Die letzte Erhöhung der sogenannten Mietobergrenzen (MOG) für Kiel liegt immerhin 14 Jahre zurück.
Dazu heißt es in den Kieler Nachrichten:
„Der jetzt gefundene „Kompromiss“ enthält folgende Kernpunkte: Bei Anmietung von Sozialwohnungen wird die Nettokaltmiete in Höhe der tatsächlichen Kostenmiete/Bewilligungsmiete im Grundsatz anerkannt. Bei Wohnungen der Baualtersklasse vor 1976 bleiben die MOG zwar weiter gültig; bei den kalten Betriebskosten steigen jedoch die Zuschüsse von bislang 1,09 auf 1,41 Euro pro Quadratmeter. In Einzelfällen können nun Familien auch dann anmieten, wenn die MOG um bis zu zehn Prozent überschritten wird. Bei Wohnungen der Baualtersklasse nach 1976 wird die MOG angehoben und an den Mietspiegel 2006 (einfache Lage) sowie an die jüngsten Urteile des Bundessozialgerichtes zur Berechnung der Mietobergrenzen angepasst.“
Dies lässt neue Hoffnung für die Bezieher von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung aufkommen.
Tipp:
Wenn die Regelung verabschiedet ist kann sich für viele Bezieher ein sogenannter Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X lohnen. Wenn es soweit ist lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
Quelle: Kieler Nachrichten
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