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	<title>Kommentare zu: Kein pauschaler Abzug von Kosten der Haushaltsenergie im SGB II</title>
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	<description>Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel - Arbeitsrecht - Sozialrecht - Strafrecht</description>
	<lastBuildDate>Sat, 28 Jan 2012 07:25:41 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Matthias</title>
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		<dc:creator>Matthias</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Apr 2010 07:48:06 +0000</pubDate>
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		<description>Kann diese Rechtssprechung auch im Rahmen eines &#220;berpr&#252;fungsantrages f&#252;r einen zur&#252;ckliegenden Leistungszeitraum angewandt werden, wenn der Stromanteil anstelle in einem Mietvertrag auf den monatlichen Mietquittungen aufgef&#252;hrt ist? Danke f&#252;r die Stellugnahme vorab.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Kann diese Rechtssprechung auch im Rahmen eines &#220;berpr&#252;fungsantrages f&#252;r einen zur&#252;ckliegenden Leistungszeitraum angewandt werden, wenn der Stromanteil anstelle in einem Mietvertrag auf den monatlichen Mietquittungen aufgef&#252;hrt ist? Danke f&#252;r die Stellugnahme vorab.</p>
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		<title>Von: RA-Felsmann</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/kein-pauschaler-abzug-von-kosten-der-haushaltsenergie-im-sgb-ii/#comment-2500</link>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Apr 2010 06:38:29 +0000</pubDate>
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		<description>Das Landessozialgericht Hamburg sagt dazu, dass die Warmwasserkosten ein Sonderfall seien. Sie seien bei der Schaffung des SGB II dem Regelsatz und zudem den Kosten der Unterkunft zugeordnet worden. Die &#252;brigen Bestandteile der Haushaltsenergie seien eindeutig der Regelleistung zuzuordnen. Wenn man diese jetzt anrechnen w&#252;rde dann w&#252;rde das eine Durchbrechung des Grundsatzes der Pauschalierung der Regelleistung darstellen.
In diesem speziellen Fall g&#228;be es aber auch keinen Hinweis drauf, dass ein bestimmter Teil f&#252;r Haushaltsenergie zu ber&#252;cksichtigen sei, daher kam es auf die obigen Argumente nicht an.

Also kann man nur raten eine Pauschalmiete abzuschlie&#223;en ...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landessozialgericht Hamburg sagt dazu, dass die Warmwasserkosten ein Sonderfall seien. Sie seien bei der Schaffung des SGB II dem Regelsatz und zudem den Kosten der Unterkunft zugeordnet worden. Die &#252;brigen Bestandteile der Haushaltsenergie seien eindeutig der Regelleistung zuzuordnen. Wenn man diese jetzt anrechnen w&#252;rde dann w&#252;rde das eine Durchbrechung des Grundsatzes der Pauschalierung der Regelleistung darstellen.<br />
In diesem speziellen Fall g&#228;be es aber auch keinen Hinweis drauf, dass ein bestimmter Teil f&#252;r Haushaltsenergie zu ber&#252;cksichtigen sei, daher kam es auf die obigen Argumente nicht an.</p>
<p>Also kann man nur raten eine Pauschalmiete abzuschlie&#223;en &#8230;</p>
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	<item>
		<title>Von: Wolfgang Lörcher</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/kein-pauschaler-abzug-von-kosten-der-haushaltsenergie-im-sgb-ii/#comment-2499</link>
		<dc:creator>Wolfgang Lörcher</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Apr 2010 05:11:28 +0000</pubDate>
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		<description>Dazu habe ich eine Frage. Hat das BSG nicht geurteilt, dass der im Regelsatz enthaltene Betrag f&#252;r die Bereitung von Warmwasser von den Heizkosten in Abzug zu bringen ist, wenn das Warmwasser &#252;ber die selbe Heizungsanlage wie das Heizen geschieht? Wenn ich recht habe, hat dann das LSG Hamburg nicht anders entschieden wie das BSG?

F&#252;r Aufkl&#228;rung w&#228;re ich sehr dankbar.

Gr&#252;&#223;e aus Fulda
Wolfgang</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dazu habe ich eine Frage. Hat das BSG nicht geurteilt, dass der im Regelsatz enthaltene Betrag f&#252;r die Bereitung von Warmwasser von den Heizkosten in Abzug zu bringen ist, wenn das Warmwasser &#252;ber die selbe Heizungsanlage wie das Heizen geschieht? Wenn ich recht habe, hat dann das LSG Hamburg nicht anders entschieden wie das BSG?</p>
<p>F&#252;r Aufkl&#228;rung w&#228;re ich sehr dankbar.</p>
<p>Gr&#252;&#223;e aus Fulda<br />
Wolfgang</p>
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