Stadt Kiel bekommt neue Mietobergrenzen ab 01.12.2014


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Nachdem bereits im November 2014 der neue Mietspiegel veröffentlicht worden ist hat die Landeshauptstadt Kiel nunmehr auch die neuen Werte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie nach dem SGB XII berechnet.

Für den Fall, dass Sie sich über das Datum des Artikels wundern – ja das ist nachträglich. Die Landeshauptstadt Kiel hätte die Möglichkeit gehabt die Werte auch schon pünktlich zu berechnen – hat es aber nicht getan.

Wieder einmal zwei Monate in denen die Hatz4 Empfänger – wenn Sie denn über der Mietobergrenze liegen – zu wenig Geld erhalten.

Sie sind in einer Beschlussvorlage für den Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit zu finden. Die Sitzung soll am 29.01.2015 stattfinden.

Hier nun die neuen Werte:

Mietobergrenze für die Landeshauptstadt Kiel ab Dezember 2014

Personen im Haushalt Wohnungsgröße in qm MOG ab 01.12.2014
1 bis 50 342,50 €
2 50-60 411,00 €
3 60-75 510,00 €
4 75-85 628,50 €
5 85-95 702,50 €
6 95-105 776,00 €
7 105-115 850,00 €

Es ist jedoch fraglich ob die neuen Werte einer gerichtlichen Überprüfung stand halten. Sollten Sie als Hartz 4 Empfänger nicht die vollen Kosten der Unterkunft erhalten berate ich sie gerne.

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