Darlehn ist kein Einkommen bei Hartz 4


, ,
Das Sozialgericht Dortmund – S 22 As 66/08 – hat entschieden, dass Darlehen an Empfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen. Ein Darlehn verbessert die Situation des Hilfeempfängers nicht wie das zum Beispiel bei einem Geschenk der Fall ist. Damit hat das Sozialgericht Dortmund anders als das Sozialgericht Detmold für die Hartz 4 Empfänger entschieden.

Das Gericht hat dies im wesentlichen wie folgt begründet (bearbeitet und gekürzt):

(…)  Zwar sind gemäß § 11 SGB II als Einkommen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert zu berücksichtigen. Einkommen in diesem Sinne stellt ein Darlehn jedoch nicht dar, weil durch ein Darlehn die wirtschaftliche Situation des Empfängers nicht verbessert wird. Das Darlehn stellt deshalb keinen vermögenswerten Vorteil dar, weil zugleich seine Rückzahlung geschuldet wird. Dabei ist entscheidungerheblich, ob im Zeitpunkt des Geldzuflusses eine Rückzahlungsverpflichtung festgestellt werden kann, was nach den Umständen des Einzelfalles zu würdigen ist. Die Kammer hat sich durch Anhörung des Klägers und Vernehmung des Zeugen davon überzeugt, dass es sich bei den von Januar 2006 bis März 2007 dem Kläger durch den Zeugen zur Verfügung gestellten monatlichen Beträgen um ein Darlehn und nicht etwa um ein Geschenk gehandelt hat. Die Kammer hat insbesondere keine Anhaltspunkte für Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers und des Zeugen und der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben gesehen. Die Kammer hat sich insbesondere der Auffassung angeschlossen, dass es unschädlich ist, dass bei Vereinbarung des Darlehns der konkrete Zeitpunkt für die Begleichung der Forderung zunächst offen gelassen wurde, denn der Kläger und der Zeuge haben jedenfalls vereinbart, dass die Darlehnssumme zurückgezahlt werden sollte, sobald der Kläger ein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben würde. Schließlich hat der Kläger ein Teil der Darlehnsschuld nach Erhalt einer Nachzahlung der Beklagten aus einer anderen Angelegenheit in Höhe von 1600,- Euro in einer Summe zurückbezahlt und sodann ab Januar 2008 monatliche Rückzahlungen in Höhe von 100,- Euro geleistet. (…)

Print Friendly, PDF & Email

Stress mit dem Arbeitgeber oder Ärger mit dem Jobcenter?
Ich höre Ihnen gut zu, berate und setze mich rasch und engagiert für Ihre Rechte ein.
Ihr Rechtsanwalt Stephan Felsmann aus Kiel
Tel: 0431-78029790

Ein Gedanke zu “Darlehn ist kein Einkommen bei Hartz 4”

  1. Sehr geehrter Herr Feldmann,
    Ihre Veröffentlichung dieses Urteils im Internet widerspricht der mir gegenüber gemachten Aussage eines Fallmanagers, der einen von mir geplanten Mietzuschuss, über dessen Höhe noch kein Wort verloren wurde, sofort als Einnahme meines Kindern (Alleinerziehende Mutter mit Kind) wertete und somit die Suche nach einer „angemessenen Wohnung“ verhinderte.
    Ihr Hinweis auf dieses Urteil ermöglicht völlig neue Perspektiven.
    Vielen Dank.

Schreibe einen Kommentar zu Karl-Heinz Varchmin Antworten abbrechen

Name und E-Mail Adresse sind nötig. Die E-Mail Adresse wird niemals veröffentlicht.


2024 © Rechtsanwalt in Kiel Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht

Impressum || Datenschutz || AGB