 420€ mit dem ALG 2 verrechnen? Normerlweise bekommt mein Bekannter 220€ ALG 2, lt. der aktuellen Berechnung bzw. der Verrechnung bekommt er demzufolge für oktober und November jeweils nur 12€.
    Vielen Dank im voraus

  9. Hallo. . Ich habe eine Frage. . Seit dem 18 März 2013 beziehe ich Alg 2.. jetzt möchte das jobcenter die volle Heiz und Nebenkosten Rückzahlung einbehalten, obwohl ich von Januar bis Mitte März 2013 noch selber gezahlt habe und noch keine Leistunen vom JobCenter erhalten habe.. ist das rechtens?

    • Das ist bis jetzt noch nicht konkret entschieden worden. Nach der letzten Entscheidung des BSG zu diesem Thema würde ich aber Widerspruch einlegen.

  10. Hallo ich hab auch mal eine ähnliche FRage. ich hab heute die BEtriebskostenabrechnung für 2013 erhalten. Mit einer Gutschrift. ALG 2 beziehe ich aber erst seit Juli 2014. Von Juli 13 bis Juni 14 war es noch ALG 1. Da ich also im gesamten letzten Jahr noch keine Leistungen vom Jobcenter bezogen hab, muss ich diese Gutschrift dem Amt angeben, damit sie entsprechend kürzen? Oder würde es nur gelten, wenn ich in dem Zeitraum auch schonLeistungen bezogen hätte? Denn im Vergleich: bei ALG 1 im letzten Jahr und der Beitriebskostenabrechnung 2012 hatte ich eine Nachzahlung und die musste ich auch allein zahlen.

    • @ Peeta83: Sie müssen die Betriebskosten einreichen. Das BSG hat da letztlich leider gegen die Leistungsempfänger entschieden. Anders wäre es wenn Sie aktuell nicht die volle Miete vom Jobcenter bezahlt bekommen würden.

  11. Hallo Herr Felsmann,
    Und zwar habe ich folgende Frage,..

    Ich habe heute eine Jahresabrechnung von meiner Gasversorgung
    Bekommen und bekomme laut schreiben, etwas zurück.
    Und ich wohne seit 20. Februar in meiner neuen Wohnung mit meinen 2 Kindern.
    Das Guthaben bezieht sich auf 7 Monate..! Vom 20. Februar-14.8 2014! Ab 1.8 musste ich ALG 2 beantragen und habe dadurch kosten für Unterkunft und Heizung bekommen, aufgeteilt auf meine Kinder und mich..

    Jetzt meine eigentliche Frage! Muss ich es angeben und wenn ja wird es angerechnet auch wenn es vorher war? Und was wird angerechnet? Das volle Guthaben?

    Danke
    Mit freundlichen grüßen

    Nadine Hirschmann

    • @ Nadine: Sie müssen es angeben und es wird auch angerechnet. Anders kann es sein wenn das Jobcenter jetzt nicht die aktuelle Miete voll zahlt.

  12. Hallo Herr Felsmann, folgende Situation aktuell bei mir: Ich habe von Januar – 5. August ALG 1 bezogen und im Anschluss ALG 2 (da ALG Ausgeschöpft war). Ich bin im April in meine aktuelle Wohnung gezogen. Jetzt gab es eine Nebenkostenabrechnung (bis September). Ich habe ein Guthaben von 290 €, welche das Jobcenter einbehalten will. Ich würde es verstehen, wenn sie es Anteilsmäßig von der Zeit wo ich ALG 2 bezog behalten, aber doch nicht von der Zeit wo ich meine Miete vom ALG 1 selbst gezahlt habe.

    • @ Carmen: Interessante Frage! Diesen Fall hat das BSG noch nicht entschieden. Da würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen bzw. ggf. einen Überprüfungsantrag stellen.

  13. Sehr geehrter Herr Felsmann,

    interessante Seite, bin beim Nachforschen darauf gestoßen.

    Meine Situation…
    Ich bekomme beim Hartz IV meine mir zustehende Quadratmeterzahl vom Jobcenter bezahlt. Die Wohnung ist „unangemessen“ und so trage ich die „übriggebliebenen m²“ selbst. Ich leiste dafür keine Geldzahlungen aus dem Regelsatz sondern, mache Hausmeisterdienste (Mülltonnen bereitstellen und Gehwegreinigung). Es erfolgt somit keine Barzahlung seitens des Vermieters und damit kein direktes Einkommen.
    Man wird vom Amt aufgefordert, entweder auszuziehen oder eventuell mit dem Vermieter eine andere Regelung zu finden.
    Das habe ich getan, da eine Barauszahlung meiner „Arbeit“ jawiederum als Einkommen gerechnet wird
    Das Amt kassiert nun grundsätzlich das gesamte BK Guthaben ein.
    Bin ich nicht berechtigt, die „restlichen, selbst erarbeiteten m²“, es ist zwar keine exorbitant hohe Summe,( es geht mir aber um mein grundsätzliches Recht,) von der gesamten Rückforderung abzuziehen? Ich gebe ja schließlich meine Kraft dafür…
    Das dann „übriggebliebene “ Guthaben gebe ich gerne zurück, es steht dem Jobcenter ja zu…
    Für eine Auskunft oder einen Hinweis wäre ich sehr dankbar…LG

    • @ Sabine: Auch dieser Fall ist noch nicht entschieden. Ich würde das gerichtlich klären lassen. Ich gehe davon aus, dass Sie einen Teil behalten dürfen.

  14. Hallo.
    Ich und meine Lebensgefärtin erhalten ab 01.10.2014 Alg 2. Im November erhielten wir eine Rückzahlung von 140.02Euro. Abrechnungszeitraum war vom 10.04-6.10.2014 also hat das Jobcenter nur einen Abschlag bezahlt. Kann das Jobcenter dann die komplette Rückzahlung gem.§22Abs.3 SGBII einbehalten? Habe heute Bescheid bekommen, Im Dezember 2014 Kürzung der Leistung für Unterkunft wegen Berücksichtigung Guthaben in Höhe von 140,02 Euro aus Gasrechnung ;gem 322 Abs.3 SGBII

  15. Hallo Herr Felsmann,

    ich versuch mich kurz zu fassen. Ich habe meine Betriebskostenabrechnung dem Jobcenter übergeben und gefragt(Dame am „Schalter“) ob es möglich wäre mit einer Mitarbeiterin darüber zu sprechen … da ich Fragen zu den Verhältnissen hatte und ob mein/-e Guthaben/Gutschrift alles ans Amt geht. Dazu sagte sie ja natürlich … Ich gleich eingelenkt aber was ist mit der Zeit in der ich sozialversicherungspflichtig tätig war und alle Kosten selber getragen habe?? Die Antwort war der Hammer … dazu ein Erklärungsbeispiel, welches ich mit anbrachte:

    Wenn ich also 11 Monate arbeiten geh ohne auf´s Amt anewiesen zu sein; und im 12. Monat arbeitslos werde und meine Betribskostenabrechnung erhalte ich alles abgeben muss nur weil ich im 12. Monat Leistung bezogen hab … Jap genau so!!

    Ich sagte ihr das es doch nicht angehen kann das sie mir mein Geld weggnehmen mit der Begründung ich habe ja Leistung bezogen(!).

    Jetzt warte ich auf meinen Bescheid, und hab schon alle Lohnkostenabrechnungen, Kontoauszüge (…) und Meldbscheinigungen rausgesucht um es zu Belegen das ich es nicht einsehe alles Abzugeben (immerhin hab ich für dieses doch stattliche Guthaben gelebt wie ich gelebt hab und auch weiter so leben werde). Auf die Aussage das Ich auf eigentlich alle Zusatzzahlungen (Fahrtkosten, Strom, Müll, Rundfunktbeiträge Versicherungen, …) alles von meinem Regelsatz bezahle, schlackerte sie sichtlich mit den Ohren. (Das schreiben zur Übernahme der Rundfunkkosten werde ich aber einreischen, da ich Null interresse hab mir diese Lügenmedien anzushen und auch gar kein Fernseh schau (einzig das Internet und da nur unabhängige Nachrichtenerstattung, Youtube und Facebook).

    War doch wieder etwas abgeschweift, Entschuldigung. Die Frage ist hab ich Anspruch (wie ich es seh (für die Zeiträume in denen ich nicht auf die Zahlungen des JC angewiesen war) oder nicht (was mies wär und Diebstahl … in meinen Augen!)

    Mit freundlichen Grüßen

    Mario

  16. Guten Tag,
    ich habe mal eine Frage dazu. Wir wohnen bei unseren Schwiegereltern im Haus. Wir zahlen keine Miete, nur Gas. Jeder bezahlt die Hälfte. Jetzt haben meine Schwiegereltern eine Gutschrift vom Gasanbieter bekommen. Das Jobcenter will diese Gutschrift in voller Höhe von meinen Schwiegereltern haben. Das kann doch nicht rechtens sein, oder? Vielen dank im voraus für eine Antwort.

  17. Sehr geehrter Herr Felsmann,

    meine Frau bekommt EU-Rente, mein Sohn Kindergeld. Demnach sind das Einnahmen, die auf die Hartz 4 Berechnung berücksichtigt werden. Ich bin der Antragsteller und beziehe ein Teil, der uns zustehenden Grundsicherung. Nun meine Frage ist, wenn ein Guthaben der Nebenkostenabrechnung entsteht, muss dann nicht davon zwei Drittel des Guthabens der Arge gutgeschrieben werden ? Die Rente und das Kindergeld zusammen überwiegt weit über der Hälfte, was wir an Hartz 4 bekommen. Miete 668 Euro im Bescheid berücksichtigt 442,00 Euro. Über eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar und ziehe in Betracht über den Sozialverband Hilfe einzuholen.

  18. Hallo, bei mir ist folgende Situation. Ich bin sog. Aufstocker, (ich erhalte sog. nachehelichen Unterhallt), d.h. das JC zahlt meine Krankenversicherung und ich bekomme noch ca. 100 Euro ausgezahlt. Meine Warmmiete habe ich im Jahr 2013 komplett selbst gezahlt. Nun möchte das JC das Guthaben aus der NK-Abrechnung 2013 in Höhe von 120 Euro einbehalten. Ist das rechtens, da ich doch nie einen Cent zur Miete dazu erhalten habe?

    • @ Heike: Das ist ja eine interessante Fragestellung. Die hatte ich noch nicht. Da das Amt keine Miete zahlt dürfte das auch nicht angerechnet werden. Das ist aber soweit ich das übersehen kann noch nicht entscheiden worden. Ich würde aber Widerspruch einlegen. Sagen Sie gerne Bescheid wie es ausgegangen ist.

  19. Sehr geehrter Herr Felsmann,

    ich wohne seit 2011 in einer eigenen Wohnung welche komplett vom Jobcenter finanziert wird da ich ja Hartz 4 Empfänger bin. Jahre lang verlangte das Jobcenter Rückwirkend keine Betriebskosten sowie Heizkostenabrechnung. Jetzt auf einmal wird dies verlangt Rückwirkend für 2012 und 2013. Ich hatte 2012 eine Rückzahlung der Nebenkosten (ca: 230€) und 2013 musste ich 20€ an den Vermieter rückzahlen. Wie weit darf denn das Jobcenter Rückwirkend solche Bescheinigungen verlangen? Und da ich die Rückzahlung für 2012 behalten hatte weil ich davon ausging das es mir zu steht(was wohl aber nicht der fall war) würde ich gern wissen was das Jobcenter dann für Strafe verhängt. Bzw wieviel können Sie mir monatlich vom Hartz 4 abziehen um die Summe wieder auszugleichen?

    • @ Denny: Man muss grundsätzlich alle Veränderungen in den Vermögensverhältnissen angeben – also auch die Betriebskostenabrechnungen. Strafe gibt es vermutlich nicht.

  20. Sehr geehrter Herr Felsmann,
    folgende Situation stellt sich bei mir dar:
    in 2013 habe ich ergänzend ALGII bezogen, da mein Einkommen zu gering war. Ich habe jedoch ca. 50% der Bedarfe für Unterkunft und Heizung selbst getragen.
    Nun, zum Zeitpunkt der BK-/HK-Abrechnung für 2013 bin zwar weiterhin berufstätig, habe jedoch nur noch ein sehr geringes Einkommen, so dass die Leistung des Jobcenters natürlich auch wesentlich höher ist. Es ist jetzt ein nicht unerhebliches BK-/HK-Guthaben zurAuszahlung gekommen. Ich habe dieses dem Jobcenter bekannt gegeben und auf die o.g. Urteile hingewiesen. Ohne darauf einzugehen, hat nun das Jobcenter das Guthabe zu 100 % als Einkommen angerechnet. Meine heutige Situation stellt sich gegenüber 2013 sicher auch anders dar. Kann das der Grund zur Anrechnung sein?
    Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Antwort und wünsche Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit.
    MfG

    • Das ist leider nicht ganz eindeutig. Wenn das Jobcenter aktuell nicht die volle Bruttokaltmiete anrechnet weil Sie mit ihrer Miete über der Mietobergrenze liegen dann ist eine Anrechnung von 100 Prozent nicht rechtmäßig

  21. Hallo Herr Felsmann,
    Im Januar 2015 habe ich als Hartz4 Empfänger 690euro Guthaben aus Strom und Gasrechnung bekommen.Dieser Betrag wird mit monatlich mit 360euro von meiner Grundsicherung abgezogen,dh.ich bekomme 350rente und 75euro vom Arbeitsamt.Strom leiste ich selber und gas wird nur anteilmäßig bezahlt vom Amt.Jedoch wurde alles abgezogen.können sie mir ein Rat geben.

    • Das kommt auf mehrere Dinge an:
      Wenn ein Teil des Guthabens die Vorauszahlungen für Strom betrifft, darf dieser Teil auf keinen Fall angerechnet werden.
      Beim Rest kommt es darauf an, ob das Jobcenter oder die Kommune bei den Kosten der Unterkunft und Heizung den vollen Betrag mit in die Berechnung genommen hat oder nicht.
      Gas gehört zu den Heizkosten, die nur in den seltensten Fällen nicht voll übernommen werden.
      Wenn das bei Ihnen so ist, dann darf das Jobcenter den Betrag anrechnen.

  22. Hallo Herr Feldmann,

    ich habe im Jan 2015 ab Feb 2015 ALG2 beantragt. Davor war ich berufstätig und habe im Anschluss an meinen Job ALG1, Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten. Dadurch habe ich kein ALG2 beantragen müssen. Das Jobcenter möchte nun die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 haben. Meine Frage hierzu. Dürfen die das? Im Jahr 2013 habe ich kein Geld vom Jobcenter erhalten. Dies habe ich bei Antragsstellung auch geäussert. Der Sachbearbeiter meinte nur zu mir das die 2013er Betriebskostenabrechnung benötigt wird um diese mit der aktuellen die ich heute erhalten habe zu vergleichen. Ich verstehe nicht wofür das Jobcenter irgendwelche Vergleiche anstellen will. Es hat auch nichts mit der aktuellen Bedürftigkeit zu tun. Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage? Was kann ich tun wenn es evtl zu Sanktionen kommt (Mitwirkungspflicht). Die aktuelle Betriebskostenabrechnung werde ich natürlich schnellstmöglich abgeben.

    Viele Grüsse
    Rene

    • Eine interessante Frage. Wenn Sie eine neuere Betriebskostenabrechnung haben sehe ich auch keinen Grund eine davor zu fordern.
      Ich kann aber nicht sicher sagen, wie ein Richter das sieht.
      Ich würde auf jeden Fall die neuere abgeben und nach dem Grund für die Anforderung der älteren fragen.
      Eine Sanktion dürfte es nicht geben. Möglich wäre allerdings eine vorläufige teilweise Einstellung der Leistungen.

  23. hallo

    auch ich habe eine frage. ich bin alg2 aufstockerin zu meinen arbeitslohn dazu. aus meiner heizkostenabrechnung hat sich ein guthaben in höhe von ca 220€ ergeben. das JC hat allerdings nur jeden monat 59,50€ übernommen, ich zahle jeden monat 80€ heizkosten. also zahle ich 20,50€ aus eigener tasche. diese 20,50€ x 12 ist mein guthaben was ich wieder bekomme.
    die sachbearbeiterin meinte zu mir das mir alles angerechnet wird als einkommen und es spielt keine rolle ob ich draufzahle oder nicht, es wird angerechnet. meiner meinung nach ist das nicht rechtens.
    was sagen sie dazu???

    lg

    • @ dani
      Das Urteil besagt nur, dass Leistungsempfänger die in ihrem Bescheid nicht die volle Bruttokaltmiete erhalten Rückzahlungen nicht voll abgeben müssen.
      Wenn wie in Ihrem Fall die Heizkosten vom Jobcenter voll mit in die Berechnung aufgenommen wurden, dann steht dem Jobcenter auch die Rückzahlung zu. Das ist zwar nicht ganz logisch, so ist aber leider das Gesetz.

      • nein die heizkosten werden nicht voll übernommen.ich bekomme nur anteilig 59,50€/monat vom jc, da ich ja noch arbeit habe und diese 20,50€ aus eigener tasche finanziere,bezahle jedoch 80€/monat an den anbieter. wenn das jc die vollen 80€ übernehmen würde, dann sehe ich das ein, jedoch nicht wenn ich zuzahlen muss.

  24. Guten Tag Herr Felsmann, Ich habe im Jahr 2013 eine Festanstellung gehabt und meine Miete und Heizkosten selber bezahlt. Nun bin ich in Harz4 gerutscht und muss nun die Heizkostenabrechnung für 2013 vorlegen. Darf mir das Guthaben als Einkommen angerechnet werden ? MfG Unglaube

    • Leider ja, das steht so im Gesetz. Die Regelung ist für Sie nachteilig, für jemanden der eine Nachzahlung leisten muss aber von Vorteil.

  25. Hallo, ich bin auch Aufstockerin und habe eine Frage bezüglich der Betriebskosten. Leider habe ich es verdaddelt beim Jobcenter anzugeben, dass ich meine Betriebskosten auf Grund von zuviel Guthaben gekürzt habe. Und das seit März 2013 🙁 ich bekomme auch nur einen Anteil zur Miete dazu.
    Meine Frage wie lange darf das Amt die zuviel gezahlten Mietanteile zurückfordern? es handelt sich dabei um ca. 10 € jeden Monat den ich reel leiste, muss ich die vollen 10 Euro zurückzahlen oder wieviel würde das werden? Ich hoffe ich habe meine Frage verständlich ausgedrückt…
    Vielen Dank.

    • Wenn Sie tatsächlich weniger gezahlt haben und auch weniger zahlen mussten darf das Jobcenter die zu viel übernommenen Kosten zurück fordern. Sie sollten das auch schleunigst klären, da das Jobcenter sonst möglicherweise von einem Sozialhilfebetrug ausgehen könnte.

  26. Guten abend Herr Felsmann, mein Anliegen liegt darin, das ich aufgefordert wurde eine neue Mietbescheinigung vorzulegen, was ich auch tat und mir darauf direkt die heizkosten um 40 euro gekürzt wurden. Ich bin alleinerziehend mit 1 kind (7 J.) und meine Kaltmiete betr. bei 66,78 m2 334 euro + 170 Nk davon sind 60euro in der NEUEN mietbescheinigung als heizkosten angegeben. Als ich mit der leistungsabteilung telefoniert hatte, sagte man mir, „ich wurde die letzt 7 JAHRE (!!) falsch berechnet und es könnte ne rückforderung auf mich zukommen. Kommt das JC damit durch? Widerspruch is raus. Auch meine Kaltmiete wird nicht ganz von ihnen übernommen.. bekomme lediglich 305,80 € und meine beträgt 334 €. Meine Frage, darf das JC mir dann noch einfach so die KdU kürzen?? Vielen dank für ihre Meinung.

  27. Hallo,
    Ich habe folgendes Problem, ich beziehe seit dem 01.11.14 ALGII und meine Gaszähler wurden am 06.11.14 abgelesen. Ich hab somit bis auf 6 Tage meine Betriebskosten von meinem eigenem Gehalt gezahlt. Die Auszahlung der überschüssigen Bk fand Ende November statt. Nun habe ich Post bekommen wo mir die Gutschrift vom Gasversorger im Januar angerechnet wird obwohl dort nachweislich keine Eingänge auf meinem Konto zu sehen sind. Man verlangt die kompletten 156€ zurück, welche ich aber doch von meinem eigenen Geld damals bezahlt habe. Ist das rechtens?

    • Ich befürchte ja, so steht das leider im Gesetz. Es gibt nur eine Möglichkeit … manchmal macht das Jobcenter den Fehler, dass es im flachen Monat das Geld anrechnet. Dann hätte man eine Chance.

  28. hallo

    also ich hab folgendes problem ich bekomm rente und vom amt die differenz so wird miete usw berechnet
    das problem ich zahle 506 euro miete aber bekomm nur 431,58 angerechnet dh. nit volle nebenkosten vom amt bezahlt und heizkosten, werden mit 43 euro berechnet, da ich seit jahren guthaben, bzw nachzahlung selber zahle stellt sich mr hier jetzt die frage. weil das amt die hk und bk abrechnung von mir wollen in wie weit es zulässig is das se eventuellen guthaben zurück fordern können bzw.

    • Dann steht dem Jobcenter / Amt auch nur ein Teil des Guthabens zu. Das Jobcenter / Amt kann aber wen Sie das Guthaben in den vergangenen Jahren nicht angegeben haben auch von dort einen Teil zurück fordern.

  29. Hallo,

    hab da mal ne frage!
    Habe heute meine nebenkostenabrechnung bekommen und auch ein Guthaben, da ich aber ein teil der Miete selber zahle, wovon das jc nichts weiss. ist meine frage jetzt,steht dem JC denn das ganze Guthaben zu?

    Lg

  30. hallo. laut arge habe ich eine Rückzahlung der Betriebskosten für 2013 erhalte,diese aber nie auf meinen Konto. Haben sich keine Auszüge zeigen lassen sondern direkt ein bescheid der Aufhebung geschickt. Mit mir Lebt meine & jährige Tochter im Haushalt. Wie gehe ich am besten gegen die Arge vor??

    • Am Besten eine Widerspruchs einlegen. Viel Erfolg. Wenn Sie Hilfe dabei brauchen sprechen Sie mich gerne an.

  31. Hallo, und zwar bin ich seit März dieses Jahres hartz 4 Empfänger, habe Abrechnung von Heizung und Betriebskosten bekommen vom letzten jahr und habe 300€ gut…was nun???? Darf ich das geld behalten oder wird mir das vom amt abgerechnet…????

  32. Sehr geehrter Herr Felsmann
    Ich bekomme mein Hartz 4 so wie es sein soll. Die Heitzkosten (Gas) bezahlt das Jobcenter.
    Jetzt habe ich von der GASAG eine Gutschrift von 400€ bekommen. Darf das Jobcenter die Gutschrift
    Mit der Miete verrechnen?

  33. Hallo,
    wir haben folgendes Problem.
    Wir haben im März 2014 ein Guthaben aus der BK-Abrechnung in Höhe von knapp 100€ bekommen. Dies bezieht sich auf die Monate September-Dezember 2013.
    Die BK haben wir für die Monate September & Oktober komplett selber gezahlt.
    Für die Monate November & Dezember zahlte das Jobcenter rund 150€ für Heizkosten und Miete (Gesamtmiete betrug jedoch 433€).
    Das Geld was das Jobcenter für die Monate November & Dezember zahlte wurde uns jedoch im April 2014 vom Insolvenzgeld meines Freundes wieder abgezogen und somit zurückgezahlt.
    Nun möchte das Jobcenter das BK Guthaben von 2013 uns anrechnen.

    Ist das so rechtens? Meines erachtenes ist das ein angespartes Guthaben was aus eigenen Mitteln gezahlt wurde und zu einem späteren Zeitpunkt uns wieder zur Verfügung stand.

    • Ich bin nicht ganz sicher ob ich den Sachverhalt richtig verstanden habe. Es kommt – in ihrem Fall leider – nicht darauf an ob Sie in dem Zeitraum über den die Betriebskostenabrechnung geht im Leistungsbezug gewesen sind oder das Jobcenter die volle Miete gezahlt hat sondern wie es aktuell ist.

  34. Sehr geehrter Herr Felsmann,
    ich habe einen 450€ Job und bekomme zudem für meine Tochter Kindergeld, Kinderunterhalt und einen kleinen Teil Wohngeld und für mich zum „auffüllen“ ca 430€ ALG 2. Nun bekomme ich auch 400€ zurück erstattet aus der Betriebskostenabrechnung. Wie verhält es sich in meinem Fall? Bekommt die ARGE das ganze Guthaben bzw kann es voll auf den folge monat anrechnen? Mein „Bearbeiter“ (ein recht junger und offensichtlich unsicherer junger Mann) meinte das alles voll angerechnet werde. Gleiches gilt für die Gutschrift aus Betriebskosten vom letzten Jahr für Januar bis Mai 2014. Ich lebte dort noch mit meinem Mann zusammen und wir bezogen KEINE staatlichen Leistungen gott sei dank also zahlten alles vom Lohn. Nun bekomme ich die hälfte von 124€ auch von der alten gemeinsamen wohnung zurück und auch dies sagte mir der junge Mann werde voll angerechnet weil ich ja JETZT im leistungsbezug sei auch wenn ich damals vom eigenen Geld die Miete gezahlt habe. Ich wäre Ihnen SEEEEEHR dankbar für eine schnelle und Hilfreiche Antwort auch wenn es fast zwei Sachverhalte darstellt. Vielen Dank im Voraus.

    • Es kommt auf den Zufluss an. Das heißt, wenn sie bei Auszahlung des Geldes im Leistungsbezug sind, ist es egal für welchen Zeitraum die Betriebskostenabrechnung war.
      Das trifft Sie jetzt hart, ist aber für Menschen die gerade erst in den Leistungsbezug gekommen sind und eine Nachzahlung leisten müssen gut.
      Einzige Chance hier scheint zu sein, dass das Jobcenter nicht die vollen Mietkosten gezahlt hat sondern, dass ein Teil über Wohngeld gezahlt worden ist. Daher steht den Jobcenter vermutlich nicht die volle Betriebskostenrückzahlung zu, sondern nur ein Teil.

  35. Hallo Herr Felsmann,

    meine Frage ist ich habe im April meine Betribskosten erstattet bekommen und bin aber erst ab dem1. Mai Bezieher von ALG2. Jetzt habe ich einen Bescheid erhalten wo ich die Kompletten Betriebskosten zurückerstatten soll. Ist das Rechtens?

    • Ich habe zwar noch keine Entscheidung zu dem Fall gesehen. Logisch ist das aber falsch, da der Zufluss vor dem Leistungsbezug erfolgt ist. Ich würde zu einem Widerspruch raten.

      • Hallo Herr Felsmann,

        meine Frage ist, ich habe das komplette letzte Jahr (also vom 01.01.14 bis den 31.12.14) gearbeitet und somit die Miete inklusive Nebenkosten von meinem Lohn bezahlt und habe keinen einzigen Cent vom Amt bekommen. Nun bin ich seit 01.01.15 arbeitslos und bekomme ALG I und ALG II. So jetzt habe ich die Nebenkostenabrechnung von 01.01.14 bis 31.12.14 bekommen und jetzt fordert das Jc das komplette Guthaben zurück. Ist das rechtens?, da ich doch im letzten Jahr nichts vom Amt bekommen habe.

        • Das ist leider korrekt. Es gäbe nur einen Ausnahmefall, wenn das Jobcenter jetzt nicht die vollen Kosten der Unterkunft anerkennt.

      • Habe eine Frage Herr Felsmann
        Habe meine Nebenkostenabrechung heute erhalten und habe ein
        guthaben von 500,00 Euro.Ich muß 107,50Euro Heizkosten an mein
        Vermieter bezahlen,davon bezahlt dass Jobcenter aber nur 71,67 Euro
        und auf die Summe von 107,50 Euro zukommen zieht mir dass Jobcenter,
        35,83 Euro wegen Unangemessenheit mir von meinen Regelsatz für die
        Heizkosten ab.Und nun meine Frage kann dass Jobcenter die ganzen 500,00 Euro zurück verlagen.Da ich ja nun von den 35,83 Euro die mir von meinen
        Regelsatz abgezogen werden eine Summe von 429,96 Euro angesprat haben
        hoffe ich dass Sie mir auch zustehen,oder wird mir die Summe wieder bei
        der Regelleichtung abgezogen.

        Vielen Dank In Voraus

        • Das darf das Jobcenter eigentlich nicht – wenn es sich bei dem Guthaben um ein Guthaben von Heizkosten handelt. Wenn es ein Guthaben aus kalten Betriebskosten ist, dann kommt es darauf an ob das Jobcenter die kalten Betriebskosten voll zahlt.
          Da würde ich ggf. Widerspruch einlegen und klagen.

  36. Hallo, Herr Felsmann,
    folgende Situation: Für die Monate Januar und Febr. 2015 hat mein Mann für meine neue Wohnung die Miete übernommen. Dann die Zustimmung zur Mietezahlung zurück gezogen. Seit März 2015 beziehe ich daher ergänzend AlGII – im Febr. 15 wurde Heizung/Wasser abgelesen, jetzt kam die Abrechnung mit einem Guthaben. Die Arge hat das komplett einbehalten. Ist das Rechtens ? Im Januar und Februar hat mein Mann die Miete gezahlt -steht ihm nicht das Guthaben zu? (Wir leben getrennt)
    Danke-schön

    • Das ist leider korrekt so, es sei denn das Jobcenter zahlt derzeit nicht die volle Miete.
      Das hörst sich erst mal komisch an, gleicht sich aber aus. Wenn Sie eine Nachzahlung leisten müssten wäre die auch vom Jobcenter zu übernehmen. Wenn Sie aus dem Leistungsbezug raus fallen und bekommen dann ein Guthaben dürften Sie das behalten.

  37. ACHTUNG das Bundessozialgericht hat in einer – wie ich finde falschen – Entscheidung festgestellt, dass das Jobcenter Nebenkostennachzahlungen die aus einem Zeitraum vor dem Leistungsbezug und aus einer nicht mehr bewohnten Wohnung stammen nicht durch das Jobcenter übernommen werden müssen. – B 14 AS 40/14 R – vom 25.06.2015
    Das ist meines Erachtens nicht nachvollziehbar, da Guthaben aus solchen Zeiten als Leistung mindernd angerechnet werden.

  38. Guten tag, habe heute meine Nebenkostenabrechnung bekommen für das jahr 2014 in dem ich von Jan bis Nov alg2 bezogen habe. Seit dez bin ich in Arbeit und bekomme aus der nk-Abrechnung Geld zurück muss ich dieses dem jc melden oder kann ich das Geld behalten? Vielen dank im vorraus. Mfg chris

    • Ich gehe davon aus, dass Sie gar nicht mehr – also auch nicht aufstockend – im Bezug von Leistungen nach dem SGB II sind. Dann müssen Sie auch nichts angeben und können das Geld behalten.

      • Hallo Herr Stephan
        Folgende Situation: seit juli 2015 beziehe ich ALG2 und ALG 1. heute kam die Betriebskostenabrechnung von 2014 mit einem Guthaben.Kann diese Guthaben das Jopcenter zurückfordern?
        War seit 2010 bis Juni 2015 in Arbeit und habe ohne bezug von ALG2 die Miete bezahlt.
        Auch wenn es einkommen ist finde ich es ungerecht wenn das Jopcenter mein erspartes guthaben jetzt haben will obwohl sie nichts dazu geleistet haben.

        MfG frauke

        • Das ist aber (leider) so. Die Regelung ist schlecht für deinigen die ein Guthaben erwirtschaftet haben – aber gut für diejenigen die aus der Vergangenheit eine Nachzahlung leisten müssen.

      • Hallo,

        ich habe jetzt für 2014 die Nebenkostenabrechnung erhalten. Mein Vermieter zieht das Guthaben von der nächsten Miete ab. Nun bin ich seit Juni 2015 im Alg2-Bezug. Das Jobcenter hat jetzt die Mietzahlung (abzüglich des Guthabens) für nächsten Monat zugrunde gelegt. Ist das erlaubt? Das Guthaben stammt ja aus der Zeit, wo ich noch kein Alg2 hatte. Teilweise anrechnen wäre ja noch okay, aber vollständig?

  39. Hallo ich habe von Januar 2014-November 2014 aufstockend Harz iv bekommen da mein Gehalt zu wenig war. Das aufgestockte wurde jedoch geringer bemessen sprich nichz die tatsächlichen Kosten der Wohnung, da diese nicht angemessen sei (ein schreiben warum aus Arbeitstechnischrn Gründen und gesundheitlichen Gründen ein Umzug nicht ginge wurde ignoriert und bekam am Telefon die Antwort intern wurde abgelehnt darüber bekomme ich keine Info) naja zurück zur Frage. Wie gesagt 2014 Jan-Nov Aufstocker. Am 11.6.2015 habe ich eine Gutschrift bekommen für Heizung nun soll ich fue Gutschrift komplett zurück zahlen weil ich zuviel bekommen habe was ja nicht stimmt musste ja auch selbst bestreiten. Und noch dazu kommt, das ich ab 25.6.2015 wieder neu aufzustockenf beantragen muss. Aber muss ich nun tatsächlich die Gutschrift zurück zahlen. Denn wenn ich jetzt nicht neu beantragt hätte wüssten die ja nichts davon und ich müsste es auch nicht zurück zahlen. Zumal ich mich frage wie ich das machen soll ich beantrage ja nicht aus Langeweile aufstockend.

    Vielen Dank schonmal

    • Wenn ich das richtig sehe waren Sie zum Zeitpunkt des Zuflusses des Guthabens nicht im Leistungsbezug – darauf kommt es an. Dann müssen Sie das auch nicht angeben bzw. das Jobcenter darf das Guthaben nicht anrechnen.

  40. Hallo Herr Felsmann,

    Ich habe von Janua bis November 2014 aufstockende Leistungen bekommen hierbei wurden jedoch nicht die tatsächlichen Kosten übernommen bzw zur Grundlage der Berechnung genommen, da die Wohnung nicht angemessen ist. Gesundheitliche Gründe, Gründe dass ich jemand Schwerbehinderten pflege, es keine passenden Wohnungen gab (Beweise hinzugefügt) und auch die dass sich dann die Anfahrt zum Arbeitsplatz verlängert wurden ignoriert. Von Dezember 2014- Mai 2015 habe ich kein Harzv gebraucht, nun im Juni 2015 habe ich es wieder aufstockend beantragen müssen. Ich habe im gleichen Monat eine Gutschrift von den Heizkosten bekommen, diese will fas Amt nun komplett zurück. Muss ich das tatsächlich, da ich ja aufstocker war und den größten Teil aus meinem Niedriglohn bezahlt habe. Ist es dann wie bei dem Fall der Regelleistung? Zum einen wurde die Wohnung ja sowieso mit 100€ weniger angesetzt da nicht angemessen sprich die musste ich von meinem Lohn schon selbst aufbringen und nun soll ich das Guthaben von 172€ zurück zahlen wo ich monatlich nur 92€ Aifstockung erhalten habe und die restlichen 340€ selbst gezahlt habe.

    Mit freundlichen Grüßen Anja

  41. Guten Tag, da ich einen Teil meiner Nebenkosten selber zahle (das Jobcenter zahlt nur die Mindestmiete, da meine Wohnung aufgrund der Größe nicht genehmigt wurde) muss ich ja nun auch nur einen Teil der Nebenkostenrückerstattung an das Amt zurück zahlen, aber wie wird das berechnet, was ich behalten darf und was nicht? MfG Jennifer

    • Soweit ich das sehe ist das vom Bundessozialgericht noch nicht entscheiden. Mindestens muss die Differenz des einen Monats des Zuflusses berücksichtigt werden.
      Beispiel:
      Bruttokaltmiete 450,00 Euro, das Jobcenter zahlt davon 400,00 Euro. Differenz 50,00 Euro.
      Guthaben 150,00 Euro
      Es würden 50,00 Euro abgezogen, das heißt es würden 100,00 Euro als Einkommen angerechnet.

  42. Guten Morgen habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen
    bin am 1.08 2014 in eine grössere Wohnung gezogen da diese nicht angemessen ist zahle ich 35 euro monatlich zu die Nebenkostenabrechnung von 01.08 – 31.12 2014 habe ich ein guthaben von 252 euro wird das guthaben komplett angerechnet ?

    MFG Falko

  43. Hallo Herr Stephan Felsmann
    Mein Mann und ich haben im letzten Jahr (2014) gemeinsam die mietete gezahlt. Doch seit März sind wir getrennt und ich erhalte einen Zuschuss von der Arge für unsere zwei kinder und mich weil ich zu wenig verdiene. Ich habe jetzt die Betriebskosten Abrechnung von 01.01.2014 – 31.12.2014 erhalten meine Frage dürfen mein Mann und ich das Guthaben behalten ohne das sie es MIR anrechnen???? Ich danke ihnen für ihre Antwort

  44. Guten Tag! Ich habe einen Betriebskostenabrechnung für 2014 bekamm. Mein Mann hat den ganzen Jahr gearbeitet und die gesamte Mitte bezahlt. Seit 01.01.2015 leben wir nicht zusammen und ich beziehe HARZ |V. JC möchte jetzt Guthaben für 2014 von mir bekommen. Meine Meinung nach, dass JC kein Recht dafür hat. Das Guthaben War auf meinen Konto überwiesen, aber ich habe es genau am dem Tag auf Konto meines Mannes überwiesen. Weil dieses Geld gehört ihm. Er hat das gespart. Oder??? Vielen Dank für die Antwort!

    • Der Fall ist meines Wissens noch nicht entscheiden. Jedenfalls die Hälfte sollte ihrem Mann zustehen. Das heißt wenn das Jobcenter den vollen Betrag anrechnet würde ich in Widerspruch gehen.

  45. Hallo Herr Felsmann,
    ich bekomme genau einen Monat Alg 2. Ausgerechnet jetzt kam eine Gutschrift von NK für August. Ich bin quasi Aufstocker. Ich bekomme Kindergeld 184€ und habe 100€ Einkommen. Ab August sind es 380 oder 480 € und das Kindergeld. Wird mir die Gutschrift trotzdem abgezogen? Welcher Bedarf wird vorrangig gedeckt vom Amt? Regelbedarf oder Unterkunft? Sonst könnte ich ja argumentieren, dass ich meine Unterkunft selbst zahle. Somit würde doch dann der Fall eintreten, dass das Amt meine KDU nicht komplett trägt,oder?
    Wie wäre der Sachverhalt, wenn ich im August komplett aus der Leistung wäre?
    Vielen Dank schonmal!

    • Genau richtig gedacht wenn Sie im Monat des Zuflusses keine Leistungen bekommen würden dürfte auch nichts angerechnet werden.

  46. hab Anteilig Miete als Aufstockung bekommen ,
    Heizkosten und BK werden in voller höhe vom Jobcenter angerechnet.
    Ist das den rechtens

  47. Guten Tag
    ich habe vollendendes Problem ich beziehe hartz 4 mit einen Regelsatz von 399,- zahle seit 6 Jahren von meinem Regelsatz 20,- zu meiner miete zu, weil die arge nicht die komplette miete übernimmt. Nun will die arge von 2013 und 2014 die Betriebskostenabrechnung haben, hatte 2013 und 2014 ein Guthaben um die 1100,. muss ich die zurückzahlen?

    Mfg Marie

  48. Hallo Herr Felsmann,
    ich habe hierzu auch mal eine frage.

    Ich bekomme seit dem 01.01.2015 Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 799,50€.
    Heute habe ich die Betriebskostenabrechnung meiner Wohnung bekommen, welche 577,71€ beträgt.
    Die Miete in Höhe von 340€ habe ich vom Arbeitslosengeld gezahlt.
    Zuschuss von der Arbeitsagentur bzw. vom Jobcenter habe ich nicht bezogen.

    Meine Frage ist nun…..

    Muss ich die Betriebskostenabrechnung der Arbeitsagentur vorlegen?

    Wenn ja,

    Darf ich das Guthaben von der Betriebskostenabrechnung behalten oder muss ich es ans Amt abtreten?

    Danke im Vorraus

    • Davon ausgehend, dass Sie keine Leistungen nach dem SGB II (oder SGB XII) – zusätzlich erhalten hat die Betriebskostenabrechnung keinen Einfluss auf die Leistungen aus ALG I.

  49. Guten Tag Herr Felsmann,
    es freut mich sehr dass ich über Ihre Seite „gestolpert“ bin denn bisher wurde ich nicht fündig.
    Es geht um ALG2 und die Betriebs-und Heizkostenabrechnung.
    Mein Sohn und ich sind vor einem Jahr umgezogen. Die Wohnung (Nebenkosten) war 20€ teurer als erlaubt jedoch stand alternativ nichts anderes zur Verfügung also bezahle ich aus meinem Regelsatz.
    Nun die Frage:
    Wem fällt das Guthaben von 120€ zu und wie lautet der Paragraph oder ähnliches um dies nachzuempfinden?
    Ich wäre Ihnen für eine Rückmeldung sehr dankbar
    und wünsche Ihnen schöne Sommertage.
    Mit freundlichen Grüßen
    N.Schmidt

    • Das Guthaben fällt zum (größten) Teil dem Jobcenter zu. Bei 20,00 Euro Differenz würde ich allerdings grundsätzlich mal gerichtlich überprüfen lassen ab das Konzept zur Bestimmung der Mietobergrenze bei Ihnen korrekt ist.

  50. Guten Tag,

    auch ich bin unsicher, wie ich mich verhalten soll. Habe heute eine Erstattung der Betriebskosten erhalten (160 Euro) und bin seit Apri d.J. im Bezug von Hartz IV. Der Abrechnungszeitraum für die Betriebskosten fällt in das gesamte letzte Jahr, also 2014, als ich noch komplett im Bezug von ALG 1 war. Dass ich die Erstattung angeben muss, ist mir klar, aber ich finde im Netz nirgendwo einen Hinweis, ob ich einen Teil oder womöglich alles aus dieser Gutschrift erstattet bekomme? Meine Miete wurde allerdings auch schon im letzten Jahr komplett vom Amt übernommen wie jetzt auch. Eigene Mietzuzahlungen habe ich nicht. Über eine ANtwort würde ich mich freuen, vielen Dank!

    • Wenn das Amt die Miete voll übernimmt – so habe ich Sie verstanden – dann steht dem Amt auch die volle Nachzahlung zu.

  51. Guten Abend!! Ich muss jetzt auch mal was fragen!! Ja und zwar bekomme ich von dem Vermieter 302 Euro zurück erstattet ich habe ein Kind und gehe auf 425 Euro arbeiten, das amt zahlt auch nicht die volle Miete!! Wie sieht es aus behält das amt das ganze Geld ein???

    • Das kommt drauf an ob das Amt die Miete nicht vollständig berechnet oder ob es daran liegt, dass Sie aufstocken, dass nicht die volle Miete gezahlt wird.

  52. Guten Tag! Folgendes Problem:
    Ich habe vom 1.1.2013 bis 31.03. 2015 Hartz V bezogen als Selbständiger bezogen und alle meine Einkünfte und Ausgaben per EKS angegeben.
    Im Oktober 2013 erhielt ich eine Rückzahlung der Betriebskosten von 405,00 für die Wohnung aus 2012, also vor dem Hartz 4 Bezug. Habe diese auch sofort angegeben.
    Meine Fragen:
    1. wird dies alls EInkommen angerechnet? Wahrscheinlich ja, aber:
    2. Als selbständiger habe ich jeweils einen abrechnungszeitraum von 6 Monaten per EKS. Das erwirtschaftete Einkommen innerhalb der 6 Monate wird somit durch 6 geteilt und somit ergibt sich der monatliche Verlust bzw. Zufluss von Einkommen. Wenn ich nun diese 405 Euro durch 6 teile, liege ich unterhalb der 100 Eur, die ich zusätzlich pro Monat zum Regelbezug vereinnahmen darf.
    3. ich bin seit 1.4. 2014 wieder in Arbeit, die Aufforderung zur Nachzahlung erhielt ich nun erst am 29.7. 2015. Darf das Jobcenter so spät überhaupt noch Forderungen Stellen?

    Vielen Dank im Vorraus!

    • Das sieht nicht gut für Sie aus:
      1. ja
      2. das geht so leider nicht
      3. ja, Sie hätten das bereits im Jahr 2013 angeben müssen.

      • hab da auch ein problem wegen heizkostenabrechnung das ist aber von 2014 diese wurde eingereicht 2014 dann wurde sie jetzt noch mal verlangt von 2014 hatte sie persönlich abgegeben. weil ich 2014 ein Guthaben dann hatte wurde dieses als überzahlung angesehen. bin erst juni2014 arbeitslos geworden. jetzt verlange die das guthaben zurück von mir weil ich eine überzahlung hätte.
        hab die arge mehrfach darauf hingewiesen das die abrechnung schon 2014 eingereicht wurde beim schachbearbeiter, und es kam nichts deswesen wegen überzahlung oder so. jetzt 2015 kam das halt so raus hab einspruch eingelegt weil ich damit nicht einverstanden bin. dann wurde mir vorgehalten das ich die überhaupt nicht 2014 eingereicht hätte. dann bekam ich ein schreiben von der arge das wohl auf dem postweg in der arge das schreiben verloren gegangen ist.
        jetzt wird trotzdessen das geld weiter von mir verlangt.

        kann die arge überhaupt dieses geld von mir verlangen da ich ich vor juni 2014 kein geld von denen bezogen habe.
        hatte einen unfall und bekam verletztengeld von der bg und wegen den problemen die ich noch habe konnte ich nicht mehr arbeiten!

        • Da ist leider der Sachverhalt nicht richtig klar. Wann kam das Geld von der Heizkostenabrechnung gekommen und waren Sie da im Leistungsbezug?

  53. Hallo!
    Also ich bekomme für meinen jüngsten und mittleren Sohn jeweils Unterhalt und Wohngeld. Für meinen ältesten Sohn erhalte ich keinen Unterhalt und daher auch kein Wohngeld.
    Ich bekomme halt dementsprechend noch einen eine bezuschussung vom Jobcenter und das Kindergeld.
    Wie sieht es hierbei bei einem Guthaben aus bei dem Betriebskosten?
    Ich habe letztes jahr (2014) eine Gutschrift erhalten und das nach Aufforderung durch das JobCenter dementsprechend zurück gezahlt…
    2013 war es genauso…
    Hätte dies so sein dürfen?
    MfG

    • Der Fall ist meines Wissens noch nicht vom Bundessozialgericht entschieden. Ich würde sagen dem Jobcenter steht dann auch nur ein Teil des Guthabens zu. Wen der Bescheid aus den Jahren 2014 oder 2015 ist würde ich die Überprüfung nach § 44 SGB X beantragen.

  54. Hallo Herr Felsmann. Erstmal danke das es Leute wie Sie gibt, welche sich um solche Sachen kümmern. Nun zu meiner Frage. Wir sind vor 3 Jahren umgezogen und das JC hat seitdem nicht die volle Miete übernommen da wir keinen wichtigen Umzugsgrund hatten lt. JC. Seitdem zahlen wir 62 euro pro Monat selber. Nun kam die neue Betriebskostenabrechnung für 2014 und im Gegensatz zu den letzten 2 Jahren haben wir ein Guthaben in Höhe von 509 euro zu erwarten. Die letzten beiden Nachzahlungen haben wir auch selbst getragen da das JC sich geweigert hat diese zu übernehmen wegen eigenmächtigen Umzugs. Wie sieht es nun mit dem Guthaben aus? Darf das JC dieses auf die nächste Miete anrechnen oder steht es uns zu? Vermieter verechnet das Guthaben mit der nächsten Miete.

    Hier noch ein paar Eckdaten. Wir sind ein 4 Personenhaushalt. Frau geht arbeiten mit Einkommen von 986 euro welches angerechnet wird. Miete liegt trotz Umzug im angemessenen Bereich !

    • Auch hier ist der Fall – soweit ich das mitbekommen habe – noch nicht durch das Bundessozialgericht entschieden worden. Sind Sie im gleichen Ort umgezogen? Wenn nicht, dann müsste das Jobcenter auch die höhere Miete zahlen.
      Es gibt Stimmen die sagen diese Beschränkung (auf die Miete vor dem Umzug) darf nicht ewig gelten. Von daher würde ich zum einen mal die letzten Bescheide überprüfen lassen und zum anderen mich wehren wenn das Betriebskostenguthaben voll angerechnet werden soll.

  55. Sehr geehrter Herr Felsmann,
    seit 07/13 bekomme ich ALG2, vorher war ich selbstständig. Nun habe ich eine Nebenkostenrückzahlung von meinem Vermieter erhalten. Das Amt will nun den vollen Betrag einziehen, obwohl 6 Monate von 2013 durch eigene Zahlung gedeckt wurde. Ist das rechtens? M.M. nach müsste der Betrag entsprechend der wirklich geleisteten Monate der Arge runtergerechnet werden. Denn schließlich wurde dieses Guthaben von mir auch in den ersten 6 Monaten des Jahres gezahlt und eingespart.
    Es wäre schön, wenn Sie mir hier mit einer Antwort helfen könnten.
    Vielen Dank im Voraus.

  56. Hallo,ich bin mutter von zwei kindern und alleinerziehend. Ich habe vom jobcenter eine vorläufige bewilligung von leistung zur sicherung des lebensunterhalts erhalten,und die wollen den abschlag oder die jahresabrechnubg der heizkosten sehen.habe eine gutschrift von 561 euro ,ich wollte dann mal wissen was passieren kann weil ivh das guthaben ja behalten hab also darf man das überhaupt?und müsste ich jetzt alles zurückzahlen weil ich habe es ja nie vorgelegt weil ich dachte das müsste man nicht.was erwartet mich den jetzt?
    Lg carmen

    • Das hört sich nicht gut an …
      Man ist verpflichtet alle Änderungen in den persönlichen Verhältnissen anzugeben, also auch den Zufluss von Guthaben. Sie sind also verpflichtet das anzugeben. Im schlimmsten Fall droht Ihnen eine Anzeige wegen Sozialleistungsbetruges.

  57. Sehr geehrter Herr Felsmann,
    ich bin in einem Arbeitsverhältnis seit Dez. 2013. Bis zum Mindestlohn waren es 100Std/Mon. Ab Jan. 2015 80Std/Mon. Leider mußte ich eine Aufstockung Anfang Mai 2015 beim Jobcenter beantragen. Antrag wurde nach langem hin und her jetzt bewilligt. Meine Frage an Sie: Wenn meine Betriebskostenabrechnung für 2014 kommt, muß ich die dem Jobcenter vorlegen, wenn vielleicht ein Guthaben ersichtlich ist?

    Mit freundlichen Grüßen Manuela

  58. Sehr geehrter Herr Felsmann,
    Mein Vater bezieht ALG2 und nach der Betriebskostenabrechnung (wieder eine Einsparung in Höhe von 288€) , hat das jobcenter ihn einen Bescheid geschickt ( Ende Juni) aus dem hervorgeht, dass er auf einmal jeden Monat 54euro weniger mietkosten erhält. ( Miete wird seit kurzem direkt vom jobcenter an den Vermieter gezahlt.) Nun hat er heute einen Brief vom Vermieter bekommen, in dem steht, dass er bereits 36euro mietschulden hat. Was kann ich gegen diesen Bescheid tun? Da ich nicht regelmäßig nach hause fahren kann, habe ich saß nicht rechtzeitig mitbekommen um Widerspruch einzulegeb. Mein Vater hatte noch nie mietschulden und ist jetzt ziemlich verzweifelt. In dem schreiben, vom jobcenter steht der Paragraph 48 als Begründung. Es hat sich jedoch nichts an seiner Situation geändert. Ich kann es nicht nachvollziehen. Wäre super, wenn Sie mir einen Tipp geben könnten, was ich jetzt Run kann gegen diesen Bescheid. Jeden Monat diese Mehraufwendungen, kann er sich nicht leisten.

    Vielen Dank im Voraus!

    • Der Sachverhalt ist nicht ganz vollständig klar. Aber aus dem was ich ersehen kann würde ich auf jeden Fall mit dem Schrieben vom Vermieter zum Jobcenter gehen und einen Antrag nah § 44 SGB X auf Überprüfung des Bescheides stellen da – wie Sie richtig schreiben – die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.

  59. Sehr geehrter Herr RA Felsmann, wir bekommen ALG II als Aufstockung. Von der miete wurden (auch vor Jobaufnahme) etwa 750,- € bewilligt. Den Rest auf über 800,- € mussten wir immer selbst zahlen. bei einer Betriebskostenabrechnung mit Guthaben von knapp 230 € bekommt diese das Jobcenter? Bisher haben die das immer voll für sich beansprucht, obwohl das schon seit Jahren so ist, das wir einen Teil selber zahlen müssen (meist zwischen 40 und 50 Euro).

    Wäre Ihnen Dankbar wenn Sie mir dazu kurz was schreiben könnten

    • Das Jobcenter hat zumindest keinen Anspruch auf das volle Betriebskostenguthaben. Sondern vermindert um die Differenz die Sie im Monat selbst dazu zahlen.
      Wenn Sie schreiben, dass das schon seit Jahren so ist, dann habe ich Zweifel ob das Jobcenter überhaupt die Miete kürzen darf, da die Mietkosten ja bundesweit deutlich gestiegen sind in den vergangenen Jahren.
      Das sollten Sie einmal prüfen oder prüfen lassen. Wenn Sie nicht weiter kommen sprechen Sie mich gerne an.

  60. Hallo Herr Felsmann,
    meine Miete beträgt 402,03€. Das ALGII Amt zahlt mir und meinem Sohn einen Bedarf für Unterkunft und Heizkosten in Höhe von 218,52€. Den Rest bezahle ich, da ich einen Job habe. Nun bekomme ich dieses Jahr volle 730€ Nebenkosten zurück. Darf das Amt alles abziehen? Danke im voraus

    • Das sieht nach bisheriger REchtsprechung leider so aus. Zahlt das Jobcenter nur einen Teil der Gesamtmiete? Dann würde ich das versuchen.

  61. Sehr geehrter Herr Felsmann,

    seit März 2014 beziehe ich ALG II, allerdings nur aufstockend zum ALG I bzw. zum Krankengeld.
    Die Miete wurde zwar in voller Höhe von 360€ anerkannt, aber vom Jobcenter bekam ich für Unterkunft 313 €, den Rest habe ich vom ALG I bezahlt.
    Als die Nebenkostenrückzahlung in Höhe von 150 € vom Jobcenter berücksichtigt wurde, habe ich ein Widerspruch erhoben. Es wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass die obengenannten Gerichtsurteile nur im Fall gelten, wenn die Miete vom Jobcenter nicht in vollem Umfang anerkannt wird.

    Soll ich Klage beim Sozialgericht einreichen, oder hat das Jobcenter recht und eine Klage wäre eindeutig aussichtslos?

    • Nach bisheriger Rechtsprechung – die ich allerdings für falsch halte – sieht es so aus als ob das Jobcenter recht bekommen würde.
      Ich würde es allerdings probieren.

  62. Sehr geehrter Herr Felsmann,
    ich bin Studentin und lebe mit 1,5 Kindern zusammen (ein Kind ist ganz bei mir, ein Kind im Wechselmodell mit dem Vater). Ich bekomme bis auf den Alleinerziehendenmehrbedarf keine Leistungen nach dem SGB II, mein Stipendium wird als Einkommen der BG angerechnet. Für ein Kind wird vom Jobcenter 1/3 der Miete (KDU) gezahlt, für das andere Kind 1/3 der Miete für die Tage, an denen es bei mir wohnt (also ca. die Hälfte des Drittels).
    Meine Frage ist jetzt, ob das Jobcenter ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung vollständig als Einkommen anrechnen darf.
    Herzliche Grüße
    B. Richter

      • Vielen Dank. Gegen die anteilige Berechnung der KdU läuft z.Z. ein Widerspruch.
        Lohnt sich ein Widerspruch gegen die volle Anrechnung des Guthabens der BK, obwohl ich ein Drittel der Miete von meinem Einkommen (Stipendium) bestreite?
        Mit freundlichen Grüßen
        B. Richter

  63. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Felsmann, ich bekomme neben einer Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente) zusätzlich Hartz IV Leistungen. Diese beschränken sich auf 30,77% der Miete, die ich zu bezahlen habe. Den Rest zahle ich von meinem Einkommen. Darf das Jobcenter wirklich 100% Betriebskostenguthaben anrechnen nur weil es die volle Miete anerkannt hat?

    • Die Rechtsprehung siehr das -fataler Weise – leider so. Ich würde aber trotzdem einen Widerspruch bzw. eine Klage versuchen. Die Begründung haben Sie ja selbst schon gegeben.

      • Hat das BSG im Dezember 2013 nicht die Urteile von Chemnitz und Kiel gekippt und entschieden, dass Rückzahlungen von aus dem Regelsatz bezahlten Betriebskosten doch als Einkommen anzurechnen sind?

        • Das glaube ich nicht – haben Sie die Aktenzeichen parat? Dann schaue ich mir das gerne mal an.
          Edit – da kam noch ein Kommentar mit Aktenzeichen – hatte ich nicht gesehen.

      • Guten Tag Herr Felsmann,
        ich erhalte ALG2, habe dem JC letztes Jahr September 2014 mitgeteilt, dass ich kein KFZ mehr habe, auch anhand Abmeldebescheid. Im heute erhaltenen neuen Bescheid, taucht immer noch die KFZ-Pauschale auf. Ist dies rechtens und sollte ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen oder besser gleich einmal vom Anwalt nachsehen lassen? Mit Weiterbeantragung ALG2 teilte ich dem JC wiederholt mit, dass kein KfZ vorhanden ist, aber ich weiß langsam nicht mehr weiter, wie das JC versteht, dass die KFZ-Pauschale nicht richtig ist, anzurechnen. Vielen Dank für Ihre Rückantwort.

      • Guten Tag Herr Felsmann.
        Ich bekomme mit meiner kleinen Tochter ALG2. Im August 2014 gab mein KFZ den Geist auf und teilte dem JC im Sept. 2014 anhand Abmeldebescheinigung dies mit. Nun stellte ich wieder einen WBA und machte noch einmal aufmerksam, kein KFZ zu haben. Nun bekam ich den Bescheid und es ist eine KFZ-Haftpflicht von 10,33 Euro angerechnet worden. Kann ich einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen? Ich möchte den Weg eines Widerspruches meiden.
        Weiterhin wurde aufgrund meiner BK-Abrechnung die Heizkosten und NK neu festgelegt. Kann das JC dies genau aus der BK-Abrechnung herauslesen oder wäre es besser vom Vermieter eine Mietbescheinigung ausfüllen zu lassen oder gar von einem Anwalt mal nachprüfen zu lassen, ob da alles korrekt abläuft?
        Des Weiteren hat das JC das Kindergeld noch immer mit 184 Euro eingerechnet, obwohl es auf 188 Euro erhöht wurde und ich dies durch Kontoauszug nachwies. Auch ab Januar 2016 ist immer noch der alte Betrag von 184 Euro einkalkuliert. Kann ich auch dies in einem Überprüfungsantrag angeben?
        Muss ich bei so einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X irgendwas beachten und muss eine Frist für die Überarbeitung gestellt werden?
        Da ich bisher immer sehr hohe Nachzahlungen habe, bis an die 1000 Euro, und dies nicht durch mich, sondern durch das JC verursacht wurde, möchte ich dies geändert haben. Ich bin stets meiner Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht nachgekommen, aber das JC reagierte auf mein Bitten, einen Neuberechnung durchzuführen, nicht. Daher die hohen Rückforderungen und dann auch noch obendrein diese tollen Anhörungen, wo man als dasteht, alles falsch gemacht zu haben.
        Vielen Dank für Ihre Rückantwort.
        MfG

        • Ah, da kommt der ausführliche Sachverhalt …
          Da würde ich mich eigentlich an Ihrer Stelle nicht so laut beschweren, da das Jobcenter einen Fehler macht der zu Ihren Gunsten ist.
          Beim Kindergeld gibt es übrigens eine Spezialvorschrift die regelt, dass das Kindergeld nicht rückwirkend wieder höher angerechnet werden darf.

  64. Hallo Herr Felsmann,
    derzeitig befinde ich mich im Erziehungsjahr und erhalte neben dem ALG II Elterngeld in Höhe von 300 €. Ich bin aber noch Azubi, welche nach dem Erziehungsurlaub wieder der Ausbildung nachgeht.
    Meine Frage bezieht sich auf die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014, welche ich nun erstattet bekomme habe. Im letzten Jahr habe ich keine Leistungen vom Jobcenter bezogen, erst seit April 2015. Können die das Geld von mir zurückverlangen? Denn die haben ja mit den Vorauszahlungen für 2014 nichts zu tun gehabt?

    • Es kommt – und ich halte das für falsch, kann es aber nicht ändern – nicht drauf an ob man zum Zeitpunkt zu dem das Guthaben erwirtschaftet wurde im Leistungsbezug gestanden hat oder nicht. Es kommt alleine drauf an ob das Jobcenter derzeit die volle Miete übernimmt.

  65. Sehr Geehrter Herr Felsmann,

    ich habe eine sehr spezielle Situation: Ich (alleinstehend, 60m², Genossenschaftswohnung, Berlin) habe Ende Juli meine Betriebskostenabrechnung für 2014 bekommen und ein Guthaben von 103,44€, dass im Folgemonat mit der nächsten Miete verrechnet wurde. Die Nebenkosten (nicht der Heizungsanteil) sind um 1,00€ gesunken. Meine Gesamtmiete beträgt nunmehr 445,55€. Nun habe ich Anfang August meinen WBA für September gestellt, habe aber meine Betriebskostenabrechnung nicht mit dem Antrag eingereicht, weil ich es nicht wusste. Auch die 1,00€ Mietsenkung habe ich nicht angegeben, weil ich es als Bagatell-Betrag angesehen habe. Es wurde vom Jobcenter meine ALg2-Aufstockung von 65,75€ bezahlt im August wie auch im September. Ende August wollte das Jobcenter meine Betriebskosten sehen, die ich auch vollständig (15 Seiten) persönlich abgeben habe. Eine Woche später kamen zuerst 2 Briefe mit jeweils einem Anhörungsschreiben, ich hätte grob fahrlässig die Mietveränderungen verschwiegen und dem Jobcenter, das Guthaben vorenthalten und sie wollen es vollständig anrechnen, was in meinem Fall zu einer Überzahlung führen würde und ich für September komplett aus dem Leistungsbezug fiele und ich solle den überzahlten 1,00€ für August und den gesamten September erstatten. Ich bin seit 01.01.2014 Hartz IV-Empfänger und habe seit 14.11.2013 ein Erwerbsminderungsverfahren laufen, seit Mitte 2014 sozialgerichtlich (bis zum Rentenantragsdatum erfülle ich die 3 Jahre lückenlose Renten-Anwartschaft). Beim Jobcenter werde ich vom ersten Tage als nicht vermittelbar eingestuft und in der EVB steht nur drin, ich soll das JC über die Fortschritte im Rentenverfahren in Kenntnis setzen (die EVB gilt jeweils 12 Monate). Von Jan-April wurde mir der volle Regelsatz sowie die gesamte Miete + ein Ernährungsmehrbedarf von 39,10€ bezahlt. Im November 2013 hatte ich auch eine private BU-Rente bei der Aachen Münchener beantragt. Diese wurde mir Mitte Mai 2014 rückwirkend mit Erstattung der Beiträge und der monatlichen Renten-Zahlung von 849,70€ bewilligt. So kam es im Mai zu einer Überzahlung und einer Teilaufhebung. Ich musste einen Teil der Gesamtmiete inkl. Heizkosten an das JC zurückzahlen. Zudem wurden die 6.300€ auf 6 Monate verteilt und ich fiel aus dem Bezug von Mitte Mai-Ende August, da ich zu diesem Zeitpunkt meine Schonvermögensgrenze unterschritten hatte aufgrund der eigenen freiwilligen Zahlungen an KK + Pflegeversicherung, GEZ, Nachzahlung Wohngeld für 2013, sowie Nachberechnung der Zuzahlungsbefreiung der KK für 2013, den Nachzahlungen an das JC usw. und weil ich vor her nur knapp 400€ Gesamtvermögen besessen hatte. Seit September-Dezember 2014 bekam ich nur noch die 39,10€ als Alg2-Leistung + zusätzlich 30€ Versicherungspauschale abgzogen von meiner BU-Rente (nach Abzug: 819,70€)- Der vom JC-berechnete Gesamtbedarf lag bei 885,45€ Somit bekam ich 56,95€ als Aufstockung bezahlt. Wieviel davon Kaltmiete oder Nebenkosten sind, war nie in den Bescheiden ersichtlich, nur das der Gesamtbetrag vollständig der KDU zugeordnet wurde. Seit Januar bekomme ich durch die gesetzliche Erhöhung 39,90€ Mehrbedarf und somit 65,75€. Meiner Meinung nach habe ich 2014 nach Berechnung (58% der Gesamtmiete) selbst getragen, 2015 sind es es bisher sogar fast 86% und 2014 habe ich von der 1068€ Betriebskostenvorauszahlung 424,20€ selbst getragen. Meine Begründung in der Anhörung war zum Einen, dass ich den einen Euro weiterhin als nicht erstattungsnotwendigen Bagatell-Betrag ansehe und was das Guthaben betrifft, habe ich mich auf das BSG-Urteil: vom 12.12.2013 – B 14 AS 83/12 R bezogen. Ich habe meine Begründung 5 Tage vor Ablauf der Frist persönlich abgegeben. Zwei Tage nach den obengenannten Anhörungsbriefen kam ein Änderungsbescheid ab Oktober-Februar 2016 mit einer Zahlung von 64,75€ monatlich, ohne meine Stellungnahme abzuwarten. Noch vor Ablauf der Anhörungsfrist nach meiner Unterlagenabgabe bekam ich zwei Zahlungsaufforderungen ohne jegliche Bezugnahme auf mein Stellungnahme. Ich soll einmal den August-Euro überweisen + für September 66,75€ (warum 66,75€ und nicht 65,75€ weiß ich nicht, ist nirgends ersichtlich). Nun meine Frage: Darf das JC das Betriebskostenguthaben in voller Höhe anrechnen und warum wird es dieses Jahr nicht auf 6 Monate angerechnet oder zählen das von Ihnen obengenannte Urteil oder das vom BSG? Durch das wiederholte Rausfallen aus dem Leistungsbezug sehe ich nun durch entstandene Lücken in der Rentenanwartschaft auch meine Erwerbsminderungsrente in Gefahr, sofern sie nicht rückwirkend gezahlt wird, wenn sie beschieden wird. Sehe ich das richtig und wenn ja was kann ich nun machen? Als ich bei der JC-Hotline nach einen Ablehnungbescheid auf meine Stellungnahme fragte (16.09.), hieß es man würde mich diesbezüglich in den nächsten 3 Werktagen zurück rufen, es sei unüblich ohne JC-Entscheidung gleich eine Vollstreckung zuzuschicken. Stattdessen bekam ich heute am 19.09. einen Brief aus der Leistungsabteilung vom 17.09.: „zu Ihrem Anruf vom … teile ich Ihnen mit, dass die Erklärung zum Anhörungsschreiben Ihrerseits nicht relevant für die Bearbeitung war.“ Die Fragen was aus meiner Zuzahlungsbefreiung bei der KK sowie der KK selbst und der Rente werden würde, wurden somit ignoriert und bleiben unbeantwortet. Ich hoffe Sie können meine Fragen beantworten, das JC weigert sich und meinen Fall habe ich noch nirgends im Internet gefunden. Ich möchte auf jeden Fall in den Widerspruch gehen (angeblich 4 Wochen Frist), aber die Zahlung soll innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Ansonsten wird mir mit zahlungspflichtigen Inkasso gedroht und meine Schufa enthält noch keinerlei Negativeinträge. Ich weiß aktuell nicht was im Widerspruch drin stehen sollte. Mit freundlichen Grüße Ingo Kempke, Berlin 20.09.2015

    • Das ist ein lange Frage …
      DA das Jobcenter – wenn ich das richtig verstanden habe – die Miete vollständig übernommen hat, darf das Jobcenter Ihnen auch das Betriebskostenguthaben anrechnen. Genauso verhält es sich mit der Verringerung der Miete.

      • Danke erstmal für die Antwort:

        aber ich zahle ca. 85% der Gesamtmiete aus einer privaten BU-Rente selbst. Diese wird von der Aachen Münchener bezahlt. Das Jobcenter trägt nicht mal 2/3 der Mietnebenkosten, wobei das auch in den Bescheiden nicht ersichtlich ist, was von der Aufstockung Kaltmiete oder Nebenkosten sein sollen.

        Warum sollte das Jobcenter meine für mich zu große und zu teure Wohnung auch nicht als voll angemessen ansehen? – Sie zahlen schließlich ja auch fast nichts davon. – und das von Anfang an.

        Aber im Umkehrschluss dürfen sie Alles von der Gutschrift einbehalten? Dann gebe ich mir Mühe im kommenden Jahr 100€ Nachzahlung zu produzieren. Dann müssten sie ja auch Alles übernehmen, auch wenn sie von der Miete aktuell weniger als 14% selbst tragen.

        Ich danke schonmal im Voraus für eine Antwort.

        • Aus Ihrer Frage geht leider nicht hervor ob das Jobcenter „rechnerisch“ die volle Miete berücksichtigt oder ob Sie oberhalb der Mietobergrenze liegen. Danach richtet sich die Antwort. Gerne auch mal die vorherigen Antworten mit lesen 😉

          • Sehr geehrter Herr Felsmann,

            rein rechnerisch wird vom Jobcenter „virtuell“ im Rechnungsbogen die Miete einschließlich Mietnebenkosten voll übernommen. Dennoch zahle ich sie zu 86% (gesamte Kaltmiete + 1/3 der Mietnebenkosten) aus meiner privaten BU-Rente selbst.

            Bei der Krankenkasse wird die BU-Rente überhaupt nicht als Einkommen gewertet. Beim Finanzamt muss ich auf die BU-Rente keinerlei Steuer zahlen, aber beim Jobcenter werde ich bestraft, dass ich nicht erwerbstätig bin – die Frage nach der Erwerbsfähigkeit wird seit genau 2 Jahren sozialgerichtlich „festgestellt“. Zudem haben alle Mietparteien eine Gutschrift bekommen. Meine eigenen Verbrauchskosten sind geringfügig gestiegen, aber der Hauswart ging in Rente und wurde von der Hausverwaltung nicht ersetzt. Somit bekamen alle den gleichen anteiligen Wert der ersparten Lohnkosten als Betriebsguthaben zurück und ich der aus der BU-Rente fast die gesamte Miete tragen muss, sodass nach Abzug der Miete weniger als bei einem „Voll-HartzIV-Empfänger“ zum Leben bleibt. Soll die fast vollständig eigens bezahlten Nebenkosten nun zu 100% an das Jobcenter abtreten und anstatt es als Einkommen auf 6 Monate aufzuteilen, fiel ich im Monat September komplett aus dem Bezug und habe dabei noch eine Lücke in die Erwerbsminderungsrentenanwartschaftzeit gerissen., was hoffentlich mir nicht später bei der richterlichen Entscheidung auf die Füsse fällt.

            Mit freundlichen Grüßen

            Ingo Kempke

  66. Hallo Herr Felsmann,

    bisher stimmte bei uns nie ein Bescheid des Jobcenters und ich bin schon sehr geübt in Widersprüchen…
    Umso mehr freut es mich, jetzt zu lesen das es noch Hoffnung für unsere Gutschriften gibt.
    Wir hatten 2013 eine Gutschrift für 2012 bekommen (Miete 2012 komplett selbst bezahlt – erst seit 02/2013 im Leistungsbezug). Zählt das als Einkommen, obwohl wir für den Zeitraum wofür die GS ist, die Miete selbst bezahlt haben?
    Seit 08/2014 gehe ich wieder voll arbeiten, wir bekommen also nur einen geringen Teil gezahlt (Partner der BG in Umschulung über Jobcenter). Kann ich also einen Teil der GS wieder zurück fordern (wurde nämlich komplett angerechnet)?
    Was schreibe ich, da zB. 2013 ja schon abgeschlossen ist? Wie lange kann man Geld vom JC zurück fordern?

    Vielen Dank im voraus!!

    MfG

    • Es ist unlogisch aber wenn Sie vorher die Miete selbst gezahlt haben hat das keinen Einfluss auf die Anrechnung. Für den Zeitraum zu dem Sie im Leistungsbezug stehen / gestanden haben kommt es drauf an ob das Jobcenter die volle Miete in die Berechnungen mit einbezogen hat oder ob bei der Mietobergrenze gekürzt wurde.

  67. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Felsmann, ich bekomme Erwerbsminderungsrente .Da diese nicht reicht um meine Miete zu bezahlen,erhalte ich Grundsicherung dazu.Meine volle Warmmiete wird nicht übernommen da die Heizkosten zu hoch sind .So muss ich monatlich 60 Euro von meiner EM Rente die erhöhten nicht anerkannten Heizkosten selbst tragen.Meine Frage dazu ist ,ob dann das Guthaben bei einer Betriebskostenabrechnung in der Höhe mir zusteht ,wie ich selbst von meiner EM Rente eingezahlt hab ,indem Fall die Heizkostenrückerstattung .Eine Antwort wäre toll. Mfg . Rascal K.

    • Wenn das Amt nicht die vollen Heizkosten übernommen hat – sondern nur einen Teil – dann steht dem Amt auch nur eine Teil eines möglichen Heizkostenguthabens zu.

  68. Guten Abend.
    Ich bin ganz verwirrt. Ist es bei einem BK-Guthaben nur wichtig, ob das JC die HK/NK voll übernommen hat?
    Ich habe auch ein BK-Guthaben bekommen, das JC hat lt. Bewilligungsbescheide die HK/NK immer voll übernommen, nur die Grundmiete nicht. Ich zahle mtl. stets etwas von meiner RL selbst, 2013 aufgerechnet nicht wenig. Von dem Guthaben hat mir das JC, im Zuflussmonat des Guthabens, dass was ich in dem Monat von der RL gezahlt habe, erlassen, die anderen Monate einbehalten? Dass das JC den Zuflussmonat erlassen hat, verstehe ich dann nicht, wenn nur die HK/NK relevant sind, denn diese hat das JC schließlich im Zuflussmonat auch übernommen. Habe nun eine Anhörung bekommen und soll dazu Stellung nehmen, da ja eine Rückforderung ansteht. Kann ich auch mit der Aufrechnung nicht einverstanden sein, da ich es lieber an die Stelle überweisen will, wohin ich sonst Rückforderungen zahlen musste? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    • Da verstehe ich den Fall nicht ganz. Es ist untypisch, dass ein Jobcenter die Betriebs- und Heizkosten voll übernimmt, die Grundmiete aber nicht. Das alleine scheint mir schon rechtswidrig zu sein.

  69. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Felsmann,
    meinem Mann und mir stehen Heizkosten in Höhe von 100,90 Euro monatlich (jährlich 1.210,80 Euro) vom Jobcenter bzw. der Grundsicherung zu. Der Heizkostenabschlag betrug für das vergangene Jahr monatlich 139,- Euro, sodass wir monatlich 38,10 Euro (jährlich 457,20 Euro) aus der Regelleistung dazu bezahlen mussten. Jetzt erhalten wir eine Heizkostenabrechnung mit einer Gutschrift über 297,64 Euro. Das Jobcenter argumentiert so, dass Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung mindern dürfen. Wir berufen uns bei dem Widerspruch, den wir ganz sicher einlegen werden, auf das Urteil des Sozialgerichtes Chemnitz vom 11.04.2013 AZ S 14 AS 4157/12 und des BSG vom 23.08.2011, AZ B 14 AS 185/10 R, Rn. 13 ff. zitiert nach Juris. Auf Grund dieser Urteile darf das Jobcenter diese Gutschrift so nicht anrechnen, oder sehen wir das falsch?

  70. Sehr geehrter Herr Felsmann, wo finde ich Ihren Update-Kommentar vom 26.05.2015 zur aktuellen Rechtssprechung? Ich bin Aufstocker und zahle wegen unangemessener Heizkosten 6 Euro pro Monat zu. Die diesjährige Betriebkostenabrechnung ergab ein Guthaben aus den Heizkosten in Höhe von 62 Euro. Trifft das oben genannte Urteil auch (noch) für meinen Fall zu?

    • Danke für den Link! Ich habe das Urteil nicht vollständig gelesen. Dort steht aber schon in Randnummer 7 etwas von teilweiser Erstattung. Man darf auch immer nur einen Teil des Guthabens behalten – nicht die vollständige Gutschrift. Von daher in Ordnung.

  71. Sehr geehrter Herr Felsmann

    Ich habe eine frage für meine Mutter.
    Meine mutter hat Witwenrente und bekommt aufstockung von der Grundsicherung im alter in der von 40 euro vorher etwas über 50 euro.
    Meine mutter hat jetzt die Betriebskosten aberechnung bekommen und hat ein guthaben von ca.600 euro.
    Jetzt sagt das amt sie muss den ganzen betrag ans amt zahlen.
    Ist das richtig?
    Meine mutter zahlt die mite von ihrer rente ich finde das es eine Frechheit ist.
    Können sie uns vielleicht weiter helfen?

    Mit freundlichen grüßen

    Burg

    • Ich befürchte, dass das nichts werden wird. Ich halte das für falsch – aber so ist die Rechtsprechung derzeit.
      Ich kann nur raten den Vermieter zu bitten die Vorauszahlungen zu senken und sich für eine eventuelle entstehende Nachzahlung dann Geld zurück zu legen.

  72. Hallo, ich habe gestern ein Schreiben bekommen das ich eine Betriebskostenabrechnung zurück zahlen soll die vor 2 oder 3 Jahren war. ich gebe jede Mitteilung direkt ab. Dürfen die nach Jahren das Geld zurück verlangen?

    Mfg
    Melanie Richter

    • Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Abrechnungen schon vor Jahren abgegeben haben dürfte das Jobcenter das nicht. Die haben eigentlich – bei Gutgläubigen – nur ein Jahr Zeit. Etwas anderes kann gelten wenn es ein vorläufiger Bescheid gewesen ist.

  73. Hallo, hab mal eine Frage. ich bin hartz4 empfänger bekam in Juni 2015 meine Abrechnung für Gas(Heizkosten) zahle sie seperat. von amt bezog ich monatlich 70 euro (1Person) mein abschlag lag aber bei 115 euro, ich zahlte aus meiner regelleistung 45 euro dazu. nun bekam ich eine Abrechnung mit 450 euro guthaben.darf das amt alles einbehalten bzw. abzoehen . auch das was ich selber zuzahlen mußte?

  74. Hallo Herr Felsmann
    Folgende Situation
    Ich habe 3 Kinder die bei mir wohnen…
    1 Kind davon bekommt Unterhalt und auch KG
    Ist nicht mehr in der Bedarfgemeinschaft
    1 Kind bekommt UVG und KG
    1 Kind bekommt Sozialleistungen und KG

    So dir Miete wird in Höhe von 377.10€ übernommen allerdings ist die Miete bei 637.40€ inklusive Heizung und Betriebskosten sowie Warmwasser …..

    Sprich die Differenz von 257.30€ zahle ich jeden Monat selber von dem Regelsatz…
    Jetzt habe ich ein Guthaben aus den Betriebskosten In Höhe von 1311€ c.a
    wem steht dieses Geld zu und dürfen die mir das anrechnen??
    Ich bedanke mich für Ihre Antwort

    • Das Geld steht zu einem Teil dem Jobcenter und einem Teil Ihnen zu. Nach der derzeitigen Rechtsprechung – die ich für falsch halte aber leider nicht ändern kann – werden Sie von den 1311 Euro nur 257,30 Euro behalten dürfen

    • Aber es ist bei mir der Fall das ich jeden Monat DIESEN Teil von meinem Sohn bezahle
      Sprich 257€ * 12….bleibt es dann immernoch dabei?

  75. Hallo Herr Felsmann,
    ich betreue in meiner Freizeit Asylanten. Ich habe zur Zeit einen Asylanten, der von Jobcenter Geld bezieht. Ich weiß leider jetzt den Unterschied zwischen Sozialgeld und HARTZ4 nicht. Er hat jetzt ein Guthaben von Knapp 1400 € für zwei Jahren bekommen. Sein Vermieter hat das Geld direkt an das Amt bezahlt. Meine Frage: wenn er die ganze Zeit sparsam geheizt hat, bekommt trotzdem das Amt sein Guthaben? Und was wäre, wenn er verschwenderisch gelebt hätte? Hätte das Amt auch eine Nachzahlung übernommen? Ich werde einfach nicht schlau daraus…
    vielen Dank im Voraus

    • Aus Ihrer Frage wird nicht ganz klar welche Art von Leistungen bezogen werden. Wenn es Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind kann ich dazu nichts sagen. Wenn es Hartz4 Leistungen sind kommt es drauf an ob das Jobcenter die Heizkosten voll getragen hat oder ob die Wohnung „zu teuer“ war.

  76. Hallo Herr Felsmann,
    Habe die Betriebskosten Abrechnung für 01.01.2014 – 31.12.2014 bekommen bin seit 01.10.2015 arbeitslos bekomme auch zu meinem Arbeitslosengeld noch Zuschuss vom jobcenter (hartz 4) gehört das Guthaben der Betriebskosten Abrechnung mir oder darf das jobcenter einen Teil anrechnen?? Und wenn ja gibt es da einen Prozent Regel. Danke schön mal im voraus

    • Wie schon in den vorherigen Kommentaren erwähnt. Das hängt davon ab ob Sie derzeit vom Jobcenter die volle Miete erhalten.

    • Ich bekomme Arbeitslosengeld von dem ich die Miete und alle anderen Rechnungen bezahle und vom jobcenter bekommen wir die bedarfsgemeinschaft nur Zuschuss von 143€. Dürfen die dann anteilig oder ganz anrechnen??

  77. Hallo Herr Felsmann,

    ich War 6 Monate des letzten Jahres voll arbeitstäig und habe somit alle Kosten selber getragen die anderen 6 Monate von Harz 4 nun habe ich eine Rückzahlung der heizkosten bekommen und das jobcenter möchte diese komplett einbehalten.
    Wenn ich das richtig sehe steht mir aber doch 50% davon zu da ich 6 Monate selber die Abschläge bezahlt haben !
    Oder sehe ich dies falsch ?
    Bitte dringendst um eine Antwort am besten mit Paragraphen weil das jobcenter meint dem ist nicht so mfg.

  78. Guten Tag Herr Felsmann,
    ich bin seid 2 Jahren alleinerziehend und musste somit HarzIV beantragen. Seit Oktober 2015 bin ich wieder Berufstätig. Jetzt will die Arge von mit meine Betriebskostenabrechnungen für 2013 und 2014. Für die Jahre war ich voll im Bezug und hab sehr sparsam gelebt und hab somit Guthaben erzielt. Muss ich das Geld an die Arge zurück zahlen? Zudem habe ich eine Nachzahlung für Strom von 570 Euro. Kann das Guthaben nicht damit verrechnet werden?

    • Das sind zwei völlig unterschiedliche Themen. Stromkostenrückzahlungen gehören Ihnen, sie sind auch nicht zu verrechnen.
      Wenn Sie seit Oktober aus dem Leistungsbezug sind und die Nebenkostenabrechnung erst danach kam gehört das Geld Ihnen – sonst nach der bisherigen Schilderung vermutlich dem Jobcenter.

  79. Guten Tag Herr Felsmann
    wir beziehen seid Dezember 2014 ALG2.. dies wird aber nur aufgestockt da ich Einkommen habe. Elterngeld, Betreuungsgeld und Kindergeld. Bin November 2014 haben wir unsere Miete selbst getragen. Die Nebenkostenabrechnung von 2014 hat jetzt ein Guthaben von knapp 600 € ergeben. Wird das Geld komplett angerechnet oder haben wir eine chance das es nur anteilig ist??
    Freundlichen Gruss

  80. Sehr geehrter Herr Felsmann,
    meine Mama bekam heute ihre Betriebskosten vom Jahr 2014 , sie war die ganze zeit über voll arbeiten hat alles alleine gezahlt, seid Juni 2015 ist sie ein Aufstocker und bekommt zusätzlich noch 381€ erstmal für ein halbes Jahr.Jetzt ihre frage muss sie die Betriebskosten teilweise ans jobcenter abtreten oder darf sie die behalten, weil sie war ja in dem Jahr voll berufstätig und ist es immernoch und stockt ja nur auf.MfG Würzburg

    • Das sieht leider – und ich verweise da auf die vorherigen Antworten – nicht so gut aus. Es soll aber eine Gesetzesänderung geben.

  81. Hallo
    Ich beziehe seit Juni 2015 Algll da ich mich von meinem Partner getrennt habe . Er hatte in der Beziehung die komplette Miete immer gezahlt . Das Jobcenter möchte jetzt die Betriebskosten 2014 haben und da ein Guthaben vorhanden ist die komplette Summe bekommen. Da ich aber davor keine Leistung bezogen habe würde das dem Jobcenter doch gar nicht zustehen . LG

    • Auch hier verweise ich auf die vorherigen Antworten …. es kommt drauf an ob das Jobcenter rechnerisch die volle Miete trägt und wann die Nebenkostenabrechnung fällig ist.

  82. Hallo Herr Felsmann,
    meine Tochter bezieht HartzlV, sie hat von der WG eine Betriebskostenrückerstattung bekommen, die aber nicht zu ihr aufs Konto geflossen ist, sondern zu einem privaten Gläubiger wo sie ein Darlehn für ihr Auto bekommen hat, da ihr altes Auto einen Totalschaden hatte. In dem vergangenem Jahr wurde das so vom Jobben anerkannt, jetzt aber soll sie für 2014 das Geld aus der Rückerstattung zurückzahlen. Ist das Rechtens

  83. hallo,wir beziehen seit Oktober 2015 ALG2. Mein Mann hat einen Mini-Job (450Euro) und wir haben das Kindergeld als Einkommen.
    Jetzt haben wir die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 erhalten und haben eine Gutschrift von über 500 Euro. Darf das Jobcenter jetzt das Guthaben anrechnen (welches wir wahrscheinlich mit der Miete verrechnen werden)? Wir bezogen vor Oktober 2015 seit Jahren keine ALG2. Wir haben immer sparsam gelebt weil wir die Gutschrift immer gut brauchen können. Es wäre nett von Ihnen wenn Sie mir in der Antwort evtl auch § oder Gerichtsurteile nennen würden. LG

  84. Moin, ich beziehe seit ein paar Jahren H4 und musste schon am Anfang eine BKA abgeben, wo mir da auch gleich das gesamte Guthaben angerechnet wurde. Jetzt nach 2 Jahren haben sie mich erneut angeschrieben, nur leider habe ich das Geld ausgegeben für einen Laptop. diesen benötige ich allerdings auch für das Studium, welches ich über den Bildungsgutschein mache. Es geht um etwa 900 Euro. Laufe ich Gefahr eine Anzeige zu bekommen? Und trifft diese Anspar-Klausel aus dem Chemnitzer Urteil auch auf Heizkosten zu? Viele Grüße und ein schönes Wochenende

    • Wenn das Jobcenter die vollständigen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen hat, dann hat es auch Anspruch auf das Guthaben. Theoretisch kann es eine Anzeige wegen Sozialleistungsbetrugs geben.

  85. Guten tag,
    meine frage ist , ich bekomme von der Arge 552 euro miete bezahlt , nun zu meiner Frage ich selber bezahle aber 592 euro- miete also eine Divergenz von 40 euro , wer bekommt nun das Rückgeld von den Nebenkostenabrechnung .

    Danke schon mal für ihre Rückantwort.
    Mfg
    D.Domrowski

    • Das wird – Abhängig von der Höhe des Guthabens aufgeteilt. Nach dem hier zitierten Urteil würden Sie 12 mal 40 Euro maximal behalten dürfen.

  86. Sehr geehrter Herr RA Felsmann,

    Ich bin seit ca. 2012 Bezieherin von EM-Rente und Ergänzender Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung. Kürzlich habe ich die Betriebskostenabrechnung für 2014 von meiner Hausverwaltung erhalten.

    Diese Abrechnung weist ein Guthaben auf, das mir bisher immer als Einkommen „Rückwirkend“ mit angerechnet wurde und mir dann im Folgemonat entsprechend weniger vom Leistungsträger angewiesen wurde.
    Ich habe kürzlich im Internet bei WIDERSPRUCH e.V. unter http://WWW.widerspruch-sozialberatung.de darüber was gelesen, das die Behörde für Grundsicherung von mir dieses Guthaben aus den Betriebskostenabrechnungen nach § 44 (1) Satz 4 SGB XII) nicht anrechnen und von den Laufenden Leistungen einbehalten darf.
    (Da sollten Sie mal reinschauen!)

    Ich möchte die Sachlage gerne abklären, bevor ich diese Betriebskostenabrechnung für 2014 bei der Behörde abgebe.
    Vor allem möchte ich die Betriebskostenabrechnung wegen zwei unterschiedlicher Schreiben, die zwei verschiedene Guthaben aufweisen nochmals genau auf seine Richtigkeit überprüfen lassen.
    Kann dies für mich von einem RA für mich überprüft werden, weil ich mich damit nicht auskenne?
    Ich bezweifle sowieso, das vor allem die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 richtig und korrekt berechnet wurde, weil ich für 2012 eine Horrende Nachzahlung von 713,46 € erhalten hatte, was meine Miete in die Höhe trieb.
    Die Kosten wurden zwar dafür von der Behörde für Grundsicherung übernommen, aber ich war entsetzt über eine solch Horrende Heiz- und Betriebskostenabrechnung. Überhaut die allerhöchste seit 2002, wo ich hier einzog.

    Ein ähnliche Problem hatte ich wegen eines Mehrbedarfes für eine dezentrale Warmwasseraufbereitung wofür ich seit 07.2015 nun endlich diesen Mehrbedarf bewilligt bekommen habe.
    Davon erlangte ich nur durch Eigeninitiative über Internet Foren Kenntnis, das mir ein solcher Mehrbedarf per Verfassungsrecht nach § 22 Abs. 1 SGB seit dem 01.01.2011 auch schon lange zusteht.
    Natürlich habe ich einen Rückwirkenden Überprüfungsantrag nebst anteiliger Auflistung zur leichteren Bearbeitung für den zurückliegenden Zeitraum Beantragt, jedoch nur eine Teil Bewilligung in Höhe von ca. 162, 96 € für 2014 erhalten.
    Für die Zeiten vom 01.01.2011 – 31.12.2013 habe ich keine Rückwirkende Nachzahlung erhalten,
    weil „angeblich“ die Fristen zur Antrags Einreichung dafür verstrichen seien“! Dies wurde Abgelehnt!
    So die Telefonische Aussage meiner Sachbearbeiterin!
    (Nur komisch, das ich dies alles bisher und bis Juni 2015 überhaupt nicht wusste, das mir ein solcher Mehrbedarf für einen Durchlauferhitzer in der Wohnung überhaupt zusteht“!?)
    Von Seiten der Behörde wurde ich darüber wohl bewusst im unklarem gelassen!?
    Hätte ich die Rückwirkenden Beträge seit 01.2011 – 06.2015 in vollem Umfang bewilligt bekommen, dann hätte ich einen Gesamtanspruch auf einen Rückwirkende Mehrbedarf Betrag von ca. insgesamt 471,48 € gehabt.
    Leider erhielt ich Rückwirkend eben nur die besagten 162,96 € für 2014. Sie gab am Telefon zwar zu, das dies ungerecht sei, aber da könne man wohl nichts mehr dran machen, weil die Fristen für 01.2011 – 12.1013 „leider“ schon verstrichen sind. (Nur komisch, das ich ja bisher leider hiervon keine Kenntnis hatte, somit auch nicht davon Wissen konnte und es mir auf Grund meiner Unkenntnis unmöglich gewesen war diesen Mehrbedarf zu beantragen, geschweige denn diesen Mehrbedarf überhaupt erst zu erhalten“!? Vor allem wenn die für mich zuständigen Sachbearbeiter, mich bisher darüber in Unkenntnis ließen! Das hatte ich in meinen Antragsschreiben auch alles Begründet und deren Untätigkeit in dieser Angelegenheit auch Bemängelt gehabt.

    Wie sieht das mit diesem Gutschein für eine Rechtsberatung aus und kann ein RA für mich entsprechende Schreiben für meinen Fall für Behörde und Hausverwaltung in Sachen Betriebskostenabrechnung verfassen?

    Denke mal das dies von Nöten wäre?
    Ich kann mich leider nicht so kurz fassen , wie andere Interlektuelle Menschen, bemühe mich aber sehr mich verständlich auszudrücken! Rechtsschreibung gehört auch nicht gerade zu meinen Stärken.
    I’m Sorry!
    Ein RA kann da viel Sachlicher rangehen als ich!
    Hoffe Sie können mir da weiterhelfen, wo es nötig wäre!?
    Würde mich sehr über Ihr Feedback freuen!

    Herzliche Grüße aus Hamburg
    und ein ganz herzliches HUMMEL, HUMMEL, …., ….!
    Ihre Sylvia

  87. Sehr geehrter Herr RA Felsmann,

    ich habe im Jahr 2014 nur im Monat Dezember Leistungen vom Jobcenter bezogen. Das Jobcenter möchte nun das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung 2014 voll anrechnen, ist dies zulässig?

    Mit freundlichen Grüßen Ramona Diessner

    • Die Rechtsprechung ist da derzeit im Wandel. Ich würde es von der Höhe des Betrages abhängig machen ob ich in den Widerspruch gehe und es versuche.

  88. Sehr geehrter Herr RA Felsmann,

    ich habe Ende November meine Betriebskostenabrechnung erhalten welche ein Guthaben von 428,30 Euro aufweist. Ich erhalte aufstockend ALG 2 und bekomme die Kaltmiete vom Jobcenter gezahlt und trage die Betriebskosten und die Heizkosten selbst durch mein Einkommen. Mein Guthaben wird mir nicht ausgezahlt sondern mit der nächsten Miete verrechnet. Verringern sich dadurch meine Ansprüche und darf mir das Guthaben in voller Summer angerechnet werden.

    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Renate Meinert

  89. Hallo,
    Das Urteil des BSG v. 23.08.2011 Az:B14 AS 185/10R.Rn 13 ff bezieht sich nur auf das Guthaben der Stromrechnung. Ein Urteil für Das Betriebskostenguthaben liegt dabei nicht vor. Das musste ich heute vorm Sozialgericht Berlin anhören und es wird geurteilt, dass wir das Guthaben zurückzahlen müssen, obwohl wir über 1000€ im Jahr dazu bezahlt haben, von der Regelleistung. Das ausgezahlte Guthaben war 378€.
    MfG Hornberger

    • Das genannte Urteil bezieht sich tatsächlich nur auf Stromkosten. Es ist aber ein – wie ich finde gutes – Argument, da das Bundessozialgericht gerade in dieser Richtung tendiert. Ich gehe davon aus, dass das Sozialgericht die Berufung zugelassen hat, weil sich die einzelnen Gerichte nicht einig sind?!

      • Sehr geehrter Herr Felsmann,
        nein, eine Berufung wird nicht zugelassen, da der Streitwert zu gering ist, hat die Richterin gesagt. Sie sagte auch, dass eine andere Ausrichtung des Urteils nicht rechtens wäre. Die Erwähnung der anderen Urteile hat sie auch nicht besonders interessiert. Das Urteil bekomme ich erst zugeschickt. wie kann man denn da weitergehen oder ist damit der Prozess erledigt?
        MfG Hornberger

  90. Guten Abend

    Meine Frage also bekomme seit dem 1.12 Sozialhilfe von Jobcenter. Arbeite zur Zeit teilzeit. Bekomm die Miete und Heizkosten bezahlt.
    Hab nun im November eine Nachzahlung vom chef bekommen. Mindestens 600€ mit Gehalt hab ich 1039 raus. Darf das Amt dies mit anrechnen oder bleibt es nur bei dem gehalt vom November??!!
    Vielen dank im vorraus

    • So, nun nach der Weihnachtszeit …
      Es kommt auf den Zufluss an, wenn das Geld im November auf Ihrem Konto gewesen ist und die Leistungen beim Jobcenter erst ab Dezember laufen wird nichts davon angerechnet.

  91. Sehr geehrter Herr Felsmann,

    ich beziehe seit 08.09.205 Hartz IV, das heißt ich habe bis dato meine Nebenkosten selbst getragen, wenn jetzt zum Jahresende für Gas und Strom eine Rückzahlung ansteht muss die voll angerechnet werden?? Wäre ja eigentlich nicht rechtens,oder? Außerdem zahle ich für Gas freiwillig 6,00€ mehr im Monat was nicht angerechnet wird, das heißt bei einer Rückzahlung wären diese 72,- ja eh mein Geld,oder??

    MFG Diesing

    • Also jedenfalls die 12 mal 6 Euro sind auf jeden Fall Ihre. Bei dem Rest isst sich die Rechtsprechung noch nicht ganz einig. Da würde ich auf jeden Fall einen Widerspruch versuchen.

  92. Hallo Herr Felsmann,
    es geht auch bei mir, wie bei so vielen, um die Betriebskostenabrechnung.
    Meine Grundmiete beträgt 314,50€, Heizkosten 103,00€ und restl. Nebenkosten 85,00€, also sind es zusammen 502,50€.
    Ich bekomme aber vom Jobcenter, da ich auch arbeite, nur 302,00€.
    Kann das Jobcenter das gesamte Guthaben zurückverlangen?
    Wie sieht es aus mit der Verjährungsfrist? Können die auch nach über 3 Jahren noch das Geld zurückverlangen?

    • Da ist die Rechtsprechung noch nicht ganz eindeutig. Das Bundessozialgericht hat aber – siehe Artikel – ein Urteil gefällt, dass in die Richtung geht, dass nur der Teil den das Jobcenter auch gezahlt hat bei der Berechnung mit heran gezogen werden darf.
      Daher wird das Jobcenter vermutlich versuchen das Geld zurück zu verlangen – ich würde aber auf jeden Fall den Versuch wagen und einen Widerspruch einlegen und in der Folge klagen.
      Grundsätzlich können – bei böswilligem Verschweigen durch den Leistungsbezieher – Bescheide bis zu 4 Jahre rückwirkend aufgehoben werden.

  93. Hallo,
    ich hab mal ne Frage,ich bin durch krankheit in Hartz4 abgerutscht,habe ein Zimmer 180.- Warmiete,da ist Waschmaschinen u Kühlschrankmitbenutzung inkl.Darf mir das Jobcenter dies einfach kürzen? Ich habe letzten 3Monatsmiete rückwirkend erhalten in Höhe von 404,10Euro.Aber nach meinen Berechnungen sind 3x 180.-euro 540.-euro und nicht 404.10euro.Kann ich dagegen angehen? Und wie?Danke für ihre Antwort

    • Ich vermute es ist jetzt etwas spät – aber trotzdem. Nein ein Pauschalmiete darf man haben und es darf da auch nichts abgezogen werden. Sie können – nachdem die Widerspruchsfrist jetzt vermutlich vorbei ist – noch ein Jahr lang einen Überprüfungsantrag stellen
      Viel Erfolg!

  94. Guten Tag, auch ich gehöre zu den Unglücklichen, denen Guthaben aus Rückzahlungen voll angerechnet wird, obwohl die Miete komplett selbst gezahlt wurde. Konkret: seit 1.1.15 im Leistungsbezug, Guthaben aus 2014 wurde in 2015 ausgezahlt und als Einkommen angerechnet. Miete wurde für 2014 jedoch komplett selbst gezahlt. Sie sagen, die Rechtslage ändert sich diesbezüglich gerade. Lohnt ein Widerspruch/Klage? Zumal es ein nicht unerheblicher Betrag ist. Vielen Dank

    • Das würde ich auf jeden Fall probieren. Derzeit ist das zwar noch nicht Rechtsprechung – die Tendenz ist aber positiv.

  95. Guten Tag,

    ich gehöre auch zu den Unglücklichen, die Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung ans JC zahlen müssen, obwohl die Miete aus diesem Jahr komplett selbst gezahlt wurde. Konkret: Leistungsempfänger seit 1.1.15, Miete in 2014 selbst gezahlt, Guthaben aus 2014 wurde 2015 ausbezahlt. Sie sagen, die Rechtslage ändert sich gerade diesbezüglich. Lohnt ein Widerspruch/Klage? Zumal der Betrag nicht unerheblich ist.

    Vielen Dank!

  96. Bin Harz4Empfänger. Jobcenter brauchte bei Betriebsabrechnungen noch nie Nachzahlungen für mich leisten, hatte immer hohe Guthabenbeträge.
    Wenn Jobcenter doch grunddessen nicht einen müden Euro an Nachzahlungen für mich zahlen mussten, müsste ich doch im Fall des Guthaben jenes auch behalten dürfen.
    Das wäre doch nur fair und richtig.

    Gut, verstehe wenn man generell bzw. das Jobcenter sagt „Wir bezahlen doch auch Ihre Nachzahlungen“. Da aber – wie gesagt nie welche anfielen ???

    Außerdem zahlt Jobcenter auch nur im „angemessenen Rahmen“ Nachzahlung.
    Dann hat das Jobcenter über die Jahre allerdings im „absolut-unangemessenen Rahmen“ viel zu viel Geld von mir – durch meine ganzen Guthaben – einkassiert.

    Wenn mir tatsächlich nichts zusteht, höre ich sofort auf, bei den Heizkosten knausrig zu sein. Wenn ich Guthaben anspare, kriegt das ja doch nur das Jobcenter allein.

    Sollte ich tatsächlich „im unangemessenen hohen Rahmen“ bei der nächsten Betriebskostenabrechnung stehen, müsste Jobcenter doch trotzdem alles bezahlen müssen – schließlich haben sie (in den Jahren zuvor) Unmengen an Guthaben von mir erhalten.

  97. Guten Tag..

    … und zwar hatte ich heute meine Strom Jahresabrechung im Briefkasten. In der Zeit vom 24.12.14 bis 28.12.15 habe ich nun ein Guthaben von rund 460€ über. Ich habe am 24.06.15 einen Antrag auf Leistungen (ALG-II) eingereicht, seitdem beziehe ich Hartz4 . Wieviel steht jetzt mir bzw. dem JobCenter davon zu?

    Liebe Grüße und vorab Danke für Ihre Antwort.

    Joelle

  98. Hallo Herr Felsmann
    Ich habe folgende Frage ,Ich bekomme seit Jahren
    Hartz IV .In diesen Leistungen bekomme ich aber nur den angemessenen Betrag für Unterkunft und Heizung.Im speziellen ist meine Monatliche Warmmiete 361,50 Euro.
    Vom Jobcenter bekomme ich aber nur 330,00 Euro. Den Rest von 31,50 Euro bezahle ich von meinen Regelleistungen. Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechnung erhalten und habe ein Guthaben von 360,00 Euro .Darf ich das Guthaben behalten oder wird es vom Jobcenter als Einkommen gewertet ?
    Im vergangenen Jahr durfte ich das Guthaben behalten mit der Begründung ich habe mehr eingezahlt als ich vom Jobcenter erhalten habe. Dieses Jahr will das Jobcenter das Guthaben in Voller Höhe verrechnen, mit der Begründung, es gäbe seit 1.4.2014 eine überarbeitete Fassung des §22 Abs.3 SGB II Randziffer 22.114.
    Hat das Jobcenter richtig entschieden ?

  99. Sehr geehrter Herr Felsmann ,

    Habe eine Frage und zwar ist meine Mutter verstorben am 21.08.2015 da ich die einzige Tochter bin und die mir jetzt das Guthaben von meiner verstorbenen Mutter auf mein Konto überwiesen haben also 218 Euro.Ende des Monts muss ich die Kontoauzüge wieder schicken.Meine Frage werden die das Guthaben jetzt Anrechnen?? 150,00 habe ich angeholt da es mein Vater bekommen hat.
    Bitte um Antwort.

  100. Guten Tag Herr Felsmann.
    Habe etwas ähnliche Situation. Bekomme anteilig 175,00 Euro Wohnkosten, Meine 3 Kinder bekommen auch anteilig Mehrbedarf 75,00, 36,00 und 81,00 Euro, meine Gesamt Miete beträgt 700,00 Euro. Den Rest zahle ich aus dem Kindesunterhalt und Kindergeld dazu. Habe jetzt 608,00 Guthaben aus den Betriebskosten für das Jahr 2015 bekommen.
    Das Amt versucht nun rückwirkend den Bescheid zu ändern und dieses Guthaben voll einkassieren.
    Dürfen Sie das ?

    • Bekommen Sie Hartz4 oder Grundsicherungsleistungen? Es kommt im Zweifel drauf an, ob die Miete vollständig in die Berechnung eingefollsen ist oder ob Sie „zu Teuer“ wohnen.

  101. Guten Abend,
    Ich hoffe sie können mir weiterhelfen?
    Ich bekomme seit dem November 2015 hatz 4. Ich und mein Sohn Wohnen in einer 2Raum Wohnung. Ich werde es einfach mal in Zahlen schreiben.
    Ich habe kein Einkommen =0
    Mein Sohn bekommt Unterhalt 426
    Dann bekommt mein Sohn bab 260
    Und dann staatliches Kindergeld 190
    Die Miete und Nebenkosten 450
    Und wir bekommen vom Amt 280
    Kann das stimmen? Und was ist, wenn ich jetzt Nebenkosten Guthaben habe auch Strom Guthaben, darf ich das behalten?
    Bitte helfen Sie mir.

    • Das kommt drauf an wie sich Ihre Miete zusammen setzt.
      Stromguthaben darf nicht angerechnet werden – es sei denn Sie heizen mit Strom.

  102. Sehr geehrter Herr RA Felsmann,

    wir beziehen aufstockend ALG2, da ich in Elternzeit bin, mein Lebensgefährte bekommt den Mindestlohn, wir haben 2 Kinder. Im Dezember haben wir eine Nebenkostenrückerstattung von 550 € bekommen. Miete zahlen wir insgesamt 500 €, davon 90 Heizkostenvorschuss und 90 Nebenkostenvorschuss. Dadurch dass er manchmal auf Montage ist, bekommt er einen Verpflegungsmehraufwand vom AG gezahlt, welchen das Jobcenter anrechnet, deswegen unterschiedliche ALG2 Leistungen. Im Durchschnitt waren es pro Erwachsenen 167€ und für das eine Kind 80 €im Jahre 2014. Sprich so ca. 420€ wurden als Bedarfe für Unterkunft und Heizung übernommen, da mein Partner ja Arbeitseinkommen hat. Das Jobcenter möchte nun die Rückerstattung komplett als Einkommen anrechnen und auf die nächsten Monate verteilen. Ist dies richtig so?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    MfG Liebke

  103. Hallo Herr Felsmann,

    bei mir geht es leider auch um die Heizkostenabrechnung. Allerdings vom letzten Jahr. Das Jobcenter möchte von mir knapp 160 € von der Heizkostenabrechnung haben. Zum ersten weiß ich nicht, wie sie auf diesen Betrag kommen und zum zweiten hat das Jobcenter von 108 € für Gas nur 64 € übernommen und den Rest hab ich von der Regelleistung bezahlt. Stehen dem Jobcenter die 160 € zu? Mit dem Betrag vom Jobcenter waren die Heizkosten nicht gedeckt.
    Vielen Dank für Ihre Mühe.

  104. Sehr geehrter Herr Felsmann,
    ich habe eine Frage betreffs Betriebskostenguthaben.
    Ich bekomme einen aufstockenden Betrag Hartz4, meine Mann bekommt eine Rente. Wir hatten im Jahr 2015 ein Guthaben von 259, 16 Euro. Die Arge zog diesen ganzen Betrag Oktober 2015 ein sodass ich für November keine Leistungen erhalten habe. Ich erhalte von der Arge nur die Hälfte 172,75 Euro Mietkosten und 29,00 Euro Regelbedarf, 8,28 Euro Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung.
    Mein Mann bezahlt den anderen Teil aus seiner Rente. Meine Frage: Ist es berechtigt dass die Arge das ganze Guthaben einbehält?

  105. Hallo,
    Wir haben von Februar bis Oktober Geld von der ARGE bekommen da erst ich und dann mein Mann im erziehungsjahr waren.jetzt haben wir die Heizkosten Abrechnung
    Bekommen.Muss die ARGE das jetzt zahlen.Seit November bekommen wir kein Geld
    Mehr von der ARGE.

    • Das ist meines Wissens noch nicht endgültig entschieden. Vermutlich nur wenn Sie einen vollständigen Antrag für einen Monat stellen.

  106. Hallo Herr Felsmann,

    ich habe eine Frage die mich nun seit zwei Monaten beschäftigt und ich auch Widerspruch diesbezüglich beim Jobcenter eingelegt habe, der vergeblich gewesen ist.
    Ich habe 2014 regulär gearbeitet und dementspächend meine Miete und die Nebenkosten komplett aus meinem Lohn entrichtet. Ende 2015 habe ich für das vorangegangene Jahr meine Betriebsrechnung erhalten. 2015 war ich Bezieherin von ALG1. Ende 2015 habe ich somit einen Antrag wegen ALG 2 gestellt. Vor der Antragstellung habe ich eine Rückzahlung von meinen geleisteten Zahlungen für 2014 erhalten. Diese wurden dann im Bescheid für den Monat Januar 2016 angerechnet. Ist dies rechtens? Wie ich aus dem oben stehnden Bericht entnehmen konnte nein.
    wie kann ich dies dem Job Center plausibel erklären, dass ich diese leistungen aus meiner eigen Tasche geleistet habe und da der Staat nicht dazu gegeben hat?

    Ich danke im Voraus für Ihre Mühe und verbleibe

    mit freunlichen Grüßen

    Ayten

  107. Guten Tag Herr Felsmann, auch meine Frage bezieht sich auf die Nebenkosten wobei ich zwar kein hartz4 beziehe aber als Eu- Rentnerin aufstockend Grundsicherung vom Sozialamt beziehe allerdings nur für meine Tochter die mit Lebensunterhalt und Alleinerziehenden Mehrbedarf lediglich 156,30 bekommt. Ich bin durch meine Rente nicht berechnet. Auch die Mietkosten ( Heizung und Unterkunft) bekommt sie laut Bescheid keine weil wiederum dafür meine Rente reicht und sie da berechnet ist. Muss ich also ein Guthaben an das Sozialamt zurückzahlen oder nicht? Kann man als Otto normal Verbraucher eigentlich auch aus vergangenen Jahren Guthabens Rückzahlungen an das Amt zurückfordern ? Mit freundlichen Grüßen Winkler

  108. Sehr geehrter Herr Felsmann,

    ich bekomme aufstockende Sozialhilfe. Ich bekomme eine ER von ca. 400 € sowie Kindergeld von 190 €. Das Sozialamt stockt seit Juni 2015 mit ca. 185 € auf.

    Ich habe nun eine Heizkostengutschrift für 2015 über ca. 118 € bekommen bekommen. Meine Frage ist nun, kann das Sozialamt für die Monate Januar bis Mai 2015 den Gutschriftsbetrag ebenfalls einhalten und ist die Heizkostenzahlugn nicht anteilig zu der überommenen Aufstockung zu rechen, in diesem Fall 25 % der Heizkostenübernahme des Sozialamtes, da ich ja 75 % des Regelsatzes + Miete + Heizkosten selberzahle?

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

  109. Hallo,
    ich habe letzte Woche den „Anhörungsbescheid zu Überzahlungen“ vom Jobcenter erhalten. Hier geht es darum, dass unsere Betriebskostenabrechnung von 2014 ein Guthaben von 300€ aufweist. Allerdings sind wir erst seit August 2015 im Bezug von ALG 2.
    In den Jahren davor haben die Eltern meines Freundes die komplette Miete+NK gezahlt (als Teil des Unterhalts während seines Studiums).
    Können wir die Aufrechnung nun verhindern, indem seine Eltern einen Anspruch geltend machen? Schließlich ist das Guthaben ja nicht durch Zahlungen von uns, sondern von seinen Eltern entstanden.

    • Nachtrag:
      Die NK-Abbrechnung haben wir bereits im Oktober 2015 erhalten, aber erst diesen Monat eingereicht (nach schriftlicher Aufforderung). Und seit diesem Monat übernimmt das Amt auch nicht mehr die gesamte Miete, 75€ müssen wir aufgrund „unangemessener“ Höhe aus den Regelbedarfen selbst zahlen. Ändert das irgendwas?

    • Das wird schwierig, da sich die Rechtsprechung aber gerade in eine positive Richtung entwickelt würde ich versuchen mich zu wehren.

  110. Hallo Herr Felsmann,
    ich bin ein sogenannter Aufstocker und mein Mann bekommt eine Erwerbsminderungsrente. Nun meine Frage darf die Rente zu 100 % auf Hartz 4 angerechnet werden, auch die geringste Erhöhung.
    MfG
    Ulrike

  111. Sehr geehrter Herr Felsmann,
    ich lebe seit 2009 in einer Wohnung deren Kaltmiete über dem Regelsatz liegt (1 Person, KM 300,-€). Seit meinem Einzug wurden die Mehrkosten vom Jobcenter direkt von meinem Regelbedarf abgezogen. Nach 3 Jahren relativ hoher Nebenkostennachzahlungen hat das Jobcenter die Zahlungen für Nebenkosten von 100,- € auf 200,-€ erhöht. Miete und Nebenkosten wurden immer direkt an den Vermieter überwiesen. Seit 2015 beziehe ich Erwerbsunfähigkeitsrente und zusätzlich Unterstützung durch Grundsicherung. Miete und Nebenkosten werden in gleicher Höhe an den Vermieter überwiesen.
    Der Vermieter hat mir seit 2012 keine Nebenkostenabrechnung zukommen lassen. Aufgefallen ist es mir erst vor einigen Monaten da ich aufgrund meines Gesundheitszustandes viel Zeit im Krankenhaus verbringe. Darauf angesprochen, gab er zunächst an, dass seine Frau diese Dinge regelt und den Ordner „verlegt“ hätte. Nach zahlreichen weiteren Versuchen meine Abrechnungen zu bekommen, habe ich nun nachdrücklich darauf bestanden, dass er Kopien vom Versorger anfordert.
    Da ich mir sicher bin, dass durch meine Krankenhausaufenthalte zuviel an Nebenkosten gezahlt wurde nun meine Frage: Muss der Vermieter das Guthaben an das Jobcenter bzw. das Amt für Grundsicherung zahlen oder steht mir ein Teil dieses Guthabens zu, da ich für einen Teil der Miete quasi selber aufkomme?
    Vielen Dank im Voraus!

  112. Hallo Herr felsmann,

    Also seit Nov. 2013 habe ich eine Wohnung im Haus meines Vater und bin Hartz 4 Empfängerin. 2014 habe ich auch nicht gearbeitet, Nov. 2015 habe ich angefangen zu arbeiten als Teilzeitkraft. Heute habe ich von ner Bekannten erfahren, weil das Jobcenter von mir die jahresabrechnung 2013,2014,2015 haben will und da drauf steht das ich eine Nachzahlung habe, pro Jahr über 600€ Nachzahlung habe, habe die Papiere jetzt nicht hier um drauf zu schauen. Meine Frage ist stimmt das, dass Jobcenter das zahlen muss? Ich wusste das nicht habe mir immer das Geld geliehen um es mein Vater zu geben und den Jenigen es mit monatliche Rate abezahlt habe. Die zweite Frage können die es rückwirkend zurück zahlen? Weil seit dem habe ich komischerweise kein Brief mehr zurück bekommen. Und ich hinterlasse ständig Nachrichten.

  113. Hallo Herr Stephan Felsmann,
    ich habe eben auf der Suche meiner Fragen,sie gefunden und wäre Ihnen sehr dankbar,wenn sie mir eventuell helfen könnten.
    Und zwar ist es so,dass ich schon seit 5 Jahre Leistungen vom Jobcenter (also Harz 4) beziehe…leider ist mir jetzt erst aufgefallen,warum ich zu wenig Geld bekomme.Es ist so,dass mir ein monatlicher Abschlag von ca.110€ für Gas (Heizung ),nicht bezahlt wurde.Jetzt habe ich dem Jobcenter die Jahresendabrechnung von 2015 und die Abschläge für 2016 gebracht und der Herr meinte ich bekäme es für 2015 + 2016 nachgezahlt aber da ich 180€ bei der Endabrechnung zurück erstattet bekam,werden diese abgezogen.Jetzt meine Frage…ist dies rechtens,dass es abgezogen wird und was mit noch viel wichtiger ist,ich habe jetzt in den Unterlagen entdeckt,dass mir seit Dezember 2012 keine Heizkosten mehr gezahlt wurden…kann ich diese auch noch zurück verlangen?Der Herr vom Jobcenter meinte ,es lag 2015 daran,dass sie keine Endabrechnung + neue Abschläge von mir erhalten hätten.Und dies obwohl ich diese natürlich abgegeben habe…so wie die Vorjahre auch..Leider ist es so,dass bekanntlicherweise auf diesem Jobcenter sämtliche Unterlagen angeblich nicht ankommt oder abgegeben wurde.Man muss sogar beim abgeben daran denken,sich eine Bestätigung dafür geben zu lassen und selbst da sind schon die unglaublichen Geschichten passiert.
    Also das wichtigste wäre mir natürlich,für wie lange ich die Heizkosten zurück verlangen kann?
    Ich sage schon mal vielen lieben Dank.
    Und wünsche ein gesegnetes Osterfest.
    Herzliche Grüsse Silvana.

    • Interessanter Fall. Da kenne ich keine Entscheidung. Holen Sie sich gerne einen Beratungshilfeschein und kommen Sie zur Beratung wenn der Bescheid da ist.

  114. Sehr geehrter Herr Anwalt,
    folgendes Problem habe ich derzeit, bekomme seit Nov. 2012 beziehe ich Harz4 weil ich schwer erkrankt bin und somit nicht mehr arbeiten konnte. Führte leider auch zur Überschuldung meiner Verbindlichkeiten, so das ich seit Aug 2015 in der Insolvenz stecke!!! Jetzt habe ich die erste Jahresabschlagsrechnung für Strom bekommen und habe 203 Euro Gutschrift, die komplett an die IV geht. Die mtl. Stromraten habe ich von Harz4 bezahlt und kann deshalb kein Mehrguthaben bedeuten. Zum 2. es gibt einen Pfändungsfreibetrag von 1080 Euro wo nicht eingezogen werden darf und trotzedem ist dieses Geld nun weg!!!!!!
    Das kann ja nicht richtig sein???

    • Wie das mit der Insolvenz ist kann ich nicht beantworten, da sollten Sie sich an Ihren Insolvenzverwalter wenden. Wenn Ihnen ein Stromguthaben bei Hartz4 angerechnet wird kann ich sagen, dass das nicht zulässig ist.

  115. Guten Abend,

    Und zwar habe ich eine Frage zu dem leidigen Thema Betriebskostenabrechnung mit Guthaben…
    Ich arbeite seit 12.01.2015 in teilzeit und beziehe aber erst seit dem 01.09.2015 als Aufstockung noch Hartz 4. Habe im Dezember 2015 das Guthaben auf mein Konto bekommen…Nun will das jobcenter für Januar und Februar das komplette Geld zurück erstattet haben!? Habe aber meine Miete 2014 selber bezahlt…ist das in diesem Fall rechtens?!

    Liebe grüße

    • Nach derzeitiger Rechtsprechung ist das leider rechtens. Die Rechtsprechung ändert sich aber gerade zu Gunsten der Leistungsempfänger. Daher würde ich schon dagegen vorgehen.

  116. Sehr geehrter Herr Felsmann, ich bekomme derzeit Hartz4 da ich noch im Erziehungsurlaub bin. ich hab folgendes Problem und zwar hatte ich ein Guthaben von 428€ aus der Nebenkostenabrechnung. Da ich zwei kleine kinder habe im alter von 2 und 4 und diese Kindergeld und Unterhaltsvorschuss beziehen darf ich jeden Monat 200€ für miete und Nebenkosten selber bezahlen. jetzt ist meine frage steht das Guthaben voll dem Amt zu oder nur zum Teil weil ich ja wie gesagt jeden Monat 200€ selber dazu zahlen darf! Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Nadine

    • Das sehen Sie richtig. Da das Amt nur einen Teil der Miete zahlt steht dem Amt auch nur ein Teil der Rückzahlung/Guthaben zu.

  117. Hallo Herr RA Felsmann,
    Ich bekomme EU Rente und meine Frau Grundsicherung. 50% Miete, 50% Nebenkosten wird ihr vom Amt gezahlt, ich bekomme nichts, stehe nur zur Berechnung mit im Bescheid. Jetzt haben wir ca. 400,00€ Nebenkostenrückzahlung und das Amt behält alles ein, mit der Begründung, das wir eine Bedarfsgemeinschaft sind. Ich bezahle meinen Anteil zur Brutto Miete von meiner EU Rente.
    Ist das richtig so, darf das Grundsicherungsamt meinen Anteil mit einbehalten?

    • Bei der Grundsicherung ist das etwas anders als bei Hartz4. Nach meiner Auffassung steht dem Amt in ihrem Fall auch nur die Hälfte des Guthabens zu. Ich habe da aber noch keine Urteile im SGB XII gefunden.

  118. Betreff Betriebskosten Abrechnung…
    Hallo Herr Felsmann
    Habe heute meine Betriebskostenabrechnung mit einen Guthaben bekommen,mein Vermieter möchte mir dieses aber nicht auzahlen.Und es zur Arge überweisen.
    Ich selber bekomme Grundmiete vom Amt bezahlt und muss selber den Rest von meinen Regelsatz zahlen.
    Meine Frage,ist es Rechtens das mein Vermieter so entscheiden darf ???

    • DAs darf der Vermieter nicht einfach so entscheiden. Etwas anderes gilt natürlich wenn es eine entsprechende Abtretungserklärung gibt. Da müssten Sie aber sonst einmal einen Mietrechtler fragen.

  119. Hallo Herr Felsmann,
    ich habe mich vor 2 Jahren von meinem Freund getrennt und bin mit den gemeinsamen Kinder in der Wohnung geblieben. Ich arbeite,bekomme Kindergeld und Unterhaltsvorschuss für beide Kinder. Vom job center bekomme ich eine Aufstockung von 260 Euro. Meine Miete beträgt 594 Euro. Mir wurde gesagt das die Wohnung zu groß und zu teuer sei für uns 3. da ich aber nicht schon wieder umziehen wollte mit den Kindern bin ich in der Wohnung geblieben und zahle das meiste halt selber. Nun bekam ich letztes Jahr schon meine Betriebskostenabrechnung mit meinem Guthaben und dieses wurde voll abgerechnet. Nun habe ich wieder meine Betriebskostenabrechnung bekommen und wieder ist es ein Guthaben. Darf das job center mir dieses voll anrechnen? Wenn nicht lohnt ein Widerspruch und wenn ja mit welcher Begründung?

    • Wenn Sie in einer Wohnung wohnen die „zu teuer“ ist und das Jobcenter nicht die volle Miete mit in der Berechnung einbezogen hat, dann darf das Jobcenter auch nicht die vollständige Summe des Guthabens einbehalten.

      • Hallo Herr Felsmann,
        2015 wurde vom Jobcenter die Miete von Januar bis Juni komplett übernommen, dann hatte ich Arbeit bis zum 21.12.2015. Ab 01.01.2016 übernimmt die Jobbörse komplett die Kosten wieder.
        Wenn ich eine Nebenkostenrückerstattung bekomme, dann darf die Jobbörse doch nicht alles behalten, weil sie haben maximal die Hälfte überbezahlt, und meine Vorauszahlung sehe ich als mein eingezahltes Sparguthaben, damit ich nicht soviel nachzahlen muss, und einen gewissen Sparfreibetrag habe ich doch. Abgesehen davon ist mein Konto über 1000 € im Soll.
        Bei der Heizkostenverteilung würde ich nach der Gradtagszahlentabelle. 530 Promille-Anteile tragen und die Jobbörse 470 Promille-Anteile
        Kann ich widersprechen?
        Mit freundlichen Grüßen

  120. Sehr geehrter Herr Felsmann,
    ich wohne mit meinem Partner und meinem Vater in einer Wohnung. Wegen Eigenbedarf wurden wir gekündigt und haben glücklicherweise jetzt was gefunden. Allerdings ist die Wohnung viel zu groß für 3 Personen. Mein Partner und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft mein Vater arbeitet und versorgt sich selbst. Die Wohnung ist jetzt 146qm, 3 Zimmer und 1000 euro Warmmiete. Heute wurde mir Telefonisch angeboten das mein Partner und ich 50% übernehmen und den Rest zahlt dann mein Vater, dies sollte ich dann noch schriftlich geben, dass ich mit einverstanden bin. Irgendwie schien mir das suspeckt und ich wollte Fragen ob das so rechtens ist? Natürlich bin ich auch glücklich das wenigstens 500 euro übernommen wird, ich hatte schon angst das wir ganz abgelehnt werden, nur verstehe ich nicht warum der Sachbearbeiter das schriftlich von mir haben will?
    Vielen Dank schon mal für eine Antwort

  121. guten tag,
    mein frage an sie,

    bin seit über 8 jahre joblos, also alg2 empfänger, die miete beträgt 317,50 was das jobcenter direkt an den vermieter überweisst. meine betriebskostenabrechnung sende ich sofort ans jc weiter, habe jetzt post vom jc bekommen das ich eine summe von 130,00 zurück zahlen soll aus dem jahre 2013… habe aber nie eine gutschrift erhalten bzw persönlich zur verrechnung bekommen. meine frage an sie ist… was kann ich machen

    mfg

  122. Hallo Herr Felsmann,
    ich hatte heute morgen von meiner alten Wohnung die Abschlussrechnung im Briefkasten.
    ca. 230 € habe ich mir doch „frieren“ erspart.
    Das Amt (KoBa Halberstadt) zahlt mir die komplette Miete, da sie klein genug ist Bzw war. (285€)
    Ich habe kein Nebeneinkommen. Ich mache gerade eine Umschulung die mir per Bildungsgutschein gewährt wurde.
    Muss ich das Guthaben wirklich komplett der KoBa zurück geben?
    Gibt es da nicht einen Freibetrag wenn man „Einkommen“ hat?

    Mit freundlichen Grüßen

    • So paradox wie das klingt haben Sie da keine schlechten Chancen. Das BSG hat entscheiden, dass im umgekehrten Fall das Jobcenter keine Kosten übernehmen muss – Begründung ist ja nicht für die aktuele Wohnung. Das heißt im Umkehrschluss sollte das BSG jetzt auch kein Einkommen anrechnen – wenn sie konsequent bleiben.

  123. Hallo Herr Felsmann,
    auch ich brauche jetzt bitte mal Ihren Rat. Ich hoffe Sie können mir helfen.
    Ich wohne mit meiner Tochter seit fast 4 Jahren in einer 60qm Wohnung. Laut dem Jobcenter ist die Wohnung für meine Tochter und mich zu groß. Die Miete mit Nebenkosten beträgt 468€. Das Amt zahlt aber an Miete nur 200€ dazu. Den Rest trage ich selbst. Meine Tochter bekommt vom Amt gar kein Geld, da sie Unterhalt und Kindergeld bekommt. In den letzten 2 Jahren habe ich bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung immer nachzahlen müssen. In dem einem Jahr waren es knapp 250€ und letztes Jahr waren es 283€. Das Amt hat die Nachzahlungen nicht bezahlt, ich habe es bei meinem Vermieter in Raten abzahlen müssen. Nun kam heute die aktuelle Betriebskostenabrechnung von 2014/2015 und ich habe ein Guthaben von 160€. Darf das Amt das Geld einbeziehen, obwohl mir seit Jahren nicht mal die Hälfte an Miete bezahlt wird und ich auch die Nachzahlungen selbst bezahlt habe? Danke im Voraus für eine Antwort. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Liebe Grüße

    • Da kommt es noch auf ein paar weitere Einzelheiten an. Ich würde aber sagen, dass das Jobcenter jedenfalls nicht mehr als die Hälfte einbehalten darf.

  124. Guten Morgen Herr Felsmann,

    bei mir geht es auch um die heizkostenrückzahlung. Ich habe ein guthaben von 338,52 Euro.
    Das Amt verlangt jetzt die komplette Summe von mir zurück. Ich beziehe SGB2 Leistung und muß aber jeden Monat 45 Euro zu meiner Miete zu zahlen.
    Komisch ist auch, dass das Amt mir die 45 Euro von der Grundmiete abzieht und die Heizkosten und Betrebskosten voll bezahlt. Meine Miete beträgt 563,21 Euro und ich bekomme vom Amt 518,16 Euro. 331,16 für Grundmiete, 85 Euro Heizkosten und 102 Euro Betriebskosten.
    Laut KDU sind es in mein fall ja 433,16 Euro in Norderstedt.

    Wie verhält es sich in meinem fall, ist es wirklich rechtens wenn das Amt jetzt die komplette Summe von mir verlangt, oder lohnt sich ein Widerspruch in meinem Fall ? Wenn ja, wie begründe ich den Wiederspruch ?

    • Ich denke da lohnt sich ein Widerspruch. Ich kann Sie gerne vertreten wenn Sie sich einen Beratungshilfeschein besorgen.

  125. Hallo Herr Felsmann,

    Ich habe im letzten Jahr Geld meiner verstorben Großmutter geerbt, da ich von ALG II lebe musste ich davon dann 6 Monate ohne irgendwelche Zuschüsse Leben.
    Nun ist die Nebenkostenabrechnung gekommen und ich bekomme 945€ zurück gezahlt habe ich einen Anspruch auf das Geld oder zumindest einen Teil des Geldes?

    • Nach derzeitiger Rechtsprechung wohl eher nicht. Ich denke aber trotzdem das sich ein Widerspruch lohnt, da die Rechtsprechung sich gerade wandelt.

  126. Hallo..
    Auf dem bewilligungsbescheid wird bei mir die volle Miete mit Nebenkosten und heizkosten aufgeschrieben,dann kommt noch mein Lohn,Kindergeld und Unterhalt was angerechnet wird ..Und am ende des bewilligungsbescheid ,wenn alles angerechnet und abgezogen wir,bekomm ich im Endeffekt mehr oder weniger knapp die Hälfte an Mietkosten was ich eigentlich zahlen muss….aufs Jahr gerechnet kommt es auf ca.60% was ich vom Amt für die Miete bekommen und 40% was ich selbst zahlen.
    Ist es dann richtig ,dass das jobcenter das Guthaben von der nebenkostenabrechnung voll behält bzw.voll anrechnet…

  127. ich habe eine frage ich habe heute bekommen gutschrift von heizumg und wasser ich geche auch arbeiten aber mitte bezhalt jobcenter ich weis nicht wer bekommt ich oder jobcenter

  128. Hallo Herr RA Felsmann,

    ich habe vor kurzem meine Betriebskostenabrechnung für 2015 bekommen. Dort würde ich ein GH von knapp 900 Euro bekommen. Nun bekomme ich seit letzes Jahr August aufstockend ALG II. Mtl. knapp 25 Euro. Darf das AA / JC den kompletten Betrag der BKA von mir einfordern? In den letzten Anfragen habe ich zwar schon einiges gelesen, bin mir aber dennoch unsicher. Mein Sohn fällt in die knapp 25 Euro mit rein, meine große Tochter nicht, da Sie zuviel Einkommen (KG + UH) hat. Gibt es Unterschiede vom Bundesland her zwecks den Entscheidungen?
    Vielen Dank im Voraus.

    • Der Sachverhalt ist noch nicht ganz klar. Ich würde aber sagen, dass jedenfalls der Anteil für Ihre Tochter nicht einbehalten werden darf.

  129. Sehr geehrter Herr Felsmann,

    meine Mutter 72 Jahre zahlt die Miete + Nebenkosten von ihrer Rente, der Lebensunterhalt wird von der Grundsicherung (NRW) aufgestockt. Nun hat meine Mutter ein Guthaben sowohl bei der Betriebskostenabrechnung also auch bei der Heizkostenabrechnung erhalten. Diese möchte die Grundsicherung jetzt in Abzug bringen. Dies ist meiner Meinung nach nicht richtig. Wie ist Ihre Einschätzung dazu? Wie sollen wir hier vorgehen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    MfG aus NRW

  130. Das JC never ending story. . . .

    Folgendes:
    Ich wohne mit meinen zwei Jungs in einer Wohnung. Meine Jungs finanzieren sich vollständig alleine durch Unterhalt und Kindergeld. Bekommen also keine Sozialleisungen.

    Lediglich ich bekomme H4 aufstockend.

    Im letzten Jahr hatten wir im September ein Guthaben an Heiz- und Nebenkosten. Über 600 €. (Jahresabrechnung)

    Jetzt bekomme ich einen Aufhebungsbescheid, wo jeden Monat von Oktober 2015 bis März 2016 jeweils über 100 € angerechnet wird und ich dadurch in diesem Zeitraum aus dem Bezug rausgeflogen bin.

    Das JC fordert also das Guthaben zu 100 % zurück, obwohl ich von denen ja nur zu 1/3 Mietzuschuss bekomme und 2/3 aus eigenen Mitteln zahle.

    was kann ich tun?
    Welche §§ greifen da??

    • Das ist so nicht richtig. Es steht in § 22 SGB II quasi mit drin – ist aber deutlicher in einigen Urteilen zu finden.

  131. Hallo,
    ich beziehe seit April 2015 Harzt IV . Dabei „teile“ ich mir die Wohnung (keine Bedarfsgemeinschaft) und erhalte vom Jobcenter die Häfte der Brutto – Mietkosten. Im September sind wir in eine andere Wohnung gezogen.
    Für die alte Wohnung habe ich eine Nebenkostenabrechung für die Monate Januar bis August 2015 mit einem Guthaben in Höhe von 300 Euro erhalten.
    Das Jobcenter zieht mir nun die Hälfte, also 150 Euro von der Leistung ab, obwohl ich erst seit April 2015 Hartz 4 erhalte.
    Ist das rechtens? Was kann ich tun?
    Danke

    • Nach bisheriger Rechtsprechung darf das Jobcenter das – die Rechtsprechung ist aber in Bewegung, daher würde ich es probieren.

  132. hallo,
    ich bin aufstocker. und das jc übernimmt von meiner 375 € warmmiete lediglich 267, jetzt hab ich eine nebenkostenerstattung von 200€ bekommen, ziehen die mir das jetzt hab? hab gelesen wenn man nur einen teil der miete bezahlt bekommt dürfen sie das nicht ( eigenanteil miete x 12 ), gilt das auch bei aufstockern?

  133. Hallo

    Ich habe im Jahr 2014 komplett gearbeitet und Miete bezahlt. Seit Februar 2015 bin ich arbeitslos bekomme Hartz 4 und mache nun eine Umschulung. Im September kam die nebenkostenabrechnung mit einem Guthaben von 90€ das Jobcenter will den ganzen Betrag haben. Dürfen die das? Ebenso zahle ich seit September 2015 70€ zu meiner Miete dazu da dem Amt die Kaltmiete zu teuer ist. Kann ich dann wenn dieses Jahr die Abrechnung kommt etwas einbehalten oder muss auch wieder alles zum Jobcenter ?

  134. Hallo. Ich musste dieses Jahr wieder zum Jobcenter, da ich mit meinen stunden runter gehen musste aus gesundheitlich gründen. Jetzt haben die meine Betriebskosten von letzten Jahr voll angerechnet, obwohl ich die letzten 2 Jahre nichts vom Amt bekommen habe. Dürfen die das?

    • Nach bisheriger Rechtsprechung ja – ich würde es aber versuchen mich zu wehren, da die Rechtsprechung sich gerade ändert.

  135. Sehr geehrter Herr Felsmann,

    das Jobcenter hat immer wieder die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 und 2014 bei mir angefordert und mich auf meine Mitwirkungspflichten hingewiesen. Diese wurde erst Januar 2016 erstellt. Hieraus ergeben sich Nachzahlungsbeträge, also kein Guthaben. Da mein Schwiegersohn (in dessen Haus ich eine Wohnung bewohne) das Haus 2012 gekauft hatte (und daher erstmals eine Nebenkostenabrechnung erstellt werden musste) und mein Schwiegersohn 2012 und 2013 die ganze Woche über 700 km beruflich (durch Selbständigkeit) im Einsatz war. Auch später konnte er die Nebenkostenabrechnung nicht zeitnah erstellen, da er immer wieder national und international unterwegs sein muss. Meine Tochter ist in diesen Themen wenig eingebunden, selbst berufstätig und mit der Versorgung zweier Kinder ausgelastet.
    Das Jobcenter will nun die Kosten nicht übernehmen, obwohl die Betriebskostenabrechnung immer wieder verlangt wurde. Muss das Jobcenter die Kosten trotz der Überschreitung der Zweijahresfrist übernehmen? Mir ist bekannt, dass die Jobcenter der Nachbarstadt (aber anderer Zuständigkeitsbereich) in den Fällen, in denen sie die Nebenkosten ausdrücklich angefordert haben auch tragen. Gibt es nicht auch so eine Art Selbstbindung der Verwaltung in so einem Fall, d.h. eine Behörde der Nachbarstadt kann nicht völlig anders entscheiden als die für mich zuständige Behörde. Außerdem ist es offensichtlich (ansonsten hätte das Jobcenter nicht weiter die Betriebskostenabrechnung von mir verlangt), das bei einem positiven Saldo auch eine Berücksichtigung nach Ablauf der Zweijahresfrist erfolgt wäre. Das Jobcenter kann doch nicht nur zu seinen eigenen Gunsten agieren, oder? Ich möchte gerne die von mir tatsächlich verbrauchten Werte zahlen, kann es aber nicht. Ich möchte diese Beträge aber auch nicht schuldig bleiben, da alle für den Halt des Hauses und der Ernährung der Familie viel und hart arbeiten müssen. Können Sie mir hier einen Rat geben?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Das ist eine mietrechtliche Frage – das Jobcenter muss nur die Kosten übernehmen zu deren Zahlung sie auch verpflichtet sind. Es kann sein, dass die Fristen da schon abgelaufen sind. Da müssten Sie eine Mietrechtler fragen

  136. Sehr geehrter Herr Felsmann,

    meine Wohnung ist Tatsache kleiner als auf den Mietvertrag angegeben. Mein Nachbar der auch unter dem Dach wohnt hat gerechnet und Geld zurück erstattet bekommen. Ich bin Harz Empfänger und zahle seit 2008 zuviel Miete. Wer bekommt das Geld? das Amt oder ich?
    Freundliche Grüße,

    B.Schf.

  137. Kurze Frage: Ich war 2014 nicht im Leistungsbezug, habe also Miete und Nebenkosten aus eigener Tasche bezahlt. Die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters kam dann im Juli 2015 und wies ein Guthaben von ca. 30 Euro aus.
    Ab Januar 2015 bin ich dann Aufstocker geworden, weil es die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht anders zugelassen haben.
    Kann das Jobcenter mir jetzt diese 30 Euro abziehen obwohl ich sowohl Miete als auch Nebenkosten im Jahr 2014 vollständig selbst geleistet habe?
    Es wäre hilfreich wenn Sie mir eine kurze Begründung mit den anzuwendenden Paragraphen schreiben könnten, damit ich eine Argumentationshilfe gegenüber dem Jobcenter habe.
    Danke für Ihre Antwort.

    • Wie ich auch schon zu den vorherigen Kommentaren geschrieben habe ist die aktuelle Rechtsprechung noch gegen Sie. Die Entwicklung ist aber positiv.

  138. Ich habe mal eine frage ich arbeite und muss mich aufstocken lassen, bezahle meine miete selber jetzt hat mir das amt mein guthaben von 192 Euro an gerechnet ist das rechtens.?

    • Auch hier – wie zu den vorherigen Kommentaren – das kommt darauf an ob das Jobcenter im Bescheid von der vollständigen Miete ausgeht oder nur die Mietobergrenze anrechnet.

  139. Hallo Herr RA Felsmann,
    ich bekomme erwerbsunfähigskeitsrente und 187€ Grunsicherung, habe jetzt ein guthaben von den Betriebskosten bekommen, ist das Amt berichtigt das volle guthaben zu fordern ?
    mfg.M.Rösch

  140. Ich habe erhalte ALGII und habe heute meine Nebenkostenabrechnung(Wasser, Heizung, etc, kein Strom, der geht extra) bekomen. Da ich sehr sparsam war, steht dort ein Guthaben, welches über 400€ beträgt und mir in den nächsten 6 Wochen vom Vermieter ausgezahlt wird. Darf die ARGE das von mir zurückverlangen?

    Liebe Grüße

    • Auch hier – wie zu den vorherigen Kommentaren – das kommt drauf an ob das Jobcenter im Bescheid von der vollständigen Miete ausgeht oder nur die Mietobergrenze anrechnet.

  141. Sehr geehrter Herr Felsmann, erst einmal Danke für Ihre tolle Seite, dies ist sehr informativ. Ich habe auch eine Frage zu den Betriebskosten. Ich beziehe 20€ Hartz 4. Das Gehalt von meinen Mann und das Kindergeld sowie der Unterhalt von meiner Tochter wird angerechnet. somit komme ich nur auf 20€. Die Miete und die Betriebskosten werden nicht komplett vom Amt übernommen da ihnen unsere Wohnung zu teuer ist. Die Stromkosten müssen wir von unseren Geld bezahlen. Nun meine Frage, muss ich Guthaben aus den Betriebskosten komplett zurück zahlen? Oder darf ich das Guthaben sogar komplett behalten? Danke für Ihre Zeit und Ihre Mühe. Liebe Grüße aus Leipzig

  142. Hallo Herr Felsmann
    Meine Eltern sind beide beim Jobcenter alles wird bezahlt.
    Warmwasser ist aber dezentral ( für beide 16,56€ pauschal)
    Sie haben freiwillig monatl. mehr Abschlag aus ihrem Regelsatz an
    Infra gezahlt. Der tatsächliche verbrauch war aber höher als die pauschal.
    Nun ist ein Guthaben entstanden. Darf das jobcenter
    das Guthaben anrechnen? Einbehalten?obwohl sie es aus ihrem regelsatz gezahlt haben.

    • Der Fall ist noch nicht entschieden. Es sieht aber gut aus für Ihre Eltern. da lohnt sich meines Erachtens ein Widerspruch.

  143. Guten Tag,Herr Felsmann,
    mein Mann und ich bezogen bis September 2015 die Miete vom Amt.Jetzt bekamen wir die Heizkostenabrechnung für 2015 und müssen nachzahlen.Ich habe beim Amt angerufen und gefragt,ob sie die Kosten bis Sept. 2015 übernehmen,und es wurde mir gesagt,ich müßte einen neuen Antag stellen,um zu errechnen,ob wir Anspruch haben.Wir sind jetzt beide in Arbeit,warum sollte ich einen neuen Antrag stellen?Es bezieht sich ja auf die Zeit,wo mein Mann noch Leistungen erhalten hat.Man sagte mir,wenn ich vom vorigen Jahr ein Guthaben hätte,würden sie es ja auch nicht zurückfodern. Vielen Dank schon im vorraus.

  144. Sehr geehrter Herr Felsmann, ich bin durch Zufall auf Ihre Seite aufmerksam geworden. Ich bekomme Rente wegen voller Erwerbsminderung, Wohngeld und derzeit Leistungen vom Referat Soziales – Hilfe bei Einkommensdefiziten in Höhe von ca. 10 Euro. Am 19.06. 2016 habe ich meine Nebenkostennachzahlung für das Jahr 2015 eingereicht. Der Betrag wurde nicht sofort überwiesen, sondern wurde mit der Zahlung für Juli zur Zahlung angewiesen. Da die Renten bekanntlich im Juli angestiegen sind, wird mir die Nebenkostennachzahlung (immerhin 144 Euro) nicht komplett erstattet, da meine Bezüge nun über dem Bedarf liegen. Da die Rente nachträglich gezahlt wird, verfüge ich diesen Monat noch nicht über den neuen Betrag. Kann ich Widerspruch einlegen? Vielen Dank im Voraus.

    • Da ist der Sachverhalt nicht ganz klar. Zudem betrifft das Fragen des SGB XII da habe ich keine Rechtsprechung zu dem Thema gefunden.

  145. Ganz toll, Herr RA Felsmann! Ihre Antworten zu den vielen Fragen haben mir sehr geholfen.
    Jetzt meine spezielle Frage:
    Ich bin Friseurin und damit wie viele Alleinstehende der Branche eine Aufstockerin. Ich wohne in einem wärmetechnisch ungünstigem Altbau, möchte aber aus mehreren Gründen nicht umziehen. Das Jobcenter hatte mir mitgeteilt, dass es wegen der höheren Heizungskosten nur noch die angemessenen Kosten auf der Basis der Normative für Miete und Heizung zahlt und die Abschläge nicht berücksichtigt. Damit war ich einverstanden und zahle monatlich 39 Euro über dem Regelsatz selbst. Der Gasversorger zieht in jedem November aber keine Abschläge ein und teilt die Verbrauchskosten November auf die übrigen Monate auf. Nun kürzt das Jobcenter seinen normativen Anteil Gaskosten November auch auf Null. Ich könnte dem folglich nur entgehen, wenn ich den Gasversorger wechsle und einen nehme, der seine Raten jeden Monat einzieht, also 12 anstelle 11 Monate.
    Frage: Da ich denke, mit den Mehrkosten in den 11 Monaten die Rate des 12. Monats nicht nur gedeckt, sondern deutlich überstiegen zu haben, kann das Jobcenter seinen Anteil Gaskosten nicht auf Null reduzieren. Habe ich Recht oder sollte ich aus diesen Gründen gezwungen sein den Gasversorger zu wechseln?

    • Das hört sich etwas verquer an. Vermutlich darf das Jobcenter die Heizkosten nicht einfach kürzen, das kommt aber auf die genaueren Umstände an.

  146. Sehr geehrter Herr RA Felsmann,

    im Juni 2015 habe ich Alg II (für ein halbes Jahr) als Aufstockung beantragt. Da mein Lebenspartner, auf Grund von Selbstänigkeit, unterschiedliches Einkommen erziehlt. Im Juni 2015 war sei Einkommen ziemlich Hoch. Im Juli hatte er wieder kein Einkommen. Ich bekam zu der Zeit Elterngeld. Also lebten 4 Personen in der Bedarfsgemeinschaft. Im Juni war eine Betriebkostennachzahlung. Der Antrag wurde im Juli abgelehnt. Also habe ich dem Widersprochen und im August 2015 einen neuen Antrag gestellt. Diesem wurde schließlich im Oktober entsprochen. Der Widerspruch wurde abgelehnt. Dagegen hat mein Anwältin geklagt. Im April diesem Jahres wurde dem Antrag von Juni 2015, durch die Betriebskostennachzahlung doch entsprochen. Juni und Juli wurde nun doch bewilligt. Demnach wurde der Betriebskostennachzahlung ebenfalls entsprochen. Da aber ein durchschnittliches Einkommen bei einer Selbstänigkeit angerechnet wird, zählt auch kein Zuflussprinzip? Dies teilte mir Herr Dübel vom Jobcenter mit. Im Juni waren 0€ gezahlt und im Juli 248,41€. Im Berechnungsbogen wäre dies ersichtlich. Bedeutet, das die Betriebskostennachzahlung auf die Miete mit angerechnet wird, aber das durchschnittliche Einkommen von 2 Monaten (anstatt 6 wie beantragt, da im August durch den neuen Antrag bewilligt wurde). Ich bin aber die ganze Zeit davon ausgegangen, da die Betriebskostennachzahlung an das Versorgungsunternehmen gezahlt wird. Diese nun gegen mich Klagen. Meine Anwältin dies aber nicht übernehmen kann, da dies wieder unter Zivilrecht fällt. Nun muss ich einen Anwalt finden sollte?!

    Meine eigentliche Frage: „Ist es richtig, das nur ein durchschnittliches Einkommen für 2 Monate angerechnet wird, obwohl ich für ein halbes Jahr beantragt hatte? Ich auf Grund der Ablehnung aber einen neuen Antrag stellen musste. Da wir sonst nur von meinem Einkommen in einem 4 Personenhaushalt gelebt hätten? “

    „Somit nur Anteilig der Betriebskostennachzahlung entsprochen wurde? bzw als erhöhten Bedarf auf die Miete draufgerechnet wurde und die Zahlung für Juli geringer asufällt, da das durchschnittliche Einkommen für 2 Monate berücksichtigt wurde?“

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen

    • Das ist so kompliziert, dass ich das nicht einfach in einem Kommentar beantworten kann. Holen Sie sich am besten einen Beratungshilfeschein, machen einen Termin und kommen mit den Unterlagen vorbei.

  147. Hallo Herr Felsmann

    Ich bin Mutter von 4 Kindern(16,13,11 u 8 Jahre alt) allein erziehend und gehe in Teilzeit arbeitenNetto verdienst 860,00€. Ich bekomme für meine beiden jüngsten UVG pro Kind 192.00 € für dir beiden grossen nichts ausser für alle Kindergeld meine Warm Miete beträgt 820,00 € das Jobcenter zahlt mir an Unterkunft u Heizkosten 464€ + leistungen zum lebensunterhalt 310€.jetzt habe ich Heiz u nebenkostenguthaben von ca 700€ kann das Jobcenter den kompletten BETRAG einfordern ?
    Für Tips wer ich dankbar LG Nicole

  148. Guten Abend Herr Felsmann,

    ich würde mich sehr freuen, wenn Sie meine Frage beantworten würden, weil ich trotz umfangreicher Suche im Netz leider keine Antwort finden konnte.
    Ich beziehe zur Zeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit und Alg II. Die Rente wird als Einkommen auf das Alg II angerechnet. Daraus resultiert, dass vom Jobcenter zwar die volle Miete anerkannt aber nicht tatsächlich gezahlt wird. Etwa 30,00 Euro bezahle ich von meiner Rente zur Miete dazu. Wie verhält es sich in diesem Fall mit einem Betriebskostenhuthaben? Steht ein Guthaben dem Jobcenter in voller Höhe zu?

    Viele Grüße und im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe

  149. Hallo Herr Felsmann

    Mir wurde ein zu Unrecht gekürzter Betrag zur Miete aus dem Vorjahr zurück erstattet – die Kürzung lief über zwei Jahre, rückerstattet wurde nur ein Jahr.
    Darf das JC nun auch rückwirkend Guthaben zurück fordern, obwohl es in den letzten zwei Jahren keine NKA wegen der Kürzung eingefordert hat, wohl weil ich den Restbetrag zur Miete selbst bezahlen musste?

    Guthaben, wenn es welches gab, ist ja längst nicht mehr vorhanden.
    Der gekürzte Betrag belief sich auf knapp zwanzig Euro pro Monat.

    Schön jetzt vielen Dank, Günther

  150. Herr RA Felsmann, nun habe ich mich über Ihre Hinweise zu früh gefreut. Ich nutzte Ihre Rechtsinformation und erhob dagegen Einspruch, dass ich von meiner Heizkostengutschrift (175,21 Euro) vom 12. November 2015 an das Jobcenter 151,01 Euro zahlen muss, obwohl mir nur die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung gewährt werden und ich den Differenzbetrag (Gesamtkosten Gas in dem Zeitraum noch 97 Euro) selbst aufbringe. Auf den Einspruch unter Verweis auf Ihre Ausführungen teilt mir das Jobcenter mit:
    „Da Ihnen seit dem 1.8.2014 nur die angemessenen Kosten …gewährt werden, wird das anzurechnende Guthaben um die Höhe der Differenz zu den tatsächlichen Mietkosten gemindert. Das von Ihnen eingereichte Urteil des Sozialgerichts Chemnitz findet im betroffenen Zeitraum keine Anwendung. Die Gesetzgebung hierzu war im Jahr 2013 geändert worden.“
    Ich bin nun bloß Frisörin und kann Änderungen der Gesetzgebung nicht hinreichend aufspüren oder gar interpretieren. Das Jobcenter hat nun endgültig eine Zahlungsfrist gesetzt.

  151. Herr RA Felsmann,
    ich danke für Ihr bisheriges Engagement und wühle mich mit Ihren Hinweisen durch 56 Seiten des Jobcenters vom Juli 2016, auf denen mir für 2015 neue Zahlen berechnet wurden für die jeweiligen Monate. Vor diesem Hintergrund erscheint mir die Fragestellung vorher, also von heute dem 6. August, noch zu unausgegoren. Ich bitte Sie, Ihre Zeit für eine Antwort dafür noch nicht zu verschwenden und die Zuschrift nicht zu veröffentlichen.
    Ihr Fan Josephine

  152. Hallo Herr Felsmann

    bekomme h4 und 419 Euro Bruttokaltmiete (selbst hierbei fehlen noch knapp 4 Euro) Gaskosten trage ich vollstädig selber!
    Nun die Frage kann das Jobcenter ein Guthaben aus der Gasabrechnung zurückfordern?

    Vielen Dank für Ihre mühe!

    • Da ist die Antwort ganz klar nein; wenn Sie die Gaskosten – warum auch immer – selber zahlen. Da sollten Sie wegen der Gaskosten und auch wegen der übrigen Miete in den Widerspruch gehen.

  153. Guten Tag Herr Ra. Felsmann,
    ich selbst bin seit 2011 zu 100% Erwerbsunfähig, bekomme aber keine Rente weil mir 3 Monate für die Erwerbsunfähigkeitsrente fehlen. Meine Frau und ich haben dann 2013 geheiratet. Auch meine Frau ist seit 2 Jahren Erwerbsunfähig allerdings nur auf Zeit. Sie wird beim Jobcenter geführt und ich falle auf Grund unserer Ehe in ihre Bedarfsgemeinschaft. Wir suchten uns eine Behindertengerechte Wohnung weil meine Frau auf einem Rollstuhl angewiesen ist. Die Wohnungsgesellschaft war leider nicht bereit mich mit in den Mietvertrag aufzunehmen da ich mich noch in einer Insolvenz befinde. Trotz dessen hat das Jobcenter von meiner Frau und auch von mir monatlich Geld einbehalten um damit das vorgestrekte Deponat auszugleichen. Frage 1: Darf das Jobcenter das? Ich habe aus meiner Sicht keinerlei Rechte, da ich ja auch nicht im Mietvertrag stehe (das Jobcenter hat eine Kopie vom Mietvertrag). Nun haben wir ein Guthaben durch sparsames heizen usw. erwirtschaftet und das Jobcenter will das gesamte Guthaben von der Nebenkostenabrechnung einziehen. Auch hier die Frage: dürfen die das? Wir müssen uns bis zum 30.10.2016 dazu geäußert haben und hoffen darauf das Sie, Herr Ra. Felsmann uns bis dahin unsere Fragen beantworten konnten.
    Mit freundlich Grüßen
    W.

    • Das kommt drauf an wer wie viel der Mietkosten gezahlt hat. Wenn Sie eine Rückforderungsbescheid erhalten holen Sie sich gerne eine Beratungshilfeschein und ich prüfe das dann für Sie und lege ggf. Widerspruch ein.

  154. Guten Herr Felsmann.
    Ich war arbeitslos und habe bis August 2016 Arbeitslosengeld bekommen.
    Jetzt bin ich seit September Rentner und bekomme meine Rente.
    Nun habe ich eine Gutschrift von der Betriebskostenabrechnung 2015 erhalten.
    Muss ich das jetzt dem Jobcenter einreichen oder nicht ? Bin ja jetzt kein „Kunde“ mehr.

    • Als Nicht Kunde müssen Sie das nicht. E sei denn Sie beziehen noch irgendwo Leistungen wie zum Beispiel ergänzende Grundsicherung. Dann müssten Sie das dort melden.

  155. Schönen guten Tag Herr Felsmann,

    Ich bekomme seit geraumer Zeit Hartz4 und habe einen Minijob (254 € im monat). Meine wohnung wird vom Jobcenter bezahlt. Jetzt war es so das die Miete erhöht wurde ich ich die BK und die Mieterhöhung ein Knappes halbes Jahr zu spät eingereicht habe. Dadurch sind Mietschulden entstanden die ich dann Selber in Raten abbezahlt habem, handelt sich um rund um 350 €. DIe vermietung und Ich haben eben diese Ratenzahlung in 4 mal abgesprochen und ich habe dies eingehalten (Mietschulden sind Getilgt). Jetzt hat das Jobcenter errechnet das ich noch eine BK Nachzahlung von 430.97 € Erhalte. Das Jobcenter hat rundum 350 € ausgleich meines Mietkontos einbehalten und der Vermietung Überwiesen und mir das restliche. Als ich das erfuhr rief ich bei der Vermietung an und die sagten Mir, dass das Konto im Soll ist, alles gut also, ALLERDINGS ist nur das Geld für die Miete und meine Letzte Rate eingegangen, die Tage wird wohl die ca. 350€ vom Amt auch bei denen eintreffen.

    Nun meine Frage; Kann ich, dadurch das ja die Mietschulden selbständig getilgt habe, anspruch auf die Doppelbuchung machen? Das Konte ist ja Ohne die BK nachzahlung schon ausgeglichen.

  156. sehr geehrter herr felsmann,
    im vorlaeufigen bewilligungsbescheid von leistungen zur sicherung des lebensunterhalts vom 29.o4. 2o16 bewilligte das jobcenter fuer die zeit von o1.o4. 2o15 bis 3o.o9. 2o15 fuer mich einen gesamtbetrag von 725, 71, fuer meine tochter einen gesamtbetrag 7o,83 euro – insgesamt also 796,54 euro. darin enthalten: 349,66 euro leistungen fuer unterkunft und heizung. der anerkannte bedarf fuer unterkunft und heizung betrug zu diesem zeitpunkt 557,66 euro, der gesamtbedarf der bedarfgemeinschaft 1.271,54 euro.
    fuer den zeitraum von oktober 2o15 bis einschliesslich dezember 2o15 wurde der gesamtbedarf der bedarfsgemeinschaft mit 1.276,1o euro ermittelt, abzueglich unterhalt 291 euro und kindergeld 186 euro 8o1,1o euro bewilligt und gezahlt. die summe des gesamtbedarfs fuer unterkunft und heizung von 562,22 euro – nach einer mieterhoehung – wurde anerkannt. der zugebilligte und gezahlte bedarf fuer unterkunft und heizung lag bei 354,22 euro.
    fuer das jahr 2o15 ist ein betriebskostenguthaben von 1.o47, 82 euro entstanden.
    das jobcenter rechnet das guthaben voll an und bringt es in abzug.
    meine frage: ist das korrekt?
    nach meiner rechnung wurden fuer den zeitraum april bis dezember 2o15 1872 euro mit aus dem regelsatz beglichen.
    die drei monate vorher bestand kein leistungsbezug. saemtliche kosten wurden von meiner damaligen ehefrau getragen. es bestuenden also auch ansprueche dritter.
    mit freundlichen gruessen
    mai

  157. Ich habe für das Jahr 2014/15 Betriebskosten sowohl auch Heitzkosten bekommen daraus ergab sich ein guthaben in höhe von 66,19was ich behalten hatte da ich mir nix schlimmes dabei gedacht habe, nun meine Frage darf das JC jetzt im Jahr 2017 das anfordern obwohl sie noch nie in den ganzen Jahren danach gefragt haben.Ist es rechtens

  158. Schönen guten Tag Herr Felsmann,

    Ich bezahle einen Teil der Miete allein da die Wohnung zu groß ist. Nun habe ich die Betriebskostenabrechnung bekommen und ein Guthaben. Steht dieses Guthaben komplett dem Arbeitsamt zu?

  159. Hallo Herr Felsmann,
    es geht um Betriebskosten zusammen gezogen von 2014, 2015, 2016 (zu der Zeit war ich Hartz4 Empfänger) ich hatte mich nicht weiter darum gekümmert und das Jobcenter hat sich auch überhaupt nicht gemeldet deshalb. Ich bin jetzt seit Mai 2017 wieder in Vollbeschäftigung und bekomme auch nichts mehr vom Jobcenter usw. Nun meine Frage wer bekommt jetzt die Betriebskosten? Meine Wohnungsbaugesellschaft möchte mir das Geld nich auszahlen. Hat das Jobcenter ein Anrecht darauf? Ich Frage deshalb weil ich vor ein paar Jahren die Betriebskosten zurückzahlen musste obwohl ich das Jahr davor die Miete selber gezahlt hatte und ein Anwalt meinte es kommt darauf an wann das geld auf dem Konto ist. Also gehe ich zu den Zeitpunkt Vollzeit Arbeiten ist es meins bin ich Arbeitslos bekommt es das Amt. Ich hoffe Sie verstehen wie ich es meine und können mit helfen. Danke. Grüße

  160. Das Jobcenter möchte von uns die Betriebskostenabrechnung für 2015 – im Jahr 2015 haben wir keine Gelder bezogen also alles alleine getragen hat das Jobcenter ein Anrecht auf das Guthaben?

  161. Sehr geehrter Herr Felsmann,
    ich arbeite in Vollzeit (38h/Woche). Ich fahre täglich 96 km, also zur Arbeitsstelle und zurück. Die Fahrten kann ich mir jedoch nicht leisten, also muss ich leider aufstocken. Ich bekomme monatlich ca 130 Euro Fahrtkostenzuschuss vom Jobcenter. Davon muss ich mal mehr und mal weniger zurückerstatten, manchmal auch alles, oder gar nichts. Für 2015 und 2016 hat sich aufgrund meiner Sparsamkeit und auch ständiger Abwesenheit von zu Hause jeweils ein nicht geringes Guthaben angesammelt, welches mir auch ausgezahlt wurde. Ich war oder bin der Meinung dass ich die Kosten für Unterkunft und Heizung komplett allein von meinem Einkommen trage und eben nur die Fahrtkosten vom Jobcenter erhalte. Jetzt möchte das Jobcenter die Betriebskostenabrechnungen für die beiden Jahre haben. Wie wird sich das gestalten? Muss ich für beide Jahre alles ans Jobcenter zahlen? Also für 2015 könnten sie ja sagen, es floss in Monat x zu und wir streichen den Bezug für so viele Monate, bis es aufgebraucht war. Oder gilt es nur für den einen Monat in dem es auf mein Konto gegangen ist? Und wenn das so ist und ich z.B. im Zuflussmonat nur 20 Euro Anspruch hatte, müsste ich dann nur diese zurück zahlen? Ich möchte eigentlich gar nichts erstatten, ich sitze doch nicht fürs Jobcenter hier mit 3 Pullovern an und friere. Ich arbeite in Vollzeit und möchte nur ein klein wenig davon haben, sogar mein Weihnachtsgeld darf ich ans Jobcenter abzahlen. Ich würde die Fahrten gerne steuerlich absetzen, aber dann müsste ich ja auch erstmal selbst die Fahrtkosten tragen, was nicht funktioniert. Ich wäre wirklich mehr als dankbar für eine Antwort und ich hoffe sehr, dass es am Ende nicht wieder über einen Anwalt laufen muss. Vielen Dank für Ihre Mühe!

    • Das ist hoch komplex und nicht so einfach im Kommentar zu beantworten – leider. Ich befürchte aber, dass es nicht gut aussieht.

  162. Guten Tag, ich beziehe eine Rente von monatlich 542,65 € und bekomme einen Grundsicherungsbetrag von 274,77 € dazu, nun habe ich in den letzten Tage die Nebenkostenabrechnung für meine Wohnung bekommen diese weißt durch Sparen an Heizung ein Guthaben von 36,17 € auf, muss dieses beim Grundsicherungsamt melden, und würde dieses bei einer Neuberechnung für Mietkosten angerechnet.
    In der Hoffnung das Sie mir weiter helfen können.
    Mit freundlichem Gruß
    gartenwilli44

  163. Hallo Herr Felsmann,
    für das Jahr 2016 waren meine Familie ununterbrochen aufstockend im ALG2 Bezug. Unsere Kosten zur Grundmiete wurden nur anteilig übernommen, Nebenkosten aber laut Bescheid in voller Höhe (210€ monatlich). Im Mai 2017 gab es dann eine Nebenkostenrückzahlung in nicht unerheblicher Höhe, allerdings nicht annähernd so hoch wie die Kosten die wir für die Grundmiete aus den Regelleistungen/Einkommen bezahlen mussten (1005€ für das Jahr 2016). Nun wurde uns das Guthaben aus der Nebenkostenrückzahlung in voller Höhe als Minderung für die Mietkosten im Monat Mai 2017 angerechnet.
    Wenn ich das Urteil und ihre Ausführungen dazu richtig verstanden habe, hat das Jobcenter damit Unrecht? Ich möchte nur noch einmal sicher gehen bevor ich mir noch weiter den Kopf darüber zerbreche.

  164. SEHR GEEHRTE HERR FELSMANN,
    Ich soll den jobzenter das Geld von meine Betriebskosten zurück zahlen die ich von Vermietung erhalten habe in volle Summe von 142Euro ungefähr bekommen habe. Für die Abrechnung vom 01-12.2016 obwohl ich im September 2016- Februar 2017 Gearbeitet habe und von jobzenter in der zeit nur 40 Euro als Harzt IV bekommen habe, da wir noch nicht durch den Lohn den wir erhalten haben von Arbeitgeber noch nicht übern den Harzt IV waren. Müssen wir dann wo wir die Miete daher selber getragen haben in der zeit wo gearbeitet wurde daher die vollen Betriebskosten an jobcenter zurück überweisen oder nur ein Teil da wir in der zeit nur 40 Euro von jobcenter erhalten haben als Harzt IV zu meinen Arbeitslohn für den Zeitraum wo die Arbeit war.

  165. Sehr geehrter Herr Felsmann

    Ich verdiene 672€, mein Sohn 9 bekommt Unterhalt 272 und kindergeld 192.
    351 bekomme ich vom Amt dazu.
    Meine Miete sind ca 500 €.
    Ich habe im September meine Nebenkostenabrechnung bekommen was der Vermieter der Miete anrechnet, so das ich in Oktober keine Miete und in November etwas weniger bezahlen muss.
    Jetzt rechnet mir das Amt es voll an und ich
    bekomme in November und Dezember nur noch
    49.08€, so das ich mit mein klein nix mehr zum Leben habe.
    Dürfen die das machen?

  166. Guten Tag ! Ich bekomme Grundsicherung und mein Mann Rente . 787,00ca. Das Sozialamt zahlt die volle Miete . Wir haben eine Gutschrift von Betriebskosten . Was darf das Amt einbehalten . Mein Mann bekommt aber nichts vom Sozialamt ,auch kein Wohngeld . Wir sind beide Krank . Ehemann im Rollstuhl und ich Krebs . Was steht uns zu . Ganz lieben Dank im voraus .

  167. Hallo

    letztes Jahr hat das Jobcenter mir die Nebenkosten Gutschrift komplett erlassen wegen dem neuen Gesetz vom 1.8.2016 bezüglich meiner abgesenkten Bedarfe. Dieses Jahr hat das Jobcenter komplett das Guthaben angerechnet. Es hat sich nichts geändert zum letzen Jahr ich zahle immer noch 70€ aus meinem Regelsatz zur Miete hinzu. Ist das rechtens ? Das die dieses Jahr einfach alles abrechnen und letztes Jahr mir das Geld gelassen haben ? Das Gesetz hat sich ja nicht geändert. Ebenfalls verstehe ich nicht warum das Jobcenter die Betriebskosten nicht übernimmt. Im Bescheid steht nur grundmiete mit 372,73€ und heitkosten mit 58,27€ aber nicht von den 56€ Betriebskosten. Vielen Dank schonmal für die kommende Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

    Elisa

  168. Sehr geehrter Herr Felsmann,

    ich bin schon seit 6 Jahren alleinerziehender Papa und habe nur eine Tochter.
    Meine Frage bezieht sich für das Jahr 2014/2015 wegen Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung Heizung 2014/2015.

    Wenn ich damals 391 Euro Regelbedarf bekommen habe und mein Kind 229 Euro, noch dazu Mehrbedarf für Alleinerziehende 140,76 Euro, abzüglich das Kindergeld in Höhe von damals 184 Euro und UVG in Höhe von 133 Euro (184 Euro +133 Euro = 317 Euro)
    Grundmiete: 350,00 Euro
    Heizung: 87,75 Euro
    Nebenkosten: 49,16 Euro

    Wegen mein neuen Bewilligungsbescheid, wo ich vor kurzem erhalten habe, verlangt das Jobcenter auf einmal die Betriebskostenabrechnungen aus 2014/2015 und (2015/2016 sofern es schon vorhanden ist) in Kopie nachreichen.
    Die Betriebskostenabrechnung Heizung von 2014/2015 (Zeitraum 01.06.2014 – 31.05.2015) bekam ich am 12.05.2016 und ergab eine Gutschrift in Höhe von 534,19 Euro und habe das in Kopie beim Jobcenter abgegeben.

    Daraufhin bekam ich jetzt ein Schreiben vom Jobcenter wegen Anhöhrung zu Überzahlung!!

    Das Jobcenter verlangt jetzt diese Gutschrift von mir zurück und falls die Entscheidung aufgehoben wird, wären die überzahlten Leistungen von meinem Kind zu erstatten und wegen Grobfahrlässig werde ich auch vielleicht belangt.

    Wie kann das sein?

    – Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Leistungen der Agentur für Arbeit) 531,76 Euro
    – Leistungen für Unterkunft und Heizung (Leistungen des kommunalen Träger) 398,91 Euro
    Gesamtbetrag monatlich: 930,67 Euro
    Wenn ich monatlich nur 398,91 Euro vom Jobcenter für Unterkunft und Heizung bekommen habe, aber
    (die Miete 350 Euro + Heizung 87,75 Euro + Nebenkosten 49,16 Euro = 486,91 Euro insgesamt sind) wieso muss ich das zurück zahlen?
    Das Kindergeld bekomme ich von der Kindergeldkasse und UVG Geld vom Landratsamt.
    Das verstehe ich nicht!!!!!

    Mein Kind hat mit 5 Jahren schon Einkommen, also muss das an die Renteversicherung angerechnet werden!!!
    Und Kinderarbeit ist in Deutschland angeblich verboten!

    Ich habe noch nie Nachzahlungen von irgendetwas gehabt, spare überall wo es nur geht und zuletzt habe ich nur für diesen scheiß Staat gespart?
    Es ist schon schwer genung alleinerziehend zu sein.
    Bitte, erklären Sie mir ob ich das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung Heizung 2014/2015 zahlen muss oder nicht.

    Falls ich das alles zurück zahlen muss, werde ich bestimmt keine Heizungen mehr sparen.
    Für Ihre Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    Massimo

  169. Sehr geehrter Herr Felsmann,

    Meine Eltern leben in einer Wohnung, die teurer ist als ihnen zusteht. Daher erhalten sie nur einen gewissen, für sie vorgesehenen Betrag für die Miete, der 350 Euro weniger ist, als die Gesamtmiete beträgt. Die fehlenden 350 Euro zahlen meine Eltern aus dem Minijob, den meine Mutter (leider teilweise arbeitsunfähig) ausführt und aus dem Regelsatz zum Lebensunterhalt, den wir bekommen.

    Nun haben meine Eltern ein Guthaben in der Betriebskostenabrechnung erhalten, welches sie dem Jobcenter erstatten sollen.

    Soweit ich verstanden habe, darf das Jobcenter meinen Eltern aber dieses Guthaben nicht anrechnen, richtig?

    Da meine Eltern über ein Drittel der Miete selbst zahlen, sollte doch eigentlich dem Jobcenter die Einschränkung geben auf dieses Geld zuzugreifen?

    Des Weiteren erhebt das JobCenter die Einsicht auf die Kontodaten, da sie das Weihnachtsgeld meiner Mutter ebenfalls anrechnen möchten um einzusehen, was meine Mutter an Weihnachtsgeld erhalten hat. Ist dies erlaubt?

    Ich bin derzeit unfassbar verzweifelt, weil ich die Gesetzeslage leider nicht verstehe.

    • Nach den Infos darf das Jobcenter lediglich einen Teil des Guthabens einfordern. Wenn der komplette Betrag eingefordert wird sollten Sie einen Widerspruch einlegen.
      Das Weihnachtsgeld ist als Einkommen anzurechnen.

      • Sehr geehrter Herr Felsmann,
        Hoffe Sie können wir weiterhelfen.
        Kurze Erklärung meine Heizung läuft mit Strom daher ist es natürlich nicht genau ersichtlich was Heizkosten und mein eigentlicher Haushaltsenergiebedarf ist.
        Das ist dem Jobcenter aber bekannt. Es würde normalerweise prozentual vom Stromabschlag die Heizkosten angerechnet werden. Die arge lässt sich jedoch jedesmal zeit heizkosten zu zahlen trotz mehrmaligem einreichen der Abschläge.
        Habe dieses Jahr im April eine Erstattung von E. ON über 188€ erhalten. Ich habe quasi letztes Jahr alle Abschläge aus dem Regelbedarf selbst bestritten. Erst Ende letzten Jahres bekam ich eine nachzahlung von der arge über die heizkosten. Vor ein paar Wochen wollten sie erneut alle Abschläge und kamen mir prompt mit dem Guthaben das sie Nachweise bräuchten. Ich habe das Guthaben aber stehen lassen und auch per Kontoauszüge bewiesen das ich mir dies nicht aus bezahlen habe lassen. Aber auch dieses Jahr habe ich bis heute alle Abschläge voll selbst bezahlt, und muss diese Jahr rund 200€ nachzahlen. Hat das Jobcenter Anrecht auf das Guthaben, da ich ja selbst den Strom auch noch bezahle und muss ich dem Jobcenter eine Auskunftserteilung geben? Habe ja nun mehrmals mehrfach alle Unterlagen eingereicht.
        Ich hoffe sie können wir weiter helfen.
        Danke schon mal im voraus.
        Rauch M.

        • Da sollten Sie wenn ein entsprechender Bescheid kommt auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Wenn Sie sich einen Beratungshilfeschein besorgen kann ich das auch gerne für Sie tun.
          Viel Erfolg!

  170. Hallo Herr felsmann es ist so das ich jetzt mein neuen Abschlag bekommen haben und ein Guthaben von 509€ Strom Gas Wasser Miete usw wird alles vom job Center bezahlt wie ist das dann darf ich das Guthaben behalten oder muss es angerechnet werden LG

  171. Sehr geehrter Herr Felsmann,
    ich bekommen ab März 2017 Grundsicherung für Rentner.
    Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 weist ein
    Guthaben aus. Das Sozialamt zählt diese Gutschrift als Einkommen.
    Sämtliche Kosten im Jahr 2016 wurden von mir bestritten.
    Mein Kontostand befindet sich auch noch im Minusbereich.
    Ist das korrekt ?

  172. Sehr geehrter Herr Felsmann,

    vielen Dank für diese tolle Seite. Gelten das oben genannte Urteil vom Sozialgericht Chemnitz und die weiteren ähnlichen Urteile von den Sozialgerichten aus Berlin, Potsdam und Kiel noch oder steht diesen Rechtssprechungen das Urteil vom BSG mit dem Aktenzeichen : B 14 AS 40/14 R (aus Ihrem Kommentar) im Weg? Und wenn das Urteil vom
    BSG dem im Wege stehen sollte habe ich gelesen, dass am 30.03.2017 das BSG sich durch ein neues Urteil davon entfernt hat (finde das Aktenzeichen leider gerade nicht) .

    das Jobcenter zahlt nämlich nur 448,50 Eur meiner 497,79 Eur Miete (Staffelmiete-am Anfang billiger, aber die jährliche Steigerung wurde vom Jobcenter nie angepasst) und will mir fast das ganze Betriebskostenguthaben anrechnen, aber die genannten Urteile von den oben genannten Sozialgerichten besagen ja, dass ich 12 * meiner Zuzahlung mir zustehen. Lohnt es sich da Widerspruch einzulegen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Mueller

  173. Hallo, ich habe auch ein problem und zwar habe ich meine betriebskosten von 2016 im juni 2017 bekommen . Ich war vom 1.1.2016 bin 30.11.16 noch berufstätig, vollzeit. Nun will das jobcenter meine gutschrift ,die ich bekommen habe . Ist das überhaupt rechtens?Und das jobcenter droht mir auch jetzt mit Bußgeld,da ich es angeblich nicht rechtzeitig abgeben habe, was auch nicht stimmt.

    • Nach der geltenden Rechtslage wird das schwierig. Einige Gerichte entscheiden aber inzwischen, dass mit dem im Gesetz genannten Guthaben nur solches gemeint sein kann das das Jobcenter auch selbst bezahlt hat. Erfolgsaussichten also je nach Gericht 50/50; ich würde es aber probieren.
      Wenn ein Bußgeldbescheid kommt würde ich auch den anfechten wenn Sie das Einkommen tatsächlich zeitnah angegeben haben.

  174. Hallo,

    ich wollte noch mal fragen wie hoch die wahrscheinlichkeit ist, dass ein Richter weiterhin so entscheidet, wie in Ihrem Artikel beschrieben?

  175. Hallo ich habe ne fragen und hoffe hier eine Antwort zu bekommen ..

    Ich war das letzte jahr (2017) bis Oktober arbeitslos und bezog harz4 ..

    Nur arbeite ixh seit Oktober wieder und habe ende November die nebenkosten abrechnung bekommen ( eine Rückzahlung von 310 euro )

    Nun ist es Januar 2018 .. und mein vermieter weigert sich mir das geld zu überweisen , weil ich ja im jahr 2017 arbeitslos wa und das amt die miete gezahlt hat ..

    Wer bekommt das geld denn nun ? Ich oder das amt .. und wenn ich es bekomme wie erkläre ich das meinen Vermieter

    Mfg

  176. Sehr geehrter Herr RA Felsmann,
    ich musste vor ein paar Jahren Miete bzw. Nebenkosten über das Einkommen meines Sohnes (Kindergeld, Unterhaltsvorschuss) teilweise selbst begleichen. Als Guthaben (Betriebskosten bzw. Heizkosten) zurückerstattet wurde, fragte ich beim Jobcenter nach, warum die anteilige Zahlung der Miete/ Betriebskosten / Heizkosten durch eigenes Einkommen nicht berücksichtigt wurde. Damals wimmelte man mich damit ab, dass ich keinerlei Ansprüche hätte. Im Vordergrund würde stehen, dass ich ALGII Leistungen erhalten hätte, auch Miete und Nebenkosten und Heizkosten, diese müssten grundsätzlich zurückerstattet werden, ganz egal, ob ich anteilig selbst davon etwas bezahlt habe. Der Gang zum Rechtsanwalt war mir damals zu kompliziert. Gibt es dahingehend eine Verjährung? Oder war die Aussage vom Jobcenter rechtes?
    Mit frdl. Grüßen

  177. Hallo,

    Bei mir und meiner Familie ist gerade folgender Fall eingetreten: Mein Mann und meine Kinder erhalten vom Jobcenter Lesitungen, ich jedoch bekomme Studenbafög und mein Bafög wird als Einkommen bei dem Jobcenter mitgerechnet, sprich die Miete wird durch 4 geteilt und ich muss 1/4 von meinen Bafög dazu bezahlen. Nun kam die Betriebskostenabrechnung mit einen Guthaben von ca. 250€ . Das Jobcenter hat nun alles für sich eingezogen. Nun ist meine Frage ist das rechtens? Oder müsste ich nciht sogar 1/4 davon erhalten?

    Liebe Grüße Jenny

  178. Hallo Herr Felsmann
    Folgendes Problem.
    Leider habe ich es frühzeitig versäumt Unterhaltsvorschuss zu beantragen das heißt mir wird es doch angerechnet. Wie unten im Satz zu lesen ist.

    ((( Anrechnung von fiktiven Leistungen

    Weigert sich der Hartz 4 Leistungsempfänger für das Kind einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen, so kann das Jobcenter die nicht beantragten Leistungen der Unterhaltsvorschusskasse fiktiv auf die Leistungen des Kindes anrechnen, also so, als ob diese tatsächlich gezahlt würden. )))

    Das bedeutet das ich sozusagen auch weniger bekomme. Also der Unterhalt wird mir berechnet aber auch nicht vom Hartz 4 gezahlt.
    Jetzt nach vielen Monaten ist nun endlich der Antrag durch und bekomme eine Nachzahlung die aber direkt ans Harz 4 gezahlt wird. Meine erste Frage ist warum ans Hartz 4 ich bekomme doch kein Unterhaltsvorschuss von denen und wurde auch nicht gezahlt. ( Denke mal das mir das Jugendamt dafür Auskunft geben wird )
    Nun bekomme ich vom Hartz 4 ein schreiben das sie das Geld einbehalten ich meine Miete selber zahlen muss und das ich 1700 € zurückzahlen soll von den Gezahlten Unterhaltsvorschuss? Häääää wie geht das denn bitte mir wird vom Hartz 4 kein Unterhalt gezahlt wird aber einberechnet , bekomme Nachzahlung und soll noch was abzahlen?

    Leider kann ich nicht wirklich mit dem Sachbearbeiter sprechen weil diese immer wieder ins Bodenlose verlaufen..

    Was wäre ihr guter Rat dazu ?.

    Mit freundlichen Grüßen

  179. Hallo Herr Felsmann,
    Ich habe vor 6 Jahren von der Arge eine Betriebskostenzahlung als Darlehen erhalten. Als Rückzahlungsrate wurden 5 € vereinbart, welche auch regelmässig einbehalten werden.
    Nun habe ich eine Betriebskostenabrechnung erhalten, aus welcher ein Guthaben aus 4 Jahren von 664€ (Strom!) hervorgeht, weil der Verbrauch jährlich nur geschätz wurde.
    Die Arge will das Geld nun trotz laufender Ratenvereinbarung als ˋEinmaltilgung´ für das Darlehen einbehalten.
    Dürfen die das?

    Mit freundlichen Grüßen

  180. Hallo ich habe eine Frage ich habe im Juni kein Kinderzuschlag mehr erhalten und dachte im Dezember ich stelle es noch mal neu, somit wurde mir der Dezember (Einkommen zuviel) abgelehnt und Januar auch abgelehnt .

    Weil ich da Nebenkosten wieder raus bekomme.
    Das heißt ich muss im. Januar weniger Miete bezahlen.

    Aber ist das rechtens? Seitens der Familienkasse?

    Ab Februar bekomme ich aber KiZ

    Ich h finde leider nichts im. Netz?

  181. Hallo ich habe eine Frage ich habe am 11.4.18 einen Brief wo meine nebenkostenabrechnung von 1.2.17-31.12.17 aufgelistet mit einer Gutschrift von 675,52€ ist die warmmiete beträgt monatlich 375€ ich beziehe 375€ vom Amt ( hartz4) und von meinem Minijob 470€ brutto heute einen Tag später legte ich diesen Brief vor und sie meinten ich werde davon nix sehen es gehört ihnen dieses Geld meine Frage stimmt das klar ich nutze die 375 vom Amt für die miete ich ich selbst überweise aber dennoch dürfen die das??

  182. Sehr geehrter Herr Felsmann,

    vielleicht können Sie mir und meiner Familie weiterhelfen.

    Wir beziehen seit 2012 leider Arbeitslosengeld II.

    Jährlich wurden wir, im Zuge des Antrags der Weiterbewilligung, dazu aufgefordert die letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung einzureichen. Auf diese Aufforderung haben wir nie reagiert und daraufhin wurde auch nie erneut gefragt oder eine Frist gesetzt. Immer nur dann, wenn wir den Antrag auf Weiterbewilligung gestellt haben.

    Im März 2018 ist dies wieder geschehen. Wir haben wieder nicht reagiert. Doch dann wurde uns, aufgrund fehlender Mitwirkung, die komplette Vorauszahlung ab April 2018 für Betriebs- und Heizkosten gestrichen.

    Daraufhin haben wir, wie gefordert die Abrechnungen für die Jahre 2016 und 2015 vorgelegt. Aus den Abrechnungen ergab sich ein Guthaben in Höhe von ca. 380,00 € und ca. 585,00 €. Für die Monate des Zuflusses haben wir nun, wegen Überzahlung, die Rückforderung der o.g. Beträge erhalten.

    Gleichzeitig hat das Jobcenter festgestellt, dass wir durch eine Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten, seit dem 01.11.2014 monatlich 35,00 € mehr bezahlen, als vom Jobcenter bisher/ursprünglich übernommen, da wir die Erhöhung im November 2014 nicht mitgeteilt haben.

    Ein Antrag auf rückwirkende Anpassung der von uns tatsächlich gezahlten Vorauszahlungen für den Zeitraum 11/2014 – 03/2018 wurde nun mit Bezug auf §40 Absatz 1 Satz 2 SGB II in Verbindung mit §44 Absatz 4 SGB X abgelehnt und nur ab dem 01.01.2017 gewährt.

    Ist dies rechtmäßig?
    Einerseits die von uns tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen rückwirkend für den gesamten Zeitraum nicht anzupassen / nachzuzahlen – sondern nur ab dem 01.01.2017.
    Sowie ebenso die von uns selbst geleisteten Nachzahlungen aus den Abrechnungen 2013 (295,00 €) und 2014 (30,00 €) nicht rückwirkend zu übernehmen.
    Aber stattdessen die Guthaben aus 2015 und 2016 zu fordern, obwohl wir monatlich 35,00 € selbst aus dem Regelsatz für die Anpassung ab 11/2014 übernommen haben und eine rückwirkende Übernahme, wie oben beschrieben, abgelehnt wurde.

    Mit freundlichen Grüßen,
    F. Mangold

  183. Sehr geehrter Herr Felsmann,

    ich bekomme Kinderzuschlag. Mein Mann erhält ALG I, wir alle Wohngeld und Kindergeld für unsere vier Kinder. Beim letzten Weiterbewilligungsantrag für den Kinderzuschlag haben sie die Nebenkostenabrechnung gefordert. Wir haben ein Guthaben von etwas mehr als 500,-€ gehabt. Daraufhin wurde zwar Kinderzuschlag bewilligt, aber das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung als Einkommen für den Folgemonat nach Guthabenentstehung angerechnet.
    Ist diese Vorgehensweise rechtlich korrekt oder soll ich einen Widerspruch einlegen? Die Frist dazu ist noch nicht abgelaufen.

    Mit freundlichen Grüßen

  184. guten Tag Herr Rechtsanwalt Felsmann .. ich beziehe seit 3 Jahren ALG II .. die Miete ( 270 € plus 70 € Nebenkosten plus 80 € Heizkosten = gesamt 420 € ) ist in Höhe von 420 € vom JobCenter gedeckelt .. jedoch habe ich im Bereich der Heizkosten einen monatlichen Abschlag in Höhe von 119 € an den Energieversorger gezahlt ( 39 € monatlich aus dem Regelsatz ) .. nun ist ein Guthaben in Höhe von 334,39 € angewachsen , welches das Jobcenter als Einkommen bezeichnet und im kommenden Monat komplett mit der Miete aufrechnen wird ..
    weiterhin werden hier bei unserem JobCenter nur 11 Monate an Heizkosten bewilligt , da der Energieversorger nur 11 Monate berechnet / fordert .. müsste nicht der Jahresverbrauch auf 12 Monate aufgeteilt werden ? .. auch in diesem Verbrauchsjahr zahle ich wieder einen Teil der Heizkosten aus meinem Regelsatz .. die Höhe würde sich jedoch verringern wenn 12 Monate durch das JobCenter gedeckt würden .. ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu dem Einbehalt/der Aufrechnung des von mir aus dem Regelsatz geleisteten Guthabens liegt noch nicht vor .. diesen erhalte ich in nach Angaben meiner Sachbearbeiterin in Kürze ..

    mit freundlichen Grüßen
    Monika

  185. Hallo Herr Felsmannn,

    Ich habe eine Gutschrift der Miete, meine Kinder bekommen uvg, wohngeld und kindergeld liegen daher fett über den Satz und zahlen ihren mietteil selbst. Das jobcenter übernimmt nur meinen mietteil. Jetzt meine Frage. Dürfen die die gesamte gutschrift anrechnen?
    Ich bedanke mich schon mal für Ihre Antwort.

  186. Guten Abend Herr Felsmann,

    Sachlage:
    Das Jobcenter hat von mir eine Heiz/Nebenkostenabrechnung von 2015 angefragt welche Ich auch abgegeben habe diese wurde für mein weiterbewilligungsantrag von 2018 benötigt. Auf dieser Abrechnung von 2015 befand sich ein guthaben von ca 300€ von diesen 300€ wurden allerdings 250€ aus 2013/14 übernommen somit hat lediglich ein guthaben aufbau von 50€ über 12 Monate stattgefunden.
    Desweiteren habe ich erst ab 04/2014 leistungen vom Jobcenter erhalten da ich vorher in beschäftigung war.
    Nun möchte das Jobcenter gerne 239€ von mir zurück haben und die Heiz/Nebenkosten um ca 9€ im monat kürzen.

    Für mich stellt sich nun die frage ist das Jobcenter dazu berechtigt das Komplette Guthaben als Ihres geltend zu machen obwohl teile des Guthabens bereits aufgebaut wurden wo ich noch nicht im leistungsbezug stand?

    Desweiteren hat kein Guthabenzufluß stattgefunden das Guthaben welches das Jobcenter nun gerne haben möchte ist Teilweise noch in der neusten 2017/18 abrechnung erhalten welche ich schätzungsweise Nov/dez erhalten werde.

  187. Hallo Herr Felsmann,

    da ich jetzt Bafög erhalte und mein Mann weiterhin ALG2 Frage ich mich wie es bei der nächsten Abrechnung aussehen wird? Müssen wir, falls wir eine Nachzahlung bekommen alles zahlen? Und wird bei Guthaben meinem Mann und Kind alles angerechnet?

    Mit freundlichen Grüßen
    Khalil

  188. Hallo!
    Beziehe Hartz 4. Bin Alleinerziehende mit 3 minderjährigen Kindern. Muss Miete mit Nebenkosten und Heizungskosten von 870 Euro zahlen. Das Jobcenter übernahm 2015 und 2016 jeweils monatlich 580 Euro. Ich habe dann vom Kindesunterhalt und vom Kindergeld die restlichen 290 Euro gezahlt. Nun habe ich jetzt endlich mal die Nebenkostenabrechnungen von 2015/16 vom Vermieter bekommen und dort ist nun ein beträchtliches Guthaben von rund 1900 Euro zu sehen. Muss der Vermieter dass dem Jobcenter zurückzahlen oder habe ich Anrecht darauf? Mit der Bitte um eine kompetente und schnelle Hilfe!
    Danke!
    Liebe Grüße Marion

  189. Hallo Herr Felsmann,
    kurze frage, bin diese Jahr April 2018 Umgezogen
    nun habe ich heute die BK-AB von letztes Jahr 2017 von meiner
    alten Vermieterin von meiner alten Wohnung erhalten.
    Guthaben beträgt über 800 Euro, Vermieterin verlangt von mir jetzt eine
    Bescheinigung vom JC ob das Geld bei denen auf dem Konto überwiesen werden soll.
    Frage darf sie das ?

    Vielen Dank für ihren Antwort !
    Beste Grüße

    • Das wäre Mietrecht – also nicht so mein Fall. Gab es eine Direktzahlung? Wenn das Geld an Sie ausgezahlt wird müssen Sie es als Zufluss angeben.

  190. Hallo,

    Mein Guthaben aus meiner Betriebskostenabrechnung beträgt 1200 Euro, die das Amt mir vollständigt anrechnet. Da Ich einen Teil der Kaltmiete selber vom Regelsatz bezahle, wollte Ich mal nachfragen, ob diese Vorgehensweise des Amtes rechtens ist, oder ob mir wenigstens ein Teil zusteht, der nicht angerechnet werden darf.

  191. ich bin alleinerziehende Mama von zwei Kindern und beziehe schon lange Hartz4. Vor 4 Jahren sind wir umgezogen; zahlen Miete. Wir hatten schon Nebenkostenerstattungen und auch Nebenkostennachforderungen. Gut, hat man an das JC zurückgezahlt.
    Seit einiger Zeit bekommen meine Kinder ein wenig Wohngeldzuschuss. Kindergeld wird mir angerechnet.
    Für vergangenes Jahr haben wir ein Guthaben bei den Nebenkosten. (20€). Kann das JC alles zurückfordern oder nur anteilig? Die Kinder zahlen ja bis auf 37,50€ (x2) Wohngeld ihren Mietanteil vom Kindesunterhalt. Mir wurde gesagt, dass dem JC dann die volle Summe zusteht. Ich bin mir so unsicher!!!

  192. Hallo,
    ich lebe mit meinem Partner zusammen. Er arbeitet, ich bin seit 3 Jahren Hartz 4 Empfängerin. Durch den Job meines Partners bekommen wir nur anteilig Zuzahlungen zu Heizkosten und Unterkunft. (ca. 250€) nun hatten wir die letzten Jahre ein hohes Guthaben. Jetzt fordert das Jobcenter die Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre. Nun fragen wir uns, wieviel wir dem Amt zurückerstatten müssen. Den vollen Betrag? Anteilig? oder gar nichts?

    • Bitte lesen Sie die vorherigen Antworten in den Kommentaren. Es kommt darauf an ob sie eine Wohnung haben die oberhalb oder unterhalb der Mietobergrenze liegt.

  193. Hallo,
    Ist die Begründung mit dem Zirkelschluss bei Rückzahlungen von Anteilig gezahlten Nebenkosten
    noch aktuell oder wurde diese Ansicht mittlerweile vom BSG „kassiert“ ?
    Die Aktualität hatte ein Anwalt beim SoVD verneint und mir wenig Hoffnungen gemacht das ich selbst Anteilig gezahlte Nebenkosten nicht zurückerstatten muß.
    Bitte Hilfe! Es geht um eine große Summe die ich nicht habe und auch über Jahre nicht zurückzahlen könnte.

    • Es kommt – wie bereits in mehreren Kommentaren beantwortet – darauf an ob die von Ihnen bewohnte Wohnung oberhalb oder unterhalb der Mietobergrenze liegt.

  194. Guten Tag, ich habe zur Untermiete bei meiner jetzt verstorbenen Mutter gewohnt und bin danach in eine eigene Wohnung gezogen. Die ARGE forderte die aktuelle Nebenkostenabrechnung 2017 ein die ich ihr aus meiner aktuellen Wohnung auch eingereicht habe aber nun wollen sie die Nebenkostenabrechnung aus der Wohnung meiner Mutter haben die ich nicht vorlegen kann da ich nie eine bekommen habe. Nun sperrt die ARGE mir meine kompletten Nebenkosten in meiner aktuellen Wohnung…ist das so Rechtens ? Ich habe nie Kontakt mit dem Vermieter meiner Mutter gehabt und wie gesagt nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen…lediglich eine fest vereinbarte Miete an meine Mutter gezahlt.

    • Entschuldigen Sie bitte die späte Antwort, das geht so natürlich nicht. Ich hoffe Sie haben das bereits geklärt. Wenn nicht dann rufen Sie mich gerne an.

  195. Hallo
    Ich musste bei Hartz4 durch eine neue Sachbearbeiterin fuer 4 jahre die Nebenkostenabrechnungen einreichen insgesamt 1300 Euro. Hab aber 6 Jahre 40 Euro zur Miete zugezahlt. Nun kam der Bescheid das ich das Geld zurückzahlen muss. Wenn es auf einmal nicht ginge wuerden sie mir 80 Euro jeden Monat abziehen. Jetzt ziehe ich aber zum 1.August um und muss 50 euro zuzahlen. Wären dann 130 euro im Monat weniger und mir blieben mit allen anderen Kosten knapp 200 Euro zum Leben fuer 16 Monate ist das korrekt? Bin vollkommen verzweifelt
    Danke fuer Ihre Hilfe

    • Entschuldigen Sie bitte die späte Reaktion. Es muss zumindest berücksichtigt werden, dass Sie einen Teil der Mieteselbst gezahlt haben.

  196. Guten Tag,
    Ich habe mal eine Frage zu Betreinskostenabrechnung für Heizung und Wasser.
    Meine Abrechnung schließt mit einem Guthaben iHv.1136,79€ ab und das Sozialamt möchte das Guthaben jetzt mit der Mietzahlung an den Vermieter verrechnen, dürfen sie das oder steht mir das Geld zu?

  197. Hallo Herr Felsmann,
    erst einmal danke, dass Sie sich die Zeit nehmen und hier Fragen beantworten.
    Ich lebe bei meiner Mutter die im letzten Jahr einen 450€ Job hatte und demnach Zuschüsse vom Amt bekommt. Im bin in der Bedarfsgemeinschaft mit aufgeführt, decke meinen Regekbedarf aber selbst mit Bafög und Kindergeld ab. Wir haben eine Gutschrift bei der Heizkostenendabrechnung erhalten. Ich selbst habe in meinem Zimmer sehr wenig geheizt.
    Meine Fragen:
    1. Gehört die Hälfte der Gutschrift mir, obwohl ich in der Bedarfsgemeinschaft bin.
    2. Wird mir das Geld dann als Einkommen angerechnet? Sie haben oben im ersten Fall erklärt, dass dies auch als sparen angesehen werden kann und somit nicht als Einkommen aufgeführt werden müsste.

    Schon einmal lieben Dank für Ihre Antwort.

    • Das ist leider nicht so ganz einfach und kommt stark auf den Einzelfall an. Was ich aber sagen kann ist, dass die Hälfte der Gutschrift Ihnen zuzurechnen ist – darf also nicht be Ihrer Mutter mit angerechnet werden.

  198. Guten Tag,
    Ich habe mal eine Frage zu Betriebskostenabrechnung für Heizung und Wasser.
    Meine Abrechnung schließt mit einem Guthaben 2018,79€ ab und das Vermieter möchte das Guthaben jetzt nicht auszahlen,und verlangt eine Bescheinigung von Jobcenter , weil in letzte Zeit das Mieter direkt vom Jobcenter bezahlt ist.
    das Problem in diese Periode haben wir nur Teilleistung von Jobcenter bekommen , weil meine Frau gearbeitet hat , und ich eine Ausbildung gemacht habe . und dazu haben wir Kindergeld für die Kinder bekommen.
    kann sein jetzt das Jobcenter die ganz Guthaben anrechnen wird ?

    danke für Ihren Antwort im Voraus.

    • Das kommt drauf an, ob das Jobcenter bei der Zahlung die volle Miete berechnet hat oder Sie oberhalb der Mietobergrenze gelegen haben.

  199. Sehr geehrter Herr Felsmann,
    Ich beziehe eine private Berufsunfähigkeitsrente von ca 760 Euro,von der ich den Großteil meines Lebensunterhalts bestreite.Von der kommunalen Vermittlungsagentur erhalte ich im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einen Zuschuß von 56 Euro,dazu noch die Krankenversicherung.Ist es da rechtmäßig,daß die KVA mein Nebenkostenguthaben (letztes Jahr 396 Euro,dieses Jahr 231 Euro) komplett einzieht?
    MfG

    • Das kommt – wie ich in den vorherigen Antworten bereits geschrieben habe – darauf an ob Ihre Miete innerhalb der Mietobergrenze liegt.

  200. Hallo Herr Felsmann ,
    Gilt das auch für Grundsicherung (Lebensunterhalt 3.Kaptel SGB XII ?
    Ich bin seit gestern erschockt …. ich wusste das alles nicht und keiner hat mit mir davon geredet . Sogar 2 mal habe ich nachgefragt ob ich das alles nachreichen soll und die haben immer ( das brauchen Sie nicht ) gesagt. Nun die Beamtin fragt nach Heizung/Nebenkostenabrechnung für 2017 ,2018, 2019 ?
    Danke sehr im Voraus

  201. Hallo Herr Felsmann,
    ich habe gleich zwei Fragen.
    Ich habe heute meine Betriebskostenabrechnung mit einer Gutschrift (ca. 200€) bekommen.
    Dabei geht es um den Zeitraum 1.1.19 – 31.12.19. Ausgezahlt wird das ganze Ende August.
    Nun war ich im Jahr 2019 von Januar bis September im Leistungsbezug, habe aber nur ca. 25€/Monat Aufstockung bekommen. Somit Miete und Nebenkosten von meinem Gehalt bezahlt.
    Ab Oktober konnte ich mich abmelden, habe also keine Leistung mehr erhalten.
    Seit Januar wohne ich zur Miete in einer neuen Wohnung.
    Leider bekomme ich dank Corona jetzt Kurzarbeitergeld und bekomme seit diesem Monat wieder aufstockendes Alg2 (ca. 200€).
    Bin ich verpflichtend die Nebenkostenabrechnung beim Jobcenter vorzulegen? Und darf das Jobcenter das komplette Guthaben von mir verlangen oder anrechnen?

    Die zweite Frage, ich habe vor zwei Jahren schon mal eine Gutschrift erhalten und versäumt dies zu melden. Habe das Geld später an das Jobcenter nach Aufforderung zurück gezahlt. Ende letzten Jahres habe ich deswegen eine Anhörung wegen Ordnungswidrigkeit bekommen und mich zum Sachverhalt geäußert. Nun bekomme ich ein Verwarnungsgeld auferlegt. Dieses beläuft sich auf 30€. Bei der Gutschrift damals ging es nur um 47€. Ist das nicht unverhältnismäßig?

    Schon mal vielen lieben Dank für ihre Antwort.

    • Sie sind in jedem Fall verpflichtet die Abrechnung vorzulegen. Was dann angerechnet werden darf steht auf einem anderen Blatt.
      Bei OWI bin ich leider kein Fachmann.

  202. Sehr geehrter Herr Felsmann,
    ich beziehe seit Juli 2019 AlG1 und bekomme seit September 2019 Aufstockung (AlG2) dazu.
    Im April 2019 bin ich aufgrund voller Berufstätigkeit in eine etwas größere Wohnung gezogen.
    Da mein Arbeitgeber das Geschäft geschlossen hat, bin ich seit Juli letzten Jahres ohne Arbeit. Ein Jahr davor, also 2018, hatte ich nach fast 15 jähriger Tätigkeit bei dem vorigen Arbeitgeber gekündigt, weil mir dort nur ein wenig mehr als Mindestlohn gezahlt wurde. Bei dem neuen Arbeitgeber, der 2019 geschlossen hat, bekam ich das, wovon ich leben konnte ( ich lebe allein). Deshalb auch der Umzug.
    Zum eigentlichen Problem:
    Das Jobcenter fordert das Betriebskosten- Guthaben von 2018 zurück! Zu diesem Zeitpunkt war ich kein Leistungsbezieher. Jedoch bekam ich das Guthaben der früheren Wohnung im Zeitraum der Aufstockung (Sept.2019), was im Oktober als Einnahme angerechnet wurde. Reparaturen beispielsweise am Auto sind für das Jobcenter da unwichtig.

    Weiteres Problem:
    Ich bekam von meinem Vater 1420.€ zu Weihnachten geschenkt und habe dies auf mein Sparbuch gelegt, als Notgroschen für die spätere Rente, auch wenn dies ein Tropfen auf den Stein ist. Pro Lebensjahr 150 € über Sparguthaben zu verfügen, ist gesetzlich geregelt. Diesen Betrag habe ich bei weitem nicht und auch sonst keinerlei Ersparnisse. Auch das fordert das Jobcenter zurück. Als ich meinem 91 jährigem Vater das mitteilte, forderte er es umgehend von mir zurück. Ich werde dies nach seinem Tod erhalten. Es sollte ja ein kleiner Zusatz sein und nicht zum täglichen Gebrauch. Mir wurde deshalb die Weiterbewilligung abgelehnt und obiger Betrag als Einkommen angerechnet. Im Moment bleiben mir abzgl. Miete, Strom, Tel. und Internet 234,90€ zum Leben.
    Ist das nicht menschenunwürdig für einen Menschen, der drei Kinder erzogen, eines davon erfolgreich zum Studium gebracht hat, immer fleißig und ordentlich gelebt hat…leider nach der Scheidung leer ausgegangen ist, auch ohne Unterhaltszahlung des Kindsvaters, weil dieser ohne Arbeit und im schuldenfreien und sanierten Haus, wofür ich mich gemüht habe, heute noch wohnt und ihm keiner was kann. Ich hab mich mit den beiden Jüngsten durchgeschlagen und hab immer das Beste aus der Situation gemacht. Wenn man sparsam ist, geht es irgendwie. Zudem bin ich ein Stehaufmännchen.
    Ich habe eine Anwältin für diese beiden Dinge hinzugezogen und sie hat Widerspruch einglegt, dieser abgelehnt wurde.Auf meinen Wunsch hin wird sie klagen, macht mir aber keine Hoffnung. Zudem habe ich von ihr einen eher unfähigen Eindruck als Anwältin, was ich ihrer Stimme entnehmen kann.
    Was kann ich tun, damit mir diese Rückzahlungen wenigstens erspart bleiben, bis ich wieder in Arbeit bin? Sicher hackt der eine dem anderen Anwalt kein Auge aus, ABER bitte helfen Sie mir.
    Mein Vater ( Pastor i. R.) hat aufgrund der Rückforderung ein Schreiben an das Jobcenter eingereicht und den Hergang seiner Rückforderung dargelegt. Gilt so ein ehrliches Schreiben eines geistig anspruchsvollen 91 -jährigen klugen Mannes vor Gericht denn überhaupt nichts? Was kann ich jetzt tun? Bitte helfen Sie mir.

    Mit freundlichen Grüßen
    Chr.Z. Bitte keine Veröffentlichung meines Namens- Vielen Dank.

  203. Sehr geehrter Herr Felsmann,
    wie verhält es sich bei dem Bezug von Grundsicherung nach SGB XII?
    Ich beziehe seit 2/2020 eine unbefristete EM Rente und Grundsicherung.
    Im Abrechnungszeitraum der Betriebskosten, also 2019, habe ich im ersten Halbjahr EM Rente und Wohngeld bezoge, also teilweise die NK selber übernommen und im 2. Halbjahr statt Rente H4 (bis 1/20).
    Das Sozialamt rechnet mir nun das Guthaben der NK als Einkommen in Volker Höhe an. Es wäre irrelevant, aus welchen Zeitraum das Guthaben stamme.
    Ist das so rechtens oder habe ich nicht einen Teil Anspruch aus dem Guthaben?
    Sie würden mir sehr mit einer Antwort helfen!

    Mit freundlichen Grüßen S. Klein

  204. Sehr geehrter Herr Felsmann

    Ich habe ein guthaben aus meiner Betriebs-Heizkostenabrechnung, leiste ein Anteil
    von 160 euro von mein Regelsatz dazu , wer bekommt das Guthaben?

Schreibe einen Kommentar zu Angie Antworten abbrechen

Name und E-Mail Adresse sind nötig. Die E-Mail Adresse wird niemals veröffentlicht.


2024 © Rechtsanwalt in Kiel Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht

Impressum || Datenschutz || AGB