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LAG Schleswig Holstein: PKH bei nicht bewiesener Drohung mit Kündigung und daraufhin unterzeichnetem Aufhebungsvertrag

Erstellt von RA-Felsmann am 11. Juni 2008

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 2 Ta 51/08 hat beschlossen, dass wenn ein Arbeitnehmer einen abschließt und später im Kündigungsschutzprozess anführt, dass der nur wegen der mit einer Kündigung zustande gekommen ist zu gewähren ist.

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