Höhere Mietkosten für Hartz4 Empfänger in Kiel


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Das Landessozialgericht Schleswig hat zu den aktuellen Mietobergrenzen (MOG) der Landeshauptstadt Kiel entschieden. Hier geht’s zum Vorbericht.
Dabei geht um die sogenannte Bruttokaltmiete. Das heißt Kaltmiete und kalte Betriebskosten (die Heizkosten werden extra berechnet).

Die Grenzen sind nach meiner Auffassung zwar noch deutlich zu niedrig bemessen, sie sind aber höher als das was bisher von der Stadt Kiel bzw. vom Jobcenter als angemessen anerkannt werden.

So sehen die aktuellen Grenzen (seit 01.01.2013) aus:

Personen im Haushalt

Wohnungsgröße
in qm

MOG bislang vom Jobcenter anerkannt seit 01.01.2013

MOG nach der Entscheidung des LSG ab dem 01.01.2013

monatliche Steigerung

jährliche Steigerung

1 bis 50 316,00 332,00

+ 16,00

+ 192,00

2

50-60

379,20

398,40

+ 19,20

+ 230,40

3

60-75

457,50

493,50

+ 36,00

+ 432,00

4

75-85

531,25

594,15

+ 62,90

+ 754,80

5

85-95

593,75

664,05

+ 70,30

+ 843,60

6

95-105

656,25

733,95

+ 77,70

+ 932,40

7

105-115

718,75

803,85

+ 85,10

+ 1.021,20

 

Ich empfehle denjenigen Leistungsempfängern die derzeit – und auch seit Anfang 2013 – nicht die volle Miete vom Jobcenter oder vom Grundsicherungsamt der Stadt Kiel erhalten haben Überprüfungsanträge für die Vergangenheit zu stellen. Bei aktuellen Bescheiden sollten Sie Widerspruch einlegen.
Wenn Sie Fragen oder Problem damit haben sprechen Sie mich gerne an.

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Stress mit dem Arbeitgeber oder Ärger mit dem Jobcenter?
Ich höre Ihnen gut zu, berate und setze mich rasch und engagiert für Ihre Rechte ein.
Ihr Rechtsanwalt Stephan Felsmann aus Kiel
Tel: 0431-78029790

Ein Gedanke zu “Höhere Mietkosten für Hartz4 Empfänger in Kiel”

  1. Hat sich denn nun am SPiegel etwas geändert? Wenn man Nachfragt bekommt man immernoch auch im Jahre 2014 die Antwort: 2 Personen : 379,20 ….. dafür finde ich meist nichteinmal etwas ohne Nebenkosten. Es muss aber mit Nebenkosten sein, lg, eine Antwort wäre toll.

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