Schwangere dürfen ausziehen auch wenn sie unter 25 sind


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Das Sozialgericht Gießen – S 26 AS 490/09 ER hat beschlossen, dass wer schwanger ist, sich eine eigene Wohnung nehmen darf. Derjenige kann von der Arge nicht gezwungen werden, wieder bei den Eltern zu wohnen. Handelt es sich dabei um eine angemessene Wohnung, muss die Arge die Kosten hierfür übernehmen. Das gilt auch dann wenn die Schwangere das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die 23jährige Frau aus dem Lahn Dill Kreis hatte zunächst bei ihrem Vater gewohnt und war dann nach einem Streit mit ihm vorübergehend in die Wohnung eines Bruders des Kindsvaters gezogen. Dann fand sie eine neue Wohnung, in die sie zusammen mit dem Kindsvater einziehen wollte.

Die Arge hatte den Antrag, ihr die Übernahme der Kosten für die neue Wohnung zuzusichern, mit der Begründung abgelehnt, der Fachdienst Zuwanderung und Integration des Kreises gehe von einer Gefährdung des Kindeswohls aus, wenn sie mit dem Kindsvater in eine eigene Wohnung ziehe, und sich hierbei auf § 22 Abs. 2a Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II ) bezogen. Diese Vorschrift soll nach dem Willen des Gesetzgebers verhindern, dass unter 25jährige durch den
Auszug aus dem Elternhaus die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften erhöhen. Es bedarf daher einer besonderen Zusicherung des kommunalen Trägers, wenn ein unter 25jähriger eine eigene Wohnung beziehen will.

Das Gericht vertrat die Auffassung, eine Schwangerschaft stelle einen ausreichenden Grund für einen Umzug dar und verpflichtete die Arge, die Zusicherung zu erteilen, auch wenn die Möglichkeit einer Gefährdung des Kindswohls bestehe. Das SGB II erlaube es nicht, Eltern die Gründung einer Familie zu untersagen. Dem stehe schon das Grundrecht auf Schutz der Familie aus Art. 6 GG entgegen. Der Schutz des Kindeswohls werde durch andere Vorschriften und Institutionen gewährleistet, so könne zum Beispiel das Jugendamt eingeschaltet werden.

Aus dem Beschluss (bearbeitet und gekürzt):
Die Antragsteller haben einen Anspruch auf die tenorierte Zusicherung. Nach § 22 Abs. 2a SGB II werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn 1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, 2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder 3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Eine Schwangerschaft stellt einen sonstigen, ähnlich schwerwiegenden Grund im Sinne der Nr. 3 dieser Vorschrift dar (SG Berlin, Beschluss vom 19.06.2006, Az. S 103 AS 3267/06 ER, juris-Rn. 41). Der Gesetzgeber nennt ausdrücklich die Schwangerschaft als Grund für einen Umzug (BT-Drucks. 16/688, S. 12 a. E.). Dies passt auch in das System des SGB II. Eine schwangere Tochter genießt bereits eine Sonderstellung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft (§ 9 Abs. 3 SGB II) und mit der Geburt des Kindes begründet sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Es ist nur folgerichtig, wenn sie diese eigene Bedarfsgemeinschaft auch durch einen Umzug manifestieren darf. Darauf, ob die Antragstellerin auch aus anderen Gründen nicht mehr bei ihrer Mutter oder ihrem Vater leben kann, kommt es nicht an.

Die Schwangerschaft bleibt e auch dann ein ausreichender Grund für einen Umzug, wenn die Möglichkeit einer Gefährdung des Kindeswohls besteht. Das SGB II erlaubt es nicht, Eltern die Gründung einer Familie zu untersagen, weil sie möglicherweise nicht die Sorge für ein Kind übernehmen können. Eine solche Auslegung dürfte bereits das grundgesetzlich geschützte Recht zur Gründung einer Familie (Art. 6 GG) verhindern. Zudem wird der Schutz des Kindeswohls durch andere Vorschriften und Institutionen gewährleistet. § 22 Abs. 2a SGB II verfolgt dieses Ziel nämlich nicht. Vielmehr ging es bei der Einführung dieses Absatzes darum, dem Auszug von 18 bis 24jährigen einen Riegel vorzuschieben, um Kosten zu sparen (BT-Drucks. 16/688, S. 15). Grundsätzlich ist die Vorgehensweise der Antragsgegnerin zu befürworten, für das Vorliegen von Gründen für einen Umzug fachkundige Stellungnahmen einzufordern. Diese Stellungnahmen dürfen aber nicht dazu führen, dass bei Vorliegen eines ausreichenden Grundes für einen Auszug, nämlich der Absicht der Gründung einer eigenen Familie, an den Erfolgsaussichten dieses Plans gezweifelt wird und damit der Grund für den Umzug entfällt. Diese Zweifel sollten bei der Antragsgegnerin allerdings Anlass sein, das Jugendamt zu informieren.

Die Kosten der neuen Wohnung sind nach den Feststellungen der Beklagten angemessen.

Der Anordnungsgrund folgt daraus, dass die Wohnung schnell angemietet werden muss, damit der Vermieter sich nicht für andere Mieter entscheidet.

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23 Gedanken zu “Schwangere dürfen ausziehen auch wenn sie unter 25 sind”

  1. Hallo,

    Ich heiße Irina k. bin 19 Jahre und bin jetzt in der 10ten woche schwanger.
    Allerdings hab ich mich schon vor der schwangerschaft ans jobcenter gerichtet in der hoffnung hilfe zu bekomen aus dem grund weil es zuhause nicht mehr kappte usw…
    Dan kamm raus das ich schwanger bin dan wendete ich mich wieder ans jobcenter die meinten darauf hin ich würde eine wohnung erst 3 monate vor der entbindung bekommen ich frage mich ob es früher gehen würde aus dem Grund weil ich durch den ganzen stress nich mehr zuhause wohne sondern bei freunden oder freund.

    Steht mir eine wohnung jetzt schon zu ?

    • @ Irina: Das kommt sehr auf die Umstände des Einzelfalles an. Wenn man nur von der Schwangerschaft ausgeht spricht aus meiner Sicht nicht viel für die vom Jobcenter vertretenen Auffassung mit drei Monaten vor der Geburt.
      Wenn es aber aus anderen Gründen nicht zumutbar ist in der elterlichen Wohnung weiter zu wohnen gibt es eine Chance.

  2. Hallo

    Ich bin 22 Jahre Alf und in der 9 Woche schwanger !!
    Habe mich heute Super mit mein Eltern gezofft und daraus wurde das meine Mama sagte „Pack deine Sachen und geh“ !!! Naja -.- mal wieder typisch !! Nicht das erstemal ..
    Naja meine frage ist ..

    Ich habe mich sofort nach einer Wohnung umgeschaut
    Und am 9.4 auch einen Termin bei der u25 beim Fallmanager oder sowas
    Die Frau an der Anmeldung sagte „ich darf erst ausziehen wenn das Baby da ist “
    Daraufhin habe ich bei der Caritas angerufen und mich erkundigt ! Sie
    Meinte das stimmt nicht ich dürfte jetzt ausziehen wenn ich
    Eine passende Wohnung habe nach den vorgegebenden Massen vom
    Amt !!! Habe ein paar gefunden und Rufe da morgen an !!

    Wie ist das ? Wenn jetzt eine passt !! Dürfte ich die am 9.4 einreichen und ausziehen ?

  3. Hallo iCh hab eine frage
    Und zwar iCh bin in der 16 ssw iCh war beim job center die haben Mir gesagt die sehen kein grund auszuziehn Weil meine mutter in einer 4 zimmer wohnung wohnt iCh wohne nur MIT meiner schwester und meine mutter in der wohnung und Weil iCh unter 25 bin
    Was kann iCh machen ? stimmt das ?

  4. Hallo.
    Ich heiße Katharina bin 22Jahre und möchte bei meiner Mutter ausziehen da die lage nicht mehr geht zwischen uns und ich in der 11woche auch schwanger bin. Zu mein Vaternach bayern will ich nicht der würde mir alles verbieten.
    Möchte gern in der selben stadt bleiben da der kindesvater denn kein weiten weg hat es zu besuchen.
    Meine Mutter kontrolliert mich möchte immer wissen was ich mache und vorallem mit wem, sie ändert meine Passwörter bei meinen Account und sie liest/öffnet meine Briefe .
    Da ich dies schon alles beim jobcenter angesprochen habe meinten sie das es schwierig wird da ich so niedrigen regelbedarf hätte ich erst 3monate vor dem entbindungstermin ausziehen könnte oder nach der schwangerschaft.

    • Nach dem was Sie schildern dürfte ein Grund für einen Umzug /Auszug gegeben sein.
      Beantragen Sie zunächst beim Jobcenter die generelle Zustimmung zum Umzug. Wenn die vorliegt suchen sie sich eine Wohnung.
      Ich werde in den nächsten Wochen hier ein Urteil veröffentlichen, dass sich mit dem Thema Auszug / Umzug bei Schwangeren beschäftigt.
      Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

      • Hallo, Meine Mutter und ich gehen am Montag nochmal zum Jobcenter und fragen nach, wir suchen schon lang eine größere Wohnung auch vor der Schwangerschaft… aber bis jetzt haben wir noch keine. Ich würde gerne mit meinem Freund zusammen ziehen, er ist 20 und wohnt auch noch zu Hause, hat allerdings nur einen nebenjob. Ich bekomm im Moment noch Geld von der Ausbildung knapp 800€ bin aber seit Januar schon im Beschäftigungsverbot.
        Würde dass dann irgendwie funktionieren das ich mit ihm eine Wohnung bekomme? Es ist wirklich dringend, wir haben ja nur noch 4 monate…. Danke für ihre Antwort. LG.

  5. Hallo ich bin 16 und in der 24 ssw.
    Ich kann nicht bei meiner Mutter wohnen bleiben weil wir nur 3 Zimmer haben und ich noch 2 Geschwister habe. Es ist viel zu eng in der Wohnung wenn das baby und ich uns ein 15qm Zimmer teilen müssen.
    Kann ich beim Jobcenter einen Antrag zum ausziehen stellen ? Und würden die mir dann ggf eine Wohnung bezahlen ? Meine Mutter wäre mit dem Auszug natürlich einverstanden. LG

    • Mit 16 wird das bestimmt schwierig. Ich denke da lohnt es sich mit Jugendamt und Jobcenter zu reden. Was auf jeden Fall geht ist eine größere Wohnung für die ganze Familie. Viel Erfolg!

  6. Hallo 🙂
    Ich bin 21 jahre werde in 2 Monaten 22 Jahre
    Bin arbeitslos und schwanger in der 16 ten wOche
    Wohne mit meiner Mutter in einer 2 zimmer wohnung schlafe auf dem Sofa meine Mutter i hat feste Arbeit !
    Darf ich ausziehen unter 25 steht mir eine eigene Wohnung zu ?

  7. Hallo ich bin im Moment in der 9ssw und brauche dringend mit meinem Freund eine eigene Wohnung.
    Ich bin offiziell bei meinen Eltern noch gemeldet, wohne aber seit 1,5 Jahren bei meinem Freund in einer WG, wo wir quasi ein Zimmer für uns selbst haben.
    Nun ist die Frage ab wann darf ich eine neue wohnung beziehen, da die Umstände die hier gegeben sind einfach unmöglich sind. Das zusammenleben mit unserem Mitbewohner funktioniert auch absolut nicht.
    Habe selbst schon eine Wohnung gefunden die im Rahmen der Kosten. Im Job Center wäre.
    Selbst kann ich die Wohnung leider nicht tragen da ich aufgrund der Schwangerschaft im Moment keine Beschäftigung habe da es eine Risiko Schwangerschaft ist.

  8. Hallo, ich habe da Mal eine Frage.
    Wenn ich mit 15 schwanger bin und der Kindsvater und ich in unterschiedlichen Bundesländern wohnen, dürfte ich dann zu dem Kindsvater ziehen (damit das Kind mit Vater aufwächst) auch wenn meine Eltern dagegen sind?

    LG.
    Lavinia

    PS. Ich bin nicht schwanger

    • Die Frage fällt eher in den Bereich Familienrecht.Da sollten Sie einen entsprechenden Kollegen oder eine Kollegin fragen die in diesem Bereich spezialisiert ist.

  9. Guten Tag,
    Ich bin 22 Jahre alt und habe einen sechs monate jungen Sohn. Ich lebe zur zeit noch bei meiner Mutter im Haushalt bilde aber seit der Geburt meines Kindes eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Der Lebensgefährte meiner Mutter wird in den nächsten 1-2 monaten zu uns ziehen und wir leben in einer 72qm wohnung. Er ist Pflegebedürftig und wird die nächsten sechs monate im Rollstuhl sitzen. Momentan habe ich mit meinem sohn das größte zimmer in der wohnung ungefähr 22qm. Da aber der lebensgefährte zu uns zieht muss ich mein Zimmer abgeben. Und auch so im gros und ganzen funktioniert das nicht mehr wegen Platzmangel usw. Meine frage ist muss das Jobcenter mir eine wohnung genehmigen? Die wohnungssuche würde mir schon zugestimmt vom Sachbearbeiter habe auch eine Wohnung gefunden die aber 40€ zu teuer sein wird. Könnte ich das selber zahlen ?

    Mit freundlichen grüßen
    Colling

    • Man kann immer einen Teil selber zahlen. Das Jobcenter wird dann“nur“ den Umzug nicht genehmigen und auch die Kaution nicht übernehmen. Da müsste man nachschauen ob die Mietobergrenze richtig festgesetzt ist.

  10. Hallo,
    Ich bin 20 Jahre alt und kurz vor der Entbindung.
    Mein Freund ist auch 20 und aus einer anderen Stadt.
    Haben beide aber zur zeit keine arbeit ich hab fast meinen realabschluss und er ist arbeitsuchend.
    Dürften wir zusammenziehen, auch wenn er aus einer anderen Stadt kommt?

  11. Hallo. Ich bin 18 Jahre alt und Schwanger. Ich wohne noch bei meinen Eltern, da es aber jeden Tag so viel Stress gibt, das ich immer schlimme Bauchschmerzen bekomme und an die Grenzen meiner Nerven komme, würde ich gerne mit meinem Freund in eine Wohnung ziehen. Nur leider wird es schwer die alleine zu halten mit Nebenkosten und allem, vorallem weil ich dann bald keinen Job mehr habe aber trotzdem gerne eine Weile für mein Kind da sein möchte. Kann ich mir dafür hilfe holen?

    • Grundsätzlich sollten Sie da ausziehen dürfen. Ich würde mir die Situation vor Ort aber von einem Arzt bestätigen lassen und dann das Jobcenter auffordern den Auszug als notwendig bestätigen zu lassen.

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