Rechtsanwalt in Kiel

Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Sozialrecht – Strafrecht

BAG: Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG

Erstellt von RA-Felsmann am 25. Februar 2008

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden – 7 AZR 786/06, dass wenn die Parteien in einem Folgevertrag von einem im Ausgangsvertrag vereinbarten Kündigungsrecht absehen dies eine Änderung darstellt und somit der Folgevertrag bei vorliegen der übrigen Voraussetzungen ein unbefristeter Vertrag ist.

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PM BAG – Befristung nach Lehre

Erstellt von RA-Felsmann am 1. Februar 2008

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine zweite nach einer Ausbildung nicht auf § 14 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 TzBefG gestütz werden darf.

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