Das Arbeitsgericht Dortmund – 4 Ca 274/08 – hat einer Mitarbeiterin eines Textildiscounters einen um 3 Euro höheren Lohn als vertraglich vereinbart zugesprochen. Die Arbeitnehmerin hatte geklagt, da ihr Lohn iHv. 5, 20 Euro deutlich vom geltenden Tariflohn abwich. Bei[...]