Wie schon berichtet verfügt der Kreis Plön bisher nicht über ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Kosten der Unterkunft – Mietobergrenze. Der Kreis hat nunmehr eine Firma mit der Erstellung eines solchen Konzeptes beauftragt. Das Ergebnis wird am 23.10.2013 und am 31.10.2013 in den zuständigen Ausschüssen vorgestellt.
Dies ergibt sich aus einer Vorlage des Ausschusses für Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (047/13) zum Sitzungstag am 23.10.2013.
Da es sich aber lediglich um eine Vorlage „zur Kenntnisnahme“ handelt ist nicht zu erwarten, das etwas entscheidendes passiert.
Die Analyse der Firma „Analyse & Konzepte“ ergibt für die meisten Orte und Bedarfsgemeinschaften eine höhere Mietobergrenze als bisher angenommen.
Wenn Sie im Kreis Plön wohnen und Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen sollten Sie ihre Bescheide darauf prüfen, ob Sie die vollen Kosten der Unterkunft erhalten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind – sprechen Sie mich gerne an – ich helfe Ihnen bei der Überprüfung.
Dies ergibt sich aus einer Vorlage des Ausschusses für Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (047/13) zum Sitzungstag am 23.10.2013.
Da es sich aber lediglich um eine Vorlage „zur Kenntnisnahme“ handelt ist nicht zu erwarten, das etwas entscheidendes passiert.
Die Analyse der Firma „Analyse & Konzepte“ ergibt für die meisten Orte und Bedarfsgemeinschaften eine höhere Mietobergrenze als bisher angenommen.
Wenn Sie im Kreis Plön wohnen und Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen sollten Sie ihre Bescheide darauf prüfen, ob Sie die vollen Kosten der Unterkunft erhalten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind – sprechen Sie mich gerne an – ich helfe Ihnen bei der Überprüfung.
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