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Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Sozialrecht – Strafrecht

LAG Rheinland-Pfalz: Finanzieller Engpass des Betriebs reicht nicht für Änderungskündigung

Erstellt von RA-Felsmann am 21. Juli 2008

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz – 2 Sa 867/06 – hat entschieden, dass es für eine Änderungskündigung des Arbeitgebers nicht ausreicht, dass der Arbeitgeber einen finanziellen Engpass hat. Es ist vielmehr erforderlich, dass der Arbeitgeber alle Mittel ausschöpft und einen umfassenden vorlegt.

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BAG: Änderungskündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes

Erstellt von RA-Felsmann am 27. Juni 2008

Das Bundesarbeitsgericht – 2 AZR 147/07 – hat entschieden, dass eine Änderungskündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes ist dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die an sich notwendigen Anpassungen nicht auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, sondern darüber hinausgehende – nicht notwendige – Änderungen vornehmen will.

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ArbG Frankfurt am Main: Versetzung eines Facharbeiters ins Lager ist rechtlich unzulässig

Erstellt von RA-Felsmann am 9. März 2008

Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main hat entschieden -22 Ca 6812/06, dass ein Arbeitnehmer, der nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit und diversen Fortbildungen nicht als Regal-Auffüller eingesetzt werden darf. Zum vollständigen Artikel »

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