Gleichzeitig haben die höchsten Richter dem Bundestag, Bundesrat, der Bundesregierung, allen Landesregierungen sowie der Bundesagentur für Arbeit, als Beteiligte die eingereichte Verfassungsbeschwerde zugeleitet und bis zum 30. November 2008 Gelegenheit zur Stellungnahme aufgegeben. Dazu wurden neben dem Statistischen Bundes amt, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Sozialverbände als sachkundige Dritte um eine Stellungnahme gebeten.
Für Das Erwerbslosen Forum Deutschland, dass die Beschwerdeführerin gut kennt, bezeichnete Beschluss als richtige Richtung, obgleich damit noch weiterhin alle Wege offen sind, so auch die Entscheidung der Nichtzulassung.
„Mit seinem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht aber diesmal eine Verfassungsbeschwerde nicht direkt abgebügelt, sondern hier Prozesskostenhilfe gewährt. Damit besteht zumindest ein Funken Hoffnung, dass im nächsten Jahr eine Entscheidung über die Höhe und Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen bei Hartz IV fallen. Damit beschäftigen inzwischen zwei Gerichte mit den Regelleistungen“,
so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
Im August hatte das hessische Landessozialgericht eine Begutachtung über die Höhe der Regelleistungen in Auftrag gegeben.
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