LAG Kiel: Annahmeverzugslohn bei nicht bewiesener Kündigung

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 2 Sa 74/08 – hat entschieden, dass ein gekündigter Arbeitnehmer die Kündigung beweisen muss wenn er Anspruch auf Annahmeverzugslohn geltend machen will. Der Annahmeverzug lässt sich jedoch mit Zustellung einer Klageschrift herstellen.


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