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Kapitän der Polarstern wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt

Erstellt von RA-Felsmann am Montag 1. Dezember 2008

Nach dem Unfall des Hochsee-Katamarans “Polarstern” mit 26 Verletzten muss der Kapitän des Schiffes eine Geldstrafe zahlen. Das Emder Amtsgericht verurteilte den 27-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Er habe es versäumt, eine beschädigte Reling bergen zu lassen.

Der Kapitän des in der Nordsee verunglückten Passagierschiffs “MS Polarstern” muss eine Geldstrafe von 6.300 Euro zahlen. Das Amtsgericht Emden verurteilte den 26 Jahre alten Mann am Montag wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 70 Tagessätzen á 90 Euro.
Der Kapitän hatte es nach Überzeugung des Amtsrichters versäumt, eine im Sturm losgerissene Reling zu befestigen. Der Mann legte vor Gericht ein Geständnis ab und zeigte laut Gericht Reue.

Quelle: Stern

Die Strafe ist aber wohl das geringere Problem des Kapitäns. Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) in Hamburg wird nun den Fall untersuchen. Das Seeamt wird dann über einen eventuellen Entzug des Patentes entscheiden.

Tags: Fahrlässigkeit, Kapitän, Körperverletzung, Schifffahrtsrecht, Schiffsführer, Seeamt, Strafe, Strafrecht

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