Schweißer muss Fortbildungskosten nicht zurückzahlen

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 5 Sa 203/08 – hat entschieden, dass ein Schweißer Fortbildungskosten nicht zurückzahlen muss. Seine Firma hatte diese finanziert und eine Fortbildungsvereinbarung geschlossen die nach Auffassung des Gerichts – mit einer Laufzeit von drei Jahren – den[...]


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