Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz – 2 Sa 867/06 – hat entschieden, dass es für eine Änderungskündigung des Arbeitgebers nicht ausreicht, dass der Arbeitgeber einen finanziellen Engpass hat. Es ist vielmehr erforderlich, dass der Arbeitgeber alle Mittel ausschöpft und einen umfassenden Sanierungsplan[...]
Das Bundesarbeitsgericht – 2 AZR 147/07 – hat entschieden, dass eine Änderungskündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes ist dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die an sich notwendigen Anpassungen nicht auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, sondern darüber hinausgehende – nicht[...]
Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main hat entschieden -22 Ca 6812/06, dass ein Arbeitnehmer, der nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit und diversen Fortbildungen nicht als Regal-Auffüller eingesetzt werden darf.