BGH: Abrechnung von Nebenkosten nach dem Abflussprinzip zulässig
Erstellt von RA-Felsmann am 21. Februar 2008
Der Bundesgerichtshof hat entscheiden – VIII ZR 49/07, dass ein Vermieter in der Wahl der Abrechnungsmethode bei den Nebenkostenabrechnung einen weiten Spielraum hat. Er kann jedenfalls die Abrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip vornehmen.
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung stets nur diejenigen Kosten abrechnen darf, die auf einem Verbrauch im Abrechnungszeitraum beruhen, oder ob er statt dessen auch die Kosten abrechnen darf, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird. Zum vollständigen Artikel »
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