Für den Fall, dass Sie sich über das Datum des Artikels wundern – ja das ist nachträglich. Die Landeshauptstadt Kiel hätte die Möglichkeit gehabt die Werte auch schon pünktlich zu berechnen – hat es aber nicht getan.
Wieder einmal zwei Monate in denen die Hatz4 Empfänger – wenn Sie denn über der Mietobergrenze liegen – zu wenig Geld erhalten.
Sie sind in einer Beschlussvorlage für den Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit zu finden. Die Sitzung soll am 29.01.2015 stattfinden.
Hier nun die neuen Werte:
Mietobergrenze für die Landeshauptstadt Kiel ab Dezember 2014
Personen im Haushalt | Wohnungsgröße in qm | MOG ab 01.12.2014 |
---|---|---|
1 | bis 50 | 342,50 € |
2 | 50-60 | 411,00 € |
3 | 60-75 | 510,00 € |
4 | 75-85 | 628,50 € |
5 | 85-95 | 702,50 € |
6 | 95-105 | 776,00 € |
7 | 105-115 | 850,00 € |
Es ist jedoch fraglich ob die neuen Werte einer gerichtlichen Überprüfung stand halten. Sollten Sie als Hartz 4 Empfänger nicht die vollen Kosten der Unterkunft erhalten berate ich sie gerne.
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