LG Karlsruhe – ebay-Käufer und Hehlerei
Erstellt von RA-Felsmann am Sonntag 20. Januar 2008
Das Langericht Karlsruhe hat einen ebay-Schnäppchenjäger vom Verdacht der Hehlerei freigesprochen, der ein vorher gestohlenes Navigationsgerät ersteigert hatte. LG Karlsruhe – Az: 18 AK 136/07 vom 28. September 2007 ebay-Schnäppchenjäger sind keine Hehler.
Sachverhalt (nach der Pressemitteilung des LG Karlsruhe):
Ein 47 Jahre alter Softwareingenieur aus dem Raum Pforzheim wurde vom Amtsgericht Pforzheim wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 30 EUR verurteilt. Er hatte im Sommer 2005 über die Versteigerungsbörse eBay im Internet von einem gesondert verfolgten Anbieter ein als „nagelneu” angebotenes Navigationsgerät, dessen Neuwert 2.137,00 EUR betragen hatte, zum Höchstgebot von 671, 00 EUR zuzüglich Versandkosen erworben. Tatsächlich war das Gerät aber zuvor dem Eigentümer gestohlen worden. Das Amtsgericht war zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen hatte, dass das Gerät aus einer Vortat wie etwa einem Diebstahl stammte.
Das Amtsgericht hatte das im Urteil unter anderem wie folgt begründet:
Der bei der Auktion erzielte Höchstpreis war zu niedrig: “Der Angeklagte wusste, dass das Neugerät mindestens dreimal so viel kostete, wie er aufwenden musste.”
Der Startpreis war zu niedrig. Der Käufer hätte wegen des Verhältnisses zwischen Neu- und Verkaufspreis misstrauisch werden müssen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Preis bei einer Auktion zustande kam: “Zwar werden bei Auktionen auch Waren unter ihrem Wert verkauft, hier jedoch lag das Mindestgebot bei nur 1 Euro.”
Das Gerät wurde als “nagelneu” verkauft und stellte sich nach Erhalt tatsächlich als neu heraus.
Abgesehen von dem offensichtlich sehr günstigen Kaufpreis war es für “den Angeklagten ersichtlich, dass das Gerät von Polen aus verkauft wurde, was eine Rechtsverfolgung zumindest erschwerte.”
Das Landgericht Karlsruhe hat am 28.09.2007 dieses Urteil aufgehoben, da es gerade das Wesentliche einer Auktion sei, eine Chance zum Erwerb eines Gerätes unter seinem Wert zu realisieren.
Achtung ! Anders ist wohl zu urteilen, wenn ein unverhältnismäßig günstiger “Sofort-Kauf”-Preis angeboten wird.
Tags: Diebstahl, ebay, Hehlerei, Strafrecht, Versteigerung


