Mehrere Sanktionen auf Grund derselben Verweigerung?


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Bei Tacheles habe ich neulich eine interessante Diskussion gefunden.
Es wurde die Frage gestellt, ob eine Sanktion auf 100 % wegen einer gleichartigen Pflichtverletzung rechtmäßig sein kann, also wenn sich jemand zum wiederholten Male weigert, an einer bestimmten – der gleichen – Maßnahme teilzunehmen.

Kernpunkt: Handelt es sich um eine wiederholte Pflichtverletzung ?

Hier gibt es nun mehrere „vergleichbare“ Fälle.

Meldeversäumnis
Im Falle eines Meldeversäumnisses ist eine Mehrfachsanktionierung wohl zulässig.  Ausnahme: Wenn das erste Meldeversäumnis -noch- nicht sanktioniert wurde, dann darf die Versäumung des zweiten nicht sanktioniert werden.  – Hessisches Landessozialgericht; L 7 AS 255/10 vom 20.06.2011.

Zumutbare Arbeit
Wenn ein Jobcenter zweimal hintereinander einen Leistungsberechtigten auffordert, sich um dieselbe Stelle zu bewerben, und dann in der Folge zweimal sanktioniert, ist dies nicht zulässig – Verwaltungsgericht Bremen; S8 V 2191/08 06.08.08.

Nach meiner Auffassung ist der parallel heranzuziehende Fall der mit der zumutbaren Arbeit. Wenn also exakt zur gleichen Maßnahme ein zweites Mal aufgefordert wird, liegt keine wiederholte Pflichtverletzung vor, sondern eine identische. Daraus folgt, dass eine zweite Sanktion wegen des Nichtantritts derselben Maßnahme rechtswidrig ist.

Mal schauen, was die Gerichte dazu entscheiden.

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