Lassen Sie sich aber vorher beraten. Für Empfänger von ALG II wird die Beratung bei einem Anwalt durch Beratungshilfe gedeckt. Das heißt die Beratung ist – wenn man sich vorher beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein geholt hat kostenfrei.
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Die zu wenig gezahlte Miete kann bis zu vier Jahre in die Vergangenheit überprüft und dann der Differenzbetrag nachgezahlt werden.
Für die letzten zwei Jahre beträgt die Differenz – für einen Ein-Personen-Haushalt – mindestens 28,50 Euro pro Monat. Für die Zeit davor mindestens 25,50 Euro.
Für Bedarfsgemeinschaften mit zwei und mehr Personen sind die Zahlen entsprechend höher.
Konkret angemessen dürften derzeit folgende Mieten sein (jeweils zzgl. Heizkosten):
1-Personen-Haushalt 301,50 Euro
2-Personen-Haushalt 361,75 Euro
3-Personen-Haushalt 453,20 Euro
4-Personen-Haushalt 508,05 Euro
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