LAG Kiel: Annahmeverzugslohn bei nicht bewiesener Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 2 Sa 74/08 – hat entschieden, dass ein gekündigter Arbeitnehmer die Kündigung beweisen muss wenn er Anspruch auf Annahmeverzugslohn geltend machen will. Der Annahmeverzug lässt sich jedoch mit Zustellung einer Klageschrift herstellen.