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EGV Sanktion nur nach eindeutiger Rechtsfolgenbelehrung

Erstellt von RA-Felsmann am 19. Februar 2010

Das Bundessozialgericht – B 14 AS 53/08 R – hat entschieden, dass die  Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Weigerung, einen “Ein-Euro-Job” auszuführen, nur zulässig ist wenn vorher eine ordnungsgemäße Belehrung über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung durchgeführt wurde.

Daran mangelt aber ganz häufig. Wenn bei Ihnen eine Sanktion durchgeführt wurde obwohl Sei nicht ordnungsgemäß über die Folgen belehrt wurden lassen Sie sich anwaltlich beraten.

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Tags: Absenkungsbescheid, Eingliederungsvereinbarung, Rechtsfolgenbelehrung, Sanktion, Sanktionsbescheid, Sozialrecht

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