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LAG Hessen: Ein Arbeitnehmer ist zur Herausgabe von Schmiergeld an den Arbeitgeber verpflichtet

Erstellt von RA-Felsmann am 7. August 2008

Das Hessische Landesarbeitsgericht – 10 Sa 1195/06 – hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, das ihm im Arbeitsverhältnis zugeflossene an den Arbeitgeber herauszugeben. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass dem Arbeitgeber der Anspruch sowohl wegen unerlaubter Eigengeschäftsführung als auch wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung zusteht.

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