Regelleistung: Jetzt mögliche Ansprüche durch Überprüfungsantrag sichern


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Das Bundesverfassungsgericht wird – wie in den Medien berichtet – über die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze für Hartz IV Empfänger entscheiden. Das Hessische Landessozialgericht und das Bundessozialgericht hatten sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt, da Sie der Auffassung sind, dass die Regelleistungen nicht richtig – oder nicht richtig zustande gekommen sind. Wer sich die Chance auf eine mögliche Nachzahlung aus den vergangenen Jahren sichern will muss jetzt handeln.

Wenn Sie unsicher sind lassen Sie sich beraten!

Es besteht keine Garantie, dass das Bundesverfassungsgericht positiv entscheidet und zudem noch die Leistungen rückwirkend gewährt. Die Chance darauf, dass es eine Zahlung für zurückliegende Zeiträume gibt sind unter 30 %.
Wenn es allerdings Nachzahlungen gibt, dann liegen die schnell im Bereich von mehr als 1.000,00 Euro für eine eine Familie die schon mehr als ein Jahr im Bezug von Leistungen nach dem SGB II ist. Es ist wesentlich weniger wahrscheinlich – aber trotzdem teurer – im Lotto zu gewinnen!

Die Entscheidung wird sich auch auf die Leistungen nach dem SGB XII auswirken also der Grundsicherung auswirken.

Warum jetzt handeln?

Zum einen kann man einen Überprüfungsantrag nur für vier Jahre in die Vergangenheit stellen, dass heißt wenn man seine Ansprüche für Zeiten bis einschließlich 2005 sichern will muss man vor Jahresende den Überprüfungsantrag stellen.

Zum anderen muss man den Antrag stellen, bevor das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr entscheidet.

Weitere Informationen über die Hintergründe und Muster für einen Überprüfgungsantrag gibt es auf der Seite von Tacheles e.V.

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Ihr Rechtsanwalt Stephan Felsmann aus Kiel
Tel: 0431-78029790

2 Gedanken zu “Regelleistung: Jetzt mögliche Ansprüche durch Überprüfungsantrag sichern”

  1. 1.) Die Wahrscheinlichkeit dafür, das es dann auch Zahlungen für zurückliegende Zeiträume gibt, ist meiner Meinung nach maximal 1 %. Angesichts der Haushaltslage sollte es auch sehr unwahrscheinlich sein, das es für die zurückliegende Zeiträume Nachzahlungen geben könnte. Deshalb finde ich es eigentlich unverantwortlich, wenn den Leistungsempfängern von den betreffenden Verbänden da vergebliche Hoffnungen gemacht werden. Man braucht ja nur mal kurz zu überschlagen, ca. 10 % Nachzahlung, rund 35 Euro im Monat mal 12 Monate mal 4 Jahre mal 3 Millionen Antragsteller. Da kämen paar Milliarden raus und dann noch für die künftigen Bezüge… Also da kann man gleich an den Weihnachtsmann bzw. den kommenden Osterhasen glauben ! Das wird das BVerfG der Regierung nicht antun. Also Erhöhung möglicherweise, aber rückwirkdend 4 Jahre lang auf gar keinen Fall !

    2.) Nach Dem Lesen der Berichte von den Verhandlungen beim BVerfG würde ich durchaus eine gewisse Chance sehen, das es künftig etwas (!) mehr geben müßte. Allerdings wird die Höhe vermutlich nicht vom BVerfG festgelegt. Das wird die Regierung beauftragen, neue Regelsätze zu ermitteln. Das müssen die zuständigen Organe machen und dann kann das noch schätzungsweise mindestens 1 Jahr dauern, ehe das auf dem üblichen parlamentarischen Weg beschlossen wird. Die Ermittlung dürfte ja auch lange dauern, denn bisher hat man ja nur die »Kurze Bereichnungsmethode« benutzt, also das trotz Mehrbedarf am Ende genauso viel rauskam wie vorher… Selbst dann ist nicht ausgeschlossen, das man die Zusatzausgaben an anderer Stelle z.B. Kürzung von Wohnkosten wieder teilweise wieder reinholen wird, oder was denen noch einfällt…

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