Eilt! Kosten der Unterkunft in Kiel: Jetzt noch vor dem 22.08.2012 Überprüfungsanträge stellen


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Das Jobcenter Kiel verwendet immer noch Mietobergrenzen, die vermutlich nicht rechtmäßig sind. Das Jobcenter Kiel und auch die Stadt Kiel (als Träger der Leistungen nach den SGB XII) vertreten ihre Auffassung jedoch so überzeugend, dass viele Leistungsberechtigte sich mit der (höchstwahrscheinlich) zu niedrigen Mietobergrenze abgefunden haben und einen Teil der Miete aus Ihrem Regelsatz bezahlen.

Am 22. August 2012 wird sich nun das Bundessozialgericht (siehe Terminvorschau um 11:45 Uhr) voraussichtlich mit der Thematik befassen und eine Entscheidung treffen.

Wenn Sie in Kiel wohnen, Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen und einen Teil der Miete aus Ihrer Regelleistung bezahlen, sollten Sie jetzt sofort (vor dem 22.08.2012 beim Amt eingehend) noch einen Überprüfungsantrag für alle Leistungsbescheide rückwirkend bis 01.01.2011 stellen. Denn so lange können Sie Leistungsbescheide durch einen Überprüfungsantrag anfechten.

Auf diesem Wege können Sie von einer positiven Entscheidung des Bundessozialgerichts profitieren und einen höheren Betrag für Unterkunftskosten erhalten.

Die derzeit geltenden Mietobergrenzen und die vermutlichen neuen können Sie hier einsehen.

Wenn Sie beim Stellen der Überprüfungsanträge Hilfe benötigen, sprechen Sie mich gerne an.

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Ich höre Ihnen gut zu, berate und setze mich rasch und engagiert für Ihre Rechte ein.
Ihr Rechtsanwalt Stephan Felsmann aus Kiel
Tel: 0431-78029790

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