Hartz 4 Empfänger in Kiel jetzt Miethöhe überprüfen lassen
Erstellt von RA-Felsmann am Sonntag 29. März 2009
Das Jobcenter in Kiel hat über Jahre die falschen Mietobergrenzen berechnet. So wurden z.B. für einen Ein-Personen-Haushalt der in in einer Wohnung die ein älteres Baujahr als 1976 hat lediglich 273,00 Euro gewährt. Wenn Sie in Kiel im Arbeitslossengeld II Bezug sind und von der ARGE nicht die volle Miete übernommen wurde sollten Sie Ihre Bescheide für die Vergangenheit überprüfen lassen.
Lassen Sie sich aber vorher beraten. Für Empfänger von ALG II wird die Beratung bei einem Anwalt durch Beratungshilfe gedeckt. Das heißt die Beratung ist – wenn man sich vorher beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein geholt hat kostenfrei.
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Die zu wenig gezahlte Miete kann bis zu vier Jahre in die Vergangenheit überprüft und dann der Differenzbetrag nachgezahlt werden.
Für die letzten zwei Jahre beträgt die Differenz – für einen Ein-Personen-Haushalt – mindestens 28,50 Euro pro Monat. Für die Zeit davor mindestens 25,50 Euro.
Für Bedarfsgemeinschaften mit zwei und mehr Personen sind die Zahlen entsprechend höher.
Konkret angemessen dürften derzeit folgende Mieten sein (jeweils zzgl. Heizkosten):
1-Personen-Haushalt 301,50 Euro
2-Personen-Haushalt 361,75 Euro
3-Personen-Haushalt 453,20 Euro
4-Personen-Haushalt 508,05 Euro
Tags: - Kosten der Unterkunft, ARGE, Jobcenter, Kiel, Mietobergrenze, Sozialrecht


