ARGE muss vor Kürzung der Kosten der Unterkunft schlüssiges Konzept vorlegen
Erstellt von RA-Felsmann am 30. November 2009
Das Sozialgericht Gießen – S 26 AS 1266/09 ER – hat in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz beschlossen, dass der Träger der Sozialsicherungsleistungen (ARGE / Jobcenter) erst ein schlüssiges Konzept vorlegen muss bevor er einem Hartz 4 Empfänger die Kosten der Unterkunft kürzen kann. Das Gericht beruft sich bei der Entscheidung auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts.
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