Das Sozialgericht Gießen – S 26 AS 1266/09 ER – hat in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz beschlossen, dass der Träger der Sozialsicherungsleistungen (ARGE / Jobcenter) erst ein schlüssiges Konzept vorlegen muss bevor er einem Hartz 4 Empfänger die Kosten[...]