Hartz 4: Höherer Betrag für Kosten der Unterkunft im Kreis Stormarn


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Das Sozialgericht Lübeck hat am 15.11.2012 entschieden – S 29 AS 1026/12 ER, dass das Jobcenter Stormarn kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft hat.

Hintergrund der Entscheidung ist der folgende:

Das Jobcenter Stormarn hat in diesem Jahr eine große Anzahl von sogenannten Kostensenkungsaufforderungen an Hartz 4 Empfänger verschickt. Nach Ablauf von sechs Monaten zahlt das Jobcenter dann nur noch den Mietbetrag den es für angemessen hält. Das heißt es bezahlt weniger als im vorangegangenen Bewilligungszeitraum.

Dabei hätte das Jobcenter Stormarn jedoch die „richtigen“ Ermittlungen zur Höhe der Mietobergrenze anstellen müssen. Das ist vorliegend jedoch nicht geschehen.

Das Sozialgericht Lübeck hat nun entschieden, dass Hartz 4 Empfängern 10 % mehr Miete zustehen als das Jobcenter Stormarn in seinen Kostensekungsaufforderungen angegeben hat. Das bedeutet, dass eine Bruttokaltmiete (Miete zzgl. Betriebskosten ohne Heizkosten) für einen Ein-Personen-Haushalt nicht lediglich 385,00 Euro, sondern 423,50 Euro betragen darf.

Wenn Sie auch so eine Kostensenkungsaufforderung erhalten haben, sollten Sie sich wehren.

Das Vorgesagte gilt vermutlich auch für den Kreis Bereich Elmshorn im Kreis Pinneberg und viele andere Kreise in Schleswig Holstein. Hier ist nur noch keine Entscheidung eines Gerichts bekannt.

Das Sozialgericht Lübeck hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet (bearbeitet und gekürzt):

(…) Hier hat der Antragsgegner im Rahmen des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes ein solches schlüssiges Konzept nicht dargetan. Vielmehr hat er mit Schriftsatz vom 25. Oktober 2012 mitgeteilt, dass der kommunale Träger auf die Ermittlung der Anhaltswerte nach den umfangreichen Vorgaben des Bundessozialgerichts verzichtet und auf das am 1. April 2009 in Kraft getretene neue Wohngeldgesetz (WoGG) zurückgegriffen habe.

Im Rahmen des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes geht die Kammer bei Fehlen eines schlüssigen Konzepts  von der Anwendbarkeit der Tabellenwerte zu § 12 WoGG aus.

Zwar sind bei Fehlen von lokalen Erkenntnismöglichkeiten grundsätzlich die tatsächlichen Unterkunftskosten zu übernehmen. Allerdings kann die Übernahme der tatsächlichen Kosten nicht unbegrenzt erfolgen, sondern es gibt vielmehr eine „Angemessenheitsgrenze“ nach Oben“ . Durch sie soll verhindert werden, dass extrem hohe und damit nicht nur nach Auffassung des Grundsicherungsträgers, sondern per se unangemessene Mieten durch den Steuerzahler zu finanzieren sind. Die Grenze findet sich insoweit in den Tabellenwerten zu § 12 WoGG. Dabei ist nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein „Sicherheitszuschlag“ zum jeweiligen Tabellenwert im Interesse des Schutzes des elementaren Bedürfnisses des Hilfebedürftigen aufzuschlagen. (…)

Hiernach erweisen sich im Falle des Antragsstellers Kosten der Unterkunft in Höhe von 423,50 Euro als angemessen. Zu dem Tabellenwert zu § 12 WoGG bei einem Ein-Personen-Haushalt und der Mietstufe V in Höhe von 385,00 Euro ist ein Sicherheitszuschlag hinzuzurechnen. Die Kammer hält einen Sicherheitszuschlag in Höhe von 10% für angemessen. Damit errechnet sich der angegebene Wert von 423,50 Euro.

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8 Gedanken zu “Hartz 4: Höherer Betrag für Kosten der Unterkunft im Kreis Stormarn”

  1. „Das Vorgesagte gilt vermutlich auch für den Kreis Elmshorn […]“

    Vermutlich nicht, weil es Kreis Pinneberg heißt, auch wenn Pinneberg an sich kaum Bedeutung im Kreis hat 😉

    • @ Philip:
      Sehr wahr – das habe ich gleich mal korrigiert. Ich habe von einigen Leuten aus Elmshorn gehört, dass Sie ähnliche „Umzugsaufforderungen“ erhalten haben. Es wird also für den Kreis Pinneberg auch gelten ;-))

  2. hallo,

    Ich fange im Februar 2013 eine Lehre in Hamburg an und muss jetzt deswegen mit meiner kleinen Familie aus Greifswald umziehen. Wir beziehen nach missglücktem Studium seit Oktober diesen Jahres ALG II.
    Um eine Wohnung im Hamburg oder Kreis Stormarn zu bekommen, muss ich eine Mietübernahmebescheinigung vorweisen.
    Die KDU ist für einen 3-Personenhaushalt zb für Bad Oldesloe auf 533,-€ BruttoKalt und in Bargteheide auf 566,-€ (zzgl. Heizkostenpauschale pro m²) auf 75m² festgesetzt.
    Leider ist es schwer in dem Bereich etwas zu finden, das meiste liegt meist knapp drüber, würde also unter die von ihnen genannten 10% mehr KDU fallen.
    Hatte gestern beim Amt mal ganz vorsichtig nachgefragt, aber die wissen von nichts.

    Jetzt meine Frage: Trifft das oben genannte auch auf unseren Fall zu? wenn ja, wie kann ich das geltend machen, um eine Mietübernahmebescheinigung zu erhalten.
    Wird langsam nämlich immer dringender mit Wohnung.

    Danke im voraus!

    • @ Marcel:
      Ja, das gilt auch für Sie. Dabei muss man natürlich beachten, dass die genannte Entscheidung eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist. Sie stellt daher keine absolut gefestigte Rechtsprechung dar. Es sind abweichende Entscheidungen möglich.
      Ich würde die Zustimmung zu einer konkreten Wohnung beantragen und auf eine schriftliche Entscheidung bestehen.
      Bei einer Ablehnung müsste man dann ins Eilverfahren gehen.
      Viel Erfolg !
      Wenn der Antrag abgelehnt werden sollte melden Sie sich am besten.

  3. Hallo,

    wir, also ich und mein Mann kommen aus kreis Stormarn( Bad Oldesloe.)
    Wir beziehen aufstockendes Hartz 4 (mein Mann arbeitet Teilzeit)
    Wir wollen demnächst umziehen, die Whg kostet 490€ warm. Es ist sehr schwierig hier in OD eine Whg in der Preisklasse zu finden.
    Meine frage, dürfte die Whg den teuer sein? Und wenn ja wie hoch?

    Vlg Jenny aus Bad Oldesloe

    • Moin Jenny,

      wer im gleiche Ort / Kreis umzieht darf dabei die Miete nicht erhöhen, es sei denn es liegt ein wichtiger Grund zum Umzug vor. Ein Beispiel dafür wäre ein Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter oder nachgewiesener schwerer Schimmel in der Wohnung.

      Wenn so ein wichtiger Grund vorliegt dann dürfte ein 2-Personen-Haushalt 478,50 Euro brutto kalt (das bedeutet zuzüglich Heizkosten) ausgeben.
      Wichtig ist aber immer vorher die Zustimmung zum Umzug einzuholen.

  4. Ping Höhere Kosten der Unterkunft durch Entschedung des BSG gesichert | Rechtsanwalt in Kiel

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