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	<title>Kommentare zu: &#220;bernahme von Betriebskostennachzahlung durch ARGE</title>
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	<description>Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel - Arbeitsrecht - Sozialrecht - Strafrecht</description>
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		<title>Von: Ezio</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/uebernahme-von-betriebskostennachzahlung-durch-arge/#comment-1971</link>
		<dc:creator>Ezio</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Dec 2009 13:07:00 +0000</pubDate>
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		<description>In Saarbr&#252;cken l&#228;uft noch meine klage &#252;ber eine &#228;hnliche begr&#252;ndung. der Richter meint bei einen seine schreiben das bei warmwasser auch die z&#228;hlerkosten,pumpwartung, Heizanlagewartung usw. dazugeh&#246;ren  die klage h&#228;tte kein erfolg. Bei mir ist die warmwasserberechnung vom ganzen HZ kosten herausgerechnet 30% und 70% nach verbrauch der Warmwasserz&#228;hler aber auch in diesen isolierte erfassung sind zusatzkosten inbegriffen vom Mieterecht ok. ich habe den Richter angeschrieben und verwiesen auf Urteil SG Leipzig 4 AS 3282/07. seit oktober h&#246;re ich nichts. Eine RAin auf Prozesskosthilfe basis wollte der Richter  nicht gegen argumentieren und ich verfolge die Sache mit Arbeitskammer Saarbr&#252;cken unterst&#252;tzung. Dieses neue urteile gibt mir kraft um weiterzuk&#228;mpfen wie auch der LSG BERLIN BRANDERBURG Az.:L 14 AS 1830/08 v.26.05.2009. Es ist aber schade das bei so vielen korrekten urteilen gegen  einigen Fachleuten k&#228;mpfen muss. Manche meinen es gibt dumme Laien. wie lange muss ich auf eine antwort warten seitens das SG? 
Gruss Ezio!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In Saarbr&#252;cken l&#228;uft noch meine klage &#252;ber eine &#228;hnliche begr&#252;ndung. der Richter meint bei einen seine schreiben das bei warmwasser auch die z&#228;hlerkosten,pumpwartung, Heizanlagewartung usw. dazugeh&#246;ren  die klage h&#228;tte kein erfolg. Bei mir ist die warmwasserberechnung vom ganzen HZ kosten herausgerechnet 30% und 70% nach verbrauch der Warmwasserz&#228;hler aber auch in diesen isolierte erfassung sind zusatzkosten inbegriffen vom Mieterecht ok. ich habe den Richter angeschrieben und verwiesen auf Urteil SG Leipzig 4 AS 3282/07. seit oktober h&#246;re ich nichts. Eine RAin auf Prozesskosthilfe basis wollte der Richter  nicht gegen argumentieren und ich verfolge die Sache mit Arbeitskammer Saarbr&#252;cken unterst&#252;tzung. Dieses neue urteile gibt mir kraft um weiterzuk&#228;mpfen wie auch der LSG BERLIN BRANDERBURG Az.:L 14 AS 1830/08 v.26.05.2009. Es ist aber schade das bei so vielen korrekten urteilen gegen  einigen Fachleuten k&#228;mpfen muss. Manche meinen es gibt dumme Laien. wie lange muss ich auf eine antwort warten seitens das SG?<br />
Gruss Ezio!</p>
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