LAG SH – Abmahnung vor einer Kündigung kann auch bei vorsätzlichem Verstoß gegen Sicherheitsanweisung erforderlich sein
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – Urteil vom 14.08.2007 – 5 Sa 150/07 – hat entschieden, dass vor einer fristlosen Kündigung wegen eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften eine Abmahnung erforderlich seinen kann.